Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Symbolbild. Blauer Hintergrund mit Hacker-Zahlenmatrix. Darüber ein Fingerabdruck, der sehr digital aussieht. Grafik: psdesign1/fotolia.com

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab Dezember des Jahres 2024 zugeteilt.

Alle Neuerungen im Überblick

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine neue Identifikationsnummer für Unternehmen, die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird.

Die neue Nummer knüpft an die sogenannte Wirtschaftsidentifikationsnummer der Abgabenordnung, die jeder wirtschaftlich Tätige ein eigenes Identifikationsmerkmal zuordnet.

Wirtschaftlich Tätige sind

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, z. B. Einzelunternehmer
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen.

Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird eine eindeutige Identifizierung in Besteuerungsverfahren gewährleistet.

Wie ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgebaut?

Die Nummer setzt sich aus dem Kürzel “DE”, 9 Ziffern und einem 5-stelligen Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten zusammen. Sie könnte beispiels-weise so DE123456789-00001 aussehen.

Sie entspricht demnach dem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, mit einem zusätzlichen Unterscheidungsmerkmal.

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht ersetzen.

Wie erfolgt die Vergabe?

Aus technischen und organisatorischen Gründen wird die Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Stufen erfolgen. Die Vergabe begann am 1. November 2024 und soll voraussichtlich bis 2026 abgeschlossen sein. Ist bereits eine USt.-ID vergeben worden, erfolgt keine persönliche Mitteilung der W-IdNr. Vielmehr ergeht eine öffentliche Mitteilung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Diese können Sie im Bundesgesetzblatt einsehen: https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/WIdNr/oeffentliche_bekanntmachung_widnr.html?nn=67166.

Was ist die Funktion der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die W-IdNr. dient primär zur Identifikation im Besteuerungsverfahren und wird auch im Unternehmensbasisdatenregister genutzt. Dieses Register soll als zentrale Plattform für Unternehmensstammdaten dienen und den Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden erleichtern. In der W-IdNr. sind keine persönlichen oder betrieblichen Informationen kodiert.

Steuernummer und USt-IdNr. bleiben weiterhin bestehen und werden parallel zur W-IdNr. verwendet.

Was ist das Basisregister?

Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz soll ein Basisregister geschaffen werden, auf das zukünftig Behörden bei digitalen Verwaltungsprozessen zugreifen können. Unternehmen werden dadurch entlastet, dass sie Stammdaten an unterschiedlichen Stellen nicht mehrfach melden müssen.

Derzeit sind die sog. Basis- bzw. “Stammdaten” eng zu erfassen. Das sind: Name der Firma, Verwaltungsanschrift, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Haupttätigkeit nach Klassifikation der Wirtschaftszweige.

Die Stammdatenkategorien können theoretisch kontinuierlich erweitert werden, dies ist jedoch für den Anfang nicht geplant. Im Regierungsentwurf wurde der Nutzerkreis für die Daten anschließend eingegrenzt. Dies hat die IHK-Organisation kritisiert. Denn der Mehrwert für die mögliche Nutzung des Basisregisters hängt wesentlich von der Zugriffsmöglichkeit auf die Daten ab – daneben aber auch von der Sicherstellung der Datenqualität insbesondere im Hinblick auf Aktualität und Verlässlichkeit. Für die Qualitätssicherung der Unternehmensdaten soll bei der Registerbehörde – dem Statistischen Bundesamt – eine Clearingstelle eingerichtet werden.

Weitere Informationen über das Basisregister finden Sie beim Statistischen Bundesamt.

Was sind die Vorteile der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer wird eine eindeutige und bundeseinheitliche Identifizierungsmöglichkeit für Unternehmen geschaffen. Mittelfristig wird auch eine Bereinigung der Daten in Registern der öffentlichen Hand stattfinden, Fehl- und Falscheinträge sowie Dubletten können verringert werden. Vor allem aber wird der Austausch von Daten über die einzelnen Register hinweg wesentlich erleichtert.

Unternehmen profitieren, indem sie Daten nicht mehrfach zuliefern müssen. Damit – und mit der Nutzung der Daten für das bundesweite Unternehmenskonto im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – wird eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des sogenannten Once only-Prinzips im Bereich wirtschaftsrelevanter Verwaltungsverfahren geschaffen.

Was bedeutet die Wirtschafts-Identifikationsnummer für mein Unternehmensalltag?

Derzeit müssen Unternehmer keine Selbsteintragungen im Basisregister vornehmen. Die Daten werden automatisch von den bestehenden Registern an das Basisregister gemeldet.

Sämtliche Identifikationsnummer eines Unternehmers (z. B. Handelsregisternummer, oder Umsatzsteuer-ID Nr.) müssen weitergeführt werden und werden nicht ersetzt. Künftig wird der Gesetzgeber evaluieren und darüber entscheiden, ob die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer alle anderen Identifikationsnummer ablösen kann.

Sollte die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum angegeben werden?

Nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) haben Dienstanbieter bestimmte Informationspflichten zu erfüllen. So haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste verschiedene Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten. So heißt es in § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG wie folgt:

“in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Absatz 1 Satz 1, 2 oder 3 des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c Absatz 1 der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer.”

Danach ist im Impressum die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschaftsidentifikationsnummer anzugeben, sofern sie vergeben wurde. Eine freiwillige Angabe beider Nummern ist aber möglich.

Verfügt ein wirtschaftlich Tätiger allein über die Wirtschafts-Identifikationsnummer, ist ab diesem Zeitpunkt diese verpflichtend im Impressum anzugeben. Diese Unternehmen sollten ihr Impressum auf allen Online-Präsenzen unverzüglich ergänzen. 

Weitere Informationen

Das BZSt hat eine Informationsseite eingerichtet, auf der alle relevanten Details zur W-IdNr. zu finden sind. Dort steht Ihnen auch ein FAQ-Katalog zur Verfügung, der die häufigsten Fragen beantwortet.

Quelle: Niederrheinische IHK, Bundeszentralamt für Steuern

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Zentrale Dienste, Kundenmanagement und Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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