DQR-Niveau 6
Erwerben Sie einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss auf derselben DQR-Niveaustufe wie akademische Bachelorabschlüsse.
Entwickeln Sie sich zur spezialisierten Fachkraft für moderne Personalarbeit: mit Kompetenzen in Arbeitsrecht, Personalplanung, Recruiting und Personalmarketing, HR-Controlling sowie Personal- und Organisationsentwicklung.
Gute Personalarbeit verbindet rechtssichere Prozesse, wirtschaftliche Entscheidungen, passende Mitarbeitende und eine nachhaltige Personalentwicklung.
Als Geprüfter Personalfachkaufmann beziehungsweise Geprüfte Personalfachkauffrau entwickeln Sie Ihre bisherige Berufserfahrung gezielt für verantwortliche Aufgaben in der Personalwirtschaft weiter.
Sie beschäftigen sich mit Arbeits- und Sozialrecht, Entgeltabrechnung, Personalbeschaffung, Personalplanung, Personalmarketing, Personalcontrolling sowie Personal- und Organisationsentwicklung.
Gleichzeitig geht es darum, Führungskräfte und Unternehmensleitung professionell zu beraten, Veränderungsprozesse zu begleiten und personalpolitische Entscheidungen fundiert vorzubereiten.
Die Weiterbildung verbindet rechtliches, betriebswirtschaftliches, organisatorisches und kommunikatives Know-how für eine professionelle Personalarbeit.
Erwerben Sie einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss auf derselben DQR-Niveaustufe wie akademische Bachelorabschlüsse.
Beraten Sie bei arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und personaladministrativen Fragestellungen.
Analysieren Sie Personalbedarf und gestalten Sie Recruiting, Personalmarketing und Beschäftigungsstrukturen.
Arbeiten Sie mit Kennzahlen und unterstützen Sie eine zielgerichtete, strategieorientierte Personalplanung.
Erkennen Sie Potenziale, entwickeln Sie Qualifizierungskonzepte und begleiten Sie Kompetenzentwicklung.
Unterstützen Sie Personal- und Organisationsentwicklung und gestalten Sie betriebliche Veränderungsprozesse mit.
Besonders interessant ist der Personalfachkaufmann für Mitarbeitende, die bereits Berührungspunkte mit HR und Personalprozessen haben und ihre Fachkompetenz systematisch erweitern möchten.
Personalfachkaufleute können Aufgaben von der Personalgewinnung über Vertragsgestaltung, Personalplanung und Personalentwicklung bis hin zu Veränderungsprozessen begleiten.
Welche konkrete Position sich aus dem Abschluss entwickelt, hängt von Ihrer bisherigen Erfahrung, Unternehmensgröße, Branche und Ihrem persönlichen Karriereweg ab.
Der Aufstiegslehrgang orientiert sich an den vier Handlungsbereichen der bundesweit geregelten IHK-Fortbildungsprüfung.
Gestalten Sie HR-Prozesse wirtschaftlich, qualitätsorientiert und serviceorientiert.
Unterstützen Sie Mitarbeitende, Führungskräfte und Unternehmensleitung in rechtlichen und administrativen Personalfragen.
Verbinden Sie Unternehmensstrategie, Personalbedarf, Recruiting und HR-Kennzahlen.
Entwickeln Sie Menschen, Kompetenzen, Zusammenarbeit und organisatorische Strukturen weiter.
Die IHK Reutlingen bietet je nach aktuellem Kursprogramm unterschiedliche Lehrgangsmodelle zum Personalfachkaufmann an.
Lernen Sie gemeinsam mit Ihrer Lehrgangsgruppe vor Ort und profitieren Sie vom direkten Austausch.
Je nach Termin stehen strukturierte Online-Lehrgänge für eine flexible berufsbegleitende Weiterbildung zur Verfügung.
Aktuelle Angebote können auch als kompakter Vollzeitlehrgang durchgeführt werden. Verbindlich sind die jeweiligen Kursdaten.
Lehrgangsteilnahme und Prüfungszulassung sind voneinander zu unterscheiden. Klären Sie Ihre persönliche Zulassung möglichst vor der verbindlichen Lehrgangsanmeldung.
Die Fortbildungsprüfungsverordnung sieht mehrere reguläre Zugangswege vor.
Die erforderliche Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den verantwortlichen Funktionen der Personalwirtschaft, Personalberatung oder Personal- und Organisationsentwicklung aufweisen.
Eine Zulassung kann außerdem möglich sein, wenn auf andere Weise Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen glaubhaft gemacht werden, die eine Prüfungszulassung rechtfertigen.
Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige IHK.
Zulassung & Prüfungsinformationen →In allen vier Handlungsbereichen werden komplexe Situationsaufgaben schriftlich bearbeitet.
Die schriftliche Bearbeitungszeit beträgt mindestens 100 und höchstens 120 Minuten.
Für die drei weiteren Handlungsbereiche beträgt die Gesamtbearbeitungszeit mindestens 420 Minuten. Je Handlungsbereich sind höchstens 160 Minuten vorgesehen.
Das Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Dabei entwickeln Sie einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag für die Geschäftsleitung.
Sie reichen zwei Themenvorschläge mit Grobgliederung ein. Der Prüfungsausschuss stellt das Prüfungsthema 14 Kalendertage vor der Prüfung.
In etwa zehn Minuten präsentieren Sie Ihre Lösungsvorschläge. Anschließend folgt das Prüfungsgespräch mit dem Ausschuss.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen vier schriftlichen Prüfungsleistungen und im situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Unter den Voraussetzungen der Fortbildungsprüfungsverordnung können bereits mit mindestens ausreichenden Leistungen bestandene Prüfungsleistungen bei einer rechtzeitig beantragten Wiederholungsprüfung angerechnet werden.
Die bundesweit geltende Verordnung regelt unter anderem Abschluss, Zulassung, Handlungsbereiche, Prüfungsaufbau, Bewertung, Bestehen, Wiederholung und den erforderlichen AEVO-Nachweis.
Fortbildungsprüfungsverordnung öffnen →Beim Personalfachkaufmann spielt die Ausbildereignung eine besondere Rolle.
Die Fortbildungsprüfungsverordnung verlangt den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung oder einen öffentlich-rechtlich gleichwertigen Nachweis.
Falls Sie den AEVO-Nachweis noch nicht besitzen, bietet die IHK Reutlingen unterschiedliche Vorbereitungskurse in Vollzeit, Teilzeit, online und in Präsenz an.
AEVO-Kurse ansehen →Der Geprüfte Personalfachkaufmann beziehungsweise die Geprüfte Personalfachkauffrau ist offiziell dem DQR-/EQR-Niveau 6 zugeordnet.
Mit DQR-Niveau 6 wird sichtbar, dass die berufliche Fortbildung anspruchsvolle Kompetenzen für selbstständige und verantwortliche Aufgaben vermittelt.
Auf derselben DQR-Stufe sind unter anderem auch akademische Bachelorabschlüsse, Meister und weitere berufliche Fortbildungsabschlüsse eingeordnet.
Geprüfte Personalfachkaufleute können verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft, Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrnehmen.
Dabei arbeiten sie häufig an der Schnittstelle zwischen Mitarbeitenden, Führungskräften, Unternehmensleitung, Betriebsrat und externen Partnern.
Welche konkrete Position infrage kommt, hängt von Ihrer bisherigen Berufserfahrung, Branche, Unternehmensstruktur und persönlichen Entwicklung ab.
Für einen förderfähigen Lehrgang zum Personalfachkaufmann kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
Das gilt sowohl für berufsbegleitende als auch für förderfähige Vollzeitmaßnahmen.
Für förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sieht das Aufstiegs-BAföG einen Maßnahmebeitrag aus Zuschuss und optionalem Darlehen vor.
Das Darlehen muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden. Über die individuelle Förderung entscheidet die zuständige Förderstelle.
Aufstiegs-BAföG & Förderinformationen →
Foto: Goodluz / iStockphoto.com
Sie arbeiten bereits im Personalbereich oder möchten sich aus einem kaufmännischen Beruf gezielt in Richtung HR entwickeln?
In der Weiterbildungsberatung können Sie gemeinsam klären, welcher Aufstiegsabschluss zu Ihrer bisherigen Erfahrung und Ihren beruflichen Zielen passt.
Der Geprüfte Personalfachkaufmann beziehungsweise die Geprüfte Personalfachkauffrau ist ein bundesweit geregelter beruflicher Fortbildungsabschluss für verantwortliche Aufgaben in Personalwirtschaft, Personalberatung sowie Personal- und Organisationsentwicklung.
Nein. Der Personalfachkaufmann ist ein beruflicher Fortbildungsabschluss. Er ist wie akademische Bachelorabschlüsse dem DQR-Niveau 6 zugeordnet, aber kein Hochschulabschluss.
Die Weiterbildung eignet sich insbesondere für Fachkräfte aus Personalabteilungen, Personaldienstleistung, kaufmännischer Verwaltung sowie verwandten Tätigkeitsfeldern, die sich gezielt für anspruchsvollere HR-Aufgaben qualifizieren möchten.
Je nach beruflichem Abschluss sieht die Verordnung unterschiedliche Zeiten einschlägiger Berufspraxis vor: beispielsweise ein Jahr nach einer dreijährigen Ausbildung in der Personaldienstleistungswirtschaft, zwei Jahre nach einer kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung oder alternativ mindestens fünf Jahre Berufspraxis. Die verbindliche Zulassung prüft die zuständige IHK.
Die Prüfung umfasst vier zentrale Handlungsbereiche: Organisation der Personalarbeit, rechtliche Grundlagen, Personalplanung, Personalmarketing und Personalcontrolling sowie Personal- und Organisationsentwicklung.
Grundlage ist ein betrieblicher Beratungsauftrag. Sie präsentieren einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag für die Geschäftsleitung in etwa zehn Minuten. Anschließend folgt das Prüfungsgespräch. Insgesamt dauert das Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Ja. Spätestens bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung oder einen anerkannten gleichwertigen Nachweis erbringen.
Ja. Die IHK Reutlingen bietet je nach aktuellem Programm Online-Lehrgänge an. Daneben gibt es aktuell auch Präsenz- und Vollzeitmodelle. Die jeweils verfügbaren Varianten finden Sie bei den aktuellen Kursangeboten.
Für einen förderfähigen Lehrgang kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Für förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden 50 Prozent als Zuschuss gewährt. Für den verbleibenden Förderbetrag kann ein KfW-Darlehen angeboten werden.
Je nach bisheriger Berufserfahrung und Unternehmensstruktur können verantwortliche Fachaufgaben beispielsweise in HR Management, Recruiting, Personalplanung, Personalcontrolling, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung oder Aus- und Weiterbildung infrage kommen.
Ja. Lehrgangsteilnahme und Zulassung zur öffentlich-rechtlichen Prüfung sind getrennte Vorgänge. Eine frühzeitige Prüfung schafft deshalb Planungssicherheit.
Direkt im Anschluss finden Sie die aktuellen Kursangebote mit Informationen zu Starttermin, Präsenz- oder Onlineformat, Unterrichtszeiten, Dauer, Gebühren und Anmeldung.
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