DQR-Niveau 6
Erwerben Sie einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss auf derselben DQR-Niveaustufe wie akademische Bachelorabschlüsse.
Verbinden Sie Ihre Erfahrung im Gesundheits- oder Sozialwesen mit Betriebswirtschaft, Organisation, Qualitätsmanagement und Personalführung – und entwickeln Sie sich für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben weiter.
Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen müssen fachliche Qualität, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Personal, Prozesse und gesetzliche Anforderungen miteinander verbinden.
Genau an dieser Schnittstelle setzt der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen an. Die Weiterbildung baut auf Ihrer beruflichen Erfahrung auf und erweitert sie um betriebswirtschaftliche, organisatorische und führungsbezogene Kompetenzen.
Sie lernen, betriebliche Prozesse zu planen und zu steuern, Qualitätsmanagement weiterzuentwickeln, Projekte und Schnittstellen zu gestalten, Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen sowie Mitarbeitende zu führen und zu entwickeln.
Nach erfolgreicher öffentlich-rechtlicher IHK-Prüfung führen Sie den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen beziehungsweise Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Weiterbildung ist darauf ausgerichtet, berufliche Praxis mit wirtschaftlichen, organisatorischen und personalbezogenen Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen zu verbinden.
Erwerben Sie einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss auf derselben DQR-Niveaustufe wie akademische Bachelorabschlüsse.
Planen, organisieren und verbessern Sie betriebliche Abläufe in Einrichtungen und Organisationen.
Entwickeln, steuern und beurteilen Sie Qualitätsmanagementprozesse im betrieblichen Umfeld.
Planen Sie Personalbedarf, unterstützen Sie Personalentwicklung und bauen Sie Führungskompetenz aus.
Gestalten Sie Schnittstellen, koordinieren Sie Projekte und bringen Sie unterschiedliche Beteiligte zusammen.
Berücksichtigen Sie betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Ressourcen, Finanzierung und unternehmerische Ziele.
Der Lehrgang richtet sich an Menschen, die bereits berufliche Erfahrung im Gesundheits- oder Sozialwesen besitzen oder in verwandten Tätigkeitsfeldern arbeiten.
Die Fortbildung ist nicht auf einen einzelnen Einrichtungstyp beschränkt. Fachwirte können in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens tätig sein.
Welche konkrete Funktion Sie übernehmen, hängt von Ihrer bisherigen Qualifikation, Berufserfahrung, Einrichtung und Ihrem persönlichen Karriereweg ab.
Der Lehrgang orientiert sich an den sechs Handlungsbereichen der bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfung.
Strukturen analysieren, Prozesse organisieren, Unternehmensziele berücksichtigen und betriebliche Abläufe weiterentwickeln.
Qualitätsanforderungen einordnen, Qualitätsmanagementsysteme unterstützen und Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität planen.
Zusammenarbeit strukturieren, Projekte planen und koordinieren sowie interne und externe Schnittstellen professionell gestalten.
Wirtschaftliche Daten beurteilen, Ressourcen planen, Finanzierungs- und Investitionsfragen einordnen und Steuerungsinstrumente einsetzen.
Personalbedarf planen, Mitarbeitende führen, Personalentwicklung gestalten sowie Aus- und Weiterbildung berücksichtigen.
Zielgruppen, Leistungen und Märkte analysieren sowie geeignete Marketingmaßnahmen entwickeln und bewerten.
Je nach Starttermin bietet die IHK Reutlingen unterschiedliche Unterrichtsmodelle an. Entscheidend sind immer die Angaben im konkreten Kursangebot.
Verbinden Sie persönliche Unterrichtsphasen mit digitalen Lernanteilen und einer strukturierten berufsbegleitenden Vorbereitung.
Aktuelle Kursangebote können vollständig online als strukturierte Live-Online-Lehrgänge durchgeführt werden.
Nutzen Sie Ihre laufende Berufspraxis, während Sie sich parallel auf neue Fach- und Führungsaufgaben vorbereiten.
Lehrgangsteilnahme und Zulassung zur Prüfung sind voneinander zu unterscheiden. Klären Sie Ihre persönliche Prüfungszulassung möglichst vor der verbindlichen Lehrgangsanmeldung.
Die Fortbildungsprüfungsverordnung sieht mehrere reguläre Zugangswege vor.
Die erforderliche Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben des Fachwirts im Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können dabei berücksichtigt werden.
Die verbindliche Entscheidung über die Zulassung trifft die zuständige IHK.
Zulassung & Prüfungsinformationen →Grundlage ist eine betriebliche Situationsbeschreibung. Daraus werden zwei aufeinander abgestimmte und gleichgewichtige Aufgabenstellungen abgeleitet.
Über beide Aufgabenstellungen hinweg werden alle sechs Handlungsbereiche der Fortbildung thematisiert.
Die schriftliche Prüfung ist umfangreich und prüft die Fähigkeit, unterschiedliche fachliche, organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte miteinander zu verbinden.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt die mündliche Prüfung. Sie besteht aus Präsentation und Fachgespräch.
Das Thema wird von der zu prüfenden Person selbst formuliert.
Es muss den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ sowie mindestens einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich einbeziehen.
Thema und Kurzbeschreibung werden bereits bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
Ausgehend von der Präsentation werden weitere komplexe fachliche Zusammenhänge aus dem Gesundheits- und Sozialwesen besprochen.
Dabei sollen Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil jeweils mindestens 50 Punkte erreicht werden.
In der mündlichen Prüfung wird das Fachgespräch mit zwei Dritteln und die Präsentation mit einem Drittel gewichtet.
Eine nicht bestandene Prüfung kann nach der geltenden Fortbildungsprüfungsverordnung zweimal wiederholt werden.
Bei einer rechtzeitigen Anmeldung zur Wiederholungsprüfung können bereits mindestens ausreichend bestandene Prüfungsleistungen unter den Voraussetzungen der Verordnung angerechnet werden.
Wer die Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen erfolgreich abgelegt hat, ist nach der Fortbildungsprüfungsverordnung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Für den vollständigen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist zusätzlich die entsprechende praktische Prüfung erforderlich.
Die bundesweit geltende Verordnung regelt unter anderem Zulassung, Handlungsbereiche, Prüfungsablauf, Bewertung, Bestehen, Wiederholung und die Regelungen zur Ausbildereignung.
Fortbildungsprüfungsverordnung öffnen →Der DQR beschreibt, welche Kompetenzen und welches Anforderungsniveau mit einer Qualifikation verbunden sind.
Der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist offiziell dem DQR-/EQR-Niveau 6 zugeordnet.
Ein akademischer Bachelorabschluss und der Geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen sind beide auf DQR-Niveau 6 eingeordnet.
Das bedeutet, dass die Abschlüsse hinsichtlich ihres Kompetenz- und Anforderungsniveaus derselben Stufe zugeordnet sind.
Der Abschluss qualifiziert für komplexe Fach- und verantwortliche Aufgaben, bei denen fachliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit, Organisation und Personal zusammenkommen.
Je nach beruflichem Hintergrund können Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen einer Einrichtung infrage kommen.
Für einen förderfähigen Lehrgang zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
Die Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Für förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sieht das Aufstiegs-BAföG einen Maßnahmebeitrag vor.
Über die individuelle Förderfähigkeit und den konkreten Förderumfang entscheidet die zuständige Förderstelle.
Aufstiegs-BAföG & Förderinformationen →
Foto: Goodluz / iStockphoto.com
Sie möchten wissen, ob Ihre bisherige Ausbildung und Berufserfahrung zum Fachwirt passen, welches Lernformat geeignet ist oder welcher Aufstiegslehrgang für Ihre beruflichen Ziele sinnvoll ist?
Nutzen Sie die persönliche, individuelle und kostenlose Weiterbildungsberatung der IHK Reutlingen.
Der Geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist ein bundesweit geregelter beruflicher Fortbildungsabschluss. Er verbindet branchenspezifische Berufserfahrung mit Betriebswirtschaft, Organisation, Qualitätsmanagement, Personal, Projektmanagement und Marketing.
Nein. Der Fachwirt ist ein beruflicher Fortbildungsabschluss und kein akademischer Bachelor. Er ist jedoch wie Bachelorabschlüsse dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und liegt damit hinsichtlich des Anforderungsniveaus auf derselben DQR-Stufe.
Die Weiterbildung eignet sich insbesondere für Fachkräfte aus Gesundheitswesen, Pflege, Sozialwesen, Verwaltung und verwandten Tätigkeitsfeldern, die sich für organisatorische, betriebswirtschaftliche oder verantwortungsvollere Aufgaben weiterqualifizieren möchten.
Die Verordnung sieht unterschiedliche Zugangswege vor. Je nach beruflichem Abschluss sind ein oder zwei Jahre einschlägige Berufspraxis erforderlich. Alternativ kann beispielsweise auch eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis zur Zulassung führen. Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige IHK.
Die Fortbildungsprüfungsverordnung sieht ausdrücklich vor, dass bei der relevanten Berufspraxis auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. Ob die konkrete Tätigkeit die erforderlichen inhaltlichen Bezüge aufweist, prüft die zuständige IHK.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Situationsaufgaben und umfasst insgesamt alle sechs Handlungsbereiche. Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgen eine Präsentation von etwa zehn Minuten und ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten.
Ja. Die IHK Reutlingen bietet je nach aktuellem Starttermin Online-Lehrgänge sowie Blended-Learning-Formate an. Die jeweils verfügbaren Modelle finden Sie bei den aktuellen Kursangeboten.
Für einen förderfähigen Lehrgang kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden 50 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt; für den verbleibenden Förderbetrag kann ein KfW-Darlehen angeboten werden.
Je nach bisheriger Qualifikation und Berufserfahrung kommen anspruchsvolle Fach-, Organisations- und Führungsaufgaben infrage, beispielsweise in Qualitätsmanagement, Personal, Projektmanagement, kaufmännischer Steuerung oder Prozessorganisation.
Ja. Lehrgangsteilnahme und Prüfungszulassung sind getrennte Vorgänge. Deshalb empfiehlt es sich, die persönliche Zulassung vor einer verbindlichen Lehrgangsanmeldung prüfen zu lassen.
Vergleichen Sie aktuelle Starttermine, Online- und Blended-Learning-Angebote, Unterrichtszeiten und Lehrgangsinformationen zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
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