Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK
Höhere Berufsbildung · DQR-Niveau 6

Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (m/w/d)

Verbinden Sie Ihre Erfahrung im Gesundheits- oder Sozialwesen mit Betriebswirtschaft, Organisation, Qualitätsmanagement und Personalführung – und entwickeln Sie sich für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben weiter.

DQR 6 Gesundheitswesen Sozialwesen Qualitätsmanagement Personal & Organisation Aufstiegs-BAföG
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Fachwissen trifft Management

Gesundheits- und Sozialleistungen wirtschaftlich und organisatorisch mitgestalten

Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen müssen fachliche Qualität, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Personal, Prozesse und gesetzliche Anforderungen miteinander verbinden.

Genau an dieser Schnittstelle setzt der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen an. Die Weiterbildung baut auf Ihrer beruflichen Erfahrung auf und erweitert sie um betriebswirtschaftliche, organisatorische und führungsbezogene Kompetenzen.

Sie lernen, betriebliche Prozesse zu planen und zu steuern, Qualitätsmanagement weiterzuentwickeln, Projekte und Schnittstellen zu gestalten, Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen sowie Mitarbeitende zu führen und zu entwickeln.

Nach erfolgreicher öffentlich-rechtlicher IHK-Prüfung führen Sie den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen beziehungsweise Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen.

Warum Fachwirt?

Berufliche Erfahrung um Managementkompetenz erweitern

Die Weiterbildung ist darauf ausgerichtet, berufliche Praxis mit wirtschaftlichen, organisatorischen und personalbezogenen Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen zu verbinden.

DQR-Niveau 6

Erwerben Sie einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss auf derselben DQR-Niveaustufe wie akademische Bachelorabschlüsse.

Prozesse steuern

Planen, organisieren und verbessern Sie betriebliche Abläufe in Einrichtungen und Organisationen.

Qualität gestalten

Entwickeln, steuern und beurteilen Sie Qualitätsmanagementprozesse im betrieblichen Umfeld.

Personal entwickeln

Planen Sie Personalbedarf, unterstützen Sie Personalentwicklung und bauen Sie Führungskompetenz aus.

Projekte koordinieren

Gestalten Sie Schnittstellen, koordinieren Sie Projekte und bringen Sie unterschiedliche Beteiligte zusammen.

Wirtschaftlich handeln

Berücksichtigen Sie betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Ressourcen, Finanzierung und unternehmerische Ziele.

Für wen eignet sich die Weiterbildung?

Für Fachkräfte aus Gesundheit, Pflege, Sozialwesen und Verwaltung

Der Lehrgang richtet sich an Menschen, die bereits berufliche Erfahrung im Gesundheits- oder Sozialwesen besitzen oder in verwandten Tätigkeitsfeldern arbeiten.

Medizinische und pflegerische Berufe
Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten
Soziale Einrichtungen und Dienste
Gesundheitsverwaltung und Organisation
Fachkräfte mit Entwicklungs- und Führungsambitionen
Mögliche Einsatzfelder

Vielfältige Einrichtungen – ähnliche Managementaufgaben

Die Fortbildung ist nicht auf einen einzelnen Einrichtungstyp beschränkt. Fachwirte können in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens tätig sein.

Welche konkrete Funktion Sie übernehmen, hängt von Ihrer bisherigen Qualifikation, Berufserfahrung, Einrichtung und Ihrem persönlichen Karriereweg ab.

Krankenhäuser & Kliniken
Pflegeeinrichtungen
Reha- & Vorsorgeeinrichtungen
Ambulante Dienste
Krankenkassen & Verbände
Rettungs- & Transportdienste
Soziale Einrichtungen
Gesundheitszentren
Lehrgangsinhalte

Sechs Handlungsbereiche für Management im Gesundheits- und Sozialwesen

Der Lehrgang orientiert sich an den sechs Handlungsbereichen der bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfung.

01

Betriebliche Prozesse planen, steuern und organisieren

Strukturen analysieren, Prozesse organisieren, Unternehmensziele berücksichtigen und betriebliche Abläufe weiterentwickeln.

02

Qualitätsmanagementprozesse steuern

Qualitätsanforderungen einordnen, Qualitätsmanagementsysteme unterstützen und Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität planen.

03

Schnittstellen und Projekte gestalten

Zusammenarbeit strukturieren, Projekte planen und koordinieren sowie interne und externe Schnittstellen professionell gestalten.

04

Betriebswirtschaftliche Prozesse und Ressourcen steuern

Wirtschaftliche Daten beurteilen, Ressourcen planen, Finanzierungs- und Investitionsfragen einordnen und Steuerungsinstrumente einsetzen.

05

Personal führen und entwickeln

Personalbedarf planen, Mitarbeitende führen, Personalentwicklung gestalten sowie Aus- und Weiterbildung berücksichtigen.

06

Marketingmaßnahmen planen und durchführen

Zielgruppen, Leistungen und Märkte analysieren sowie geeignete Marketingmaßnahmen entwickeln und bewerten.

Weiterbildung mit dem Beruf verbinden

Online und Blended Learning

Je nach Starttermin bietet die IHK Reutlingen unterschiedliche Unterrichtsmodelle an. Entscheidend sind immer die Angaben im konkreten Kursangebot.

Blended Learning

Präsenz und digitales Lernen kombinieren

Verbinden Sie persönliche Unterrichtsphasen mit digitalen Lernanteilen und einer strukturierten berufsbegleitenden Vorbereitung.

Online

Ortsunabhängig weiterbilden

Aktuelle Kursangebote können vollständig online als strukturierte Live-Online-Lehrgänge durchgeführt werden.

Berufsbegleitend

Praxis und Weiterbildung verbinden

Nutzen Sie Ihre laufende Berufspraxis, während Sie sich parallel auf neue Fach- und Führungsaufgaben vorbereiten.

Verbindlich sind die Kursdaten: Unterrichtszeiten, Dauer, Präsenzanteile, Onlineanteile, Lehrgangsgebühren und Starttermine finden Sie im jeweiligen aktuellen Kursangebot.
Öffentlich-rechtlicher IHK-Abschluss

Zulassung und IHK-Prüfung

Lehrgangsteilnahme und Zulassung zur Prüfung sind voneinander zu unterscheiden. Klären Sie Ihre persönliche Prüfungszulassung möglichst vor der verbindlichen Lehrgangsanmeldung.

Zulassungsvoraussetzungen – Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Die Fortbildungsprüfungsverordnung sieht mehrere reguläre Zugangswege vor.

Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
Erfolgreicher Abschluss in einem kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und anschließend mindestens ein Jahr Berufspraxis.
Bundes- oder landesrechtlich geregelter Gesundheitsberuf
Erfolgreicher Abschluss in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und mindestens ein Jahr Berufspraxis.
Einschlägiges Hochschulstudium
Erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
Sonstiger kaufmännischer, verwaltender oder hauswirtschaftlicher Beruf
Erfolgreicher Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
Berufspraxis
Auch mindestens fünf Jahre einschlägige Berufspraxis können einen regulären Zugang zur Prüfung eröffnen.
Vergleichbare berufliche Handlungsfähigkeit
Eine Zulassung kann auch möglich sein, wenn Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auf andere Weise glaubhaft nachgewiesen werden.

Die erforderliche Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben des Fachwirts im Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können dabei berücksichtigt werden.

Die verbindliche Entscheidung über die Zulassung trifft die zuständige IHK.

Zulassung & Prüfungsinformationen →
Wie läuft die schriftliche IHK-Prüfung ab?
Schriftlicher Teil

Zwei Situationsaufgaben

Grundlage ist eine betriebliche Situationsbeschreibung. Daraus werden zwei aufeinander abgestimmte und gleichgewichtige Aufgabenstellungen abgeleitet.

Über beide Aufgabenstellungen hinweg werden alle sechs Handlungsbereiche der Fortbildung thematisiert.

Bearbeitungszeit

Insgesamt 600 bis 630 Minuten

Die schriftliche Prüfung ist umfangreich und prüft die Fähigkeit, unterschiedliche fachliche, organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte miteinander zu verbinden.

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt die mündliche Prüfung. Sie besteht aus Präsentation und Fachgespräch.

Präsentation

Etwa 10 Minuten

Das Thema wird von der zu prüfenden Person selbst formuliert.

Es muss den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ sowie mindestens einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich einbeziehen.

Thema und Kurzbeschreibung werden bereits bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.

Fachgespräch

Maximal 20 Minuten

Ausgehend von der Präsentation werden weitere komplexe fachliche Zusammenhänge aus dem Gesundheits- und Sozialwesen besprochen.

Dabei sollen Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden.

Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil jeweils mindestens 50 Punkte erreicht werden.

In der mündlichen Prüfung wird das Fachgespräch mit zwei Dritteln und die Präsentation mit einem Drittel gewichtet.

Kann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden?

Eine nicht bestandene Prüfung kann nach der geltenden Fortbildungsprüfungsverordnung zweimal wiederholt werden.

Bei einer rechtzeitigen Anmeldung zur Wiederholungsprüfung können bereits mindestens ausreichend bestandene Prüfungsleistungen unter den Voraussetzungen der Verordnung angerechnet werden.

Gibt es einen Bezug zur Ausbildereignung?

Wer die Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen erfolgreich abgelegt hat, ist nach der Fortbildungsprüfungsverordnung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Für den vollständigen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist zusätzlich die entsprechende praktische Prüfung erforderlich.

Fortbildungsprüfungsverordnung

Die bundesweit geltende Verordnung regelt unter anderem Zulassung, Handlungsbereiche, Prüfungsablauf, Bewertung, Bestehen, Wiederholung und die Regelungen zur Ausbildereignung.

Fortbildungsprüfungsverordnung öffnen →
Deutscher Qualifikationsrahmen

Fachwirt auf DQR-Niveau 6

6 Auf dieser Niveaustufe sind auch akademische Bachelorabschlüsse eingeordnet.

Der DQR beschreibt, welche Kompetenzen und welches Anforderungsniveau mit einer Qualifikation verbunden sind.

Der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist offiziell dem DQR-/EQR-Niveau 6 zugeordnet.

Weiterbildung auf Bachelor-Niveau

Gleichwertiges Niveau – unterschiedlicher Bildungsweg

Ein akademischer Bachelorabschluss und der Geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen sind beide auf DQR-Niveau 6 eingeordnet.

Das bedeutet, dass die Abschlüsse hinsichtlich ihres Kompetenz- und Anforderungsniveaus derselben Stufe zugeordnet sind.

Wichtig: Der Fachwirt ist kein Hochschulabschluss. Beruflicher Fortbildungsabschluss und akademischer Bachelor sind gleichwertig hinsichtlich des DQR-Niveaus, aber nicht gleichartig.
Mehr zum DQR →
Nach dem Abschluss

Welche Aufgaben können Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen?

Der Abschluss qualifiziert für komplexe Fach- und verantwortliche Aufgaben, bei denen fachliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit, Organisation und Personal zusammenkommen.

Je nach beruflichem Hintergrund können Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen einer Einrichtung infrage kommen.

Prozess- und Organisationsmanagement
Qualitätsmanagement
Personalentwicklung
Projektmanagement
Kaufmännische Steuerung
Marketing & Kommunikation
Team- und Fachverantwortung
Schnittstellenkoordination
Weiterbildung finanzieren

Aufstiegs-BAföG prüfen

Für einen förderfähigen Lehrgang zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden.

Die Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Für förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sieht das Aufstiegs-BAföG einen Maßnahmebeitrag vor.

50 % der Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden als Zuschuss gewährt.
50 % für den verbleibenden Förderbetrag wird ein KfW-Darlehen angeboten, das nicht zwingend in Anspruch genommen werden muss.
50 % des bei bestandener Prüfung noch nicht fälligen entsprechenden Darlehens können auf Antrag erlassen werden.

Über die individuelle Förderfähigkeit und den konkreten Förderumfang entscheidet die zuständige Förderstelle.

Aufstiegs-BAföG & Förderinformationen →
Kostenlose Weiterbildungsberatung der IHK Reutlingen Foto: Goodluz / iStockphoto.com
Wir beraten gerne

Passt der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen zu Ihnen?

Sie möchten wissen, ob Ihre bisherige Ausbildung und Berufserfahrung zum Fachwirt passen, welches Lernformat geeignet ist oder welcher Aufstiegslehrgang für Ihre beruflichen Ziele sinnvoll ist?

Nutzen Sie die persönliche, individuelle und kostenlose Weiterbildungsberatung der IHK Reutlingen.

Beruflichen Hintergrund einordnen
Fachwirt und andere Aufstiegswege vergleichen
Online- und Blended-Learning-Angebote besprechen
Fragen zu Prüfung und Förderung klären
Zur kostenlosen Weiterbildungsberatung →
Häufige Fragen

Fragen zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Was ist ein Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen?

Der Geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist ein bundesweit geregelter beruflicher Fortbildungsabschluss. Er verbindet branchenspezifische Berufserfahrung mit Betriebswirtschaft, Organisation, Qualitätsmanagement, Personal, Projektmanagement und Marketing.

Ist der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ein Bachelor?

Nein. Der Fachwirt ist ein beruflicher Fortbildungsabschluss und kein akademischer Bachelor. Er ist jedoch wie Bachelorabschlüsse dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und liegt damit hinsichtlich des Anforderungsniveaus auf derselben DQR-Stufe.

Für wen eignet sich die Weiterbildung?

Die Weiterbildung eignet sich insbesondere für Fachkräfte aus Gesundheitswesen, Pflege, Sozialwesen, Verwaltung und verwandten Tätigkeitsfeldern, die sich für organisatorische, betriebswirtschaftliche oder verantwortungsvollere Aufgaben weiterqualifizieren möchten.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?

Die Verordnung sieht unterschiedliche Zugangswege vor. Je nach beruflichem Abschluss sind ein oder zwei Jahre einschlägige Berufspraxis erforderlich. Alternativ kann beispielsweise auch eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis zur Zulassung führen. Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige IHK.

Zählt ehrenamtliche Tätigkeit zur Berufspraxis?

Die Fortbildungsprüfungsverordnung sieht ausdrücklich vor, dass bei der relevanten Berufspraxis auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. Ob die konkrete Tätigkeit die erforderlichen inhaltlichen Bezüge aufweist, prüft die zuständige IHK.

Wie läuft die IHK-Prüfung ab?

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Situationsaufgaben und umfasst insgesamt alle sechs Handlungsbereiche. Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgen eine Präsentation von etwa zehn Minuten und ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten.

Kann ich den Fachwirt online machen?

Ja. Die IHK Reutlingen bietet je nach aktuellem Starttermin Online-Lehrgänge sowie Blended-Learning-Formate an. Die jeweils verfügbaren Modelle finden Sie bei den aktuellen Kursangeboten.

Kann der Lehrgang mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden?

Für einen förderfähigen Lehrgang kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden 50 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt; für den verbleibenden Förderbetrag kann ein KfW-Darlehen angeboten werden.

Welche beruflichen Perspektiven gibt es?

Je nach bisheriger Qualifikation und Berufserfahrung kommen anspruchsvolle Fach-, Organisations- und Führungsaufgaben infrage, beispielsweise in Qualitätsmanagement, Personal, Projektmanagement, kaufmännischer Steuerung oder Prozessorganisation.

Sollte ich die Prüfungszulassung vor dem Lehrgang klären?

Ja. Lehrgangsteilnahme und Prüfungszulassung sind getrennte Vorgänge. Deshalb empfiehlt es sich, die persönliche Zulassung vor einer verbindlichen Lehrgangsanmeldung prüfen zu lassen.

Aktuelle Lehrgänge

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Sabine Schwinghammer

Sabine Schwinghammer

Weiterbildung
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Schwerpunkte: Weiterbildung Gesundheitsthemen, Dozentenmanagement
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