Brandschutzhelfer-Ausbildung

Brandschutzhelfer SchulungFoto: oliman1st - stock.adobe.com

Seit November 2012 ist jeder Arbeitgeber zur Ausbildung von Brandschutzhelfern verpflichtet. Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen. Bei normaler Gefährdungslage ist in der Regel ein Anteil von zehn Prozent der Belegschaft ausreichend, bei erhöhter Brandgefährdung, Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großräumiger Ausdehnung der Arbeitsstätte kann auch eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.

Aufgaben des Brandschutzhelfers
Der Brandschutzhelfer soll in der Lage sein, im Falle eines Entstehungsbrandes zu unterstützen und die Situation zu sichern. Dazu zählt auch das selbstständige Löschen eines Feuers. Weiterhin ist der Brandschutzhelfer erster Ansprechpartner für die Feuerwehr und für die Prävention von Bränden zuständig. Er unterstützt den Brandschutzbeauftragten, evaluiert kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und versucht Verbesserungsmöglichkeiten und potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu entschärfen.

Die IHK-Schulung vermittelt die für die Brandschutzhelfer-Tätigkeit erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der
  • Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und
  • persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
  • Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)

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