Rechtliches rund um die Fußball-WM: Keine Rote Karte kassieren

Ein Fußballer legt einen Fußball auf den Rasen eines FußballfeldesFußballfans bemerken es schnell: Das runde Polyurethan auf dem Foto ist nicht der offizielle WM-Ball. Das, was auf dieser Seite steht, hat aber natürlich dennoch seine Gültigkeit. Foto: vm/shutterstock.com

Vom 11. Juni bis 19. Juli findet die Fußball-WM 2026 in Nordamerika statt. Diese Spielregeln müssen Unternehmen beachten, die Produkte und Dienstleistungen im WM-Kontext bewerben oder die ein Public Viewing anbieten möchten. Plus: WM am Arbeitsplatz - das dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Public Viewing: Öffentliche Übertragung von WM-Spielen

Wer braucht eine Lizenz?

Alle Vorführungen von Spielen der WM außerhalb von häuslichen Umgebungen werden als Public Viewing eingestuft. Gastronomen und Veranstalter, die ein Public Viewing veranstalten möchten, müssen Folgendes beachten:

Zu unterscheiden sind die:

a) „Nichtkommerzielle öffentliche Veranstaltungen““ (bis 5.000 Personen: KEINE LIZENZ erforderlich;

b) „Besondere nichtkommerzielle Veranstaltungen“ (mehr als 5.000 Personen): LIZENZ erforderlich (kostenfrei);

c) „Kommerzielle Veranstaltung“: LIZENZ erforderlich (kostenpflichtig).

zu a)

Für die Durchführung einer „nichtkommerziellen öffentliche Veranstaltung“ wird keine Lizenz benötigt. Eine „nichtkommerzielle öffentliche Veranstaltung“ liegt nach Definition der FIFA vor, wenn

  • die mögliche Zuschauerzahl 5.000 Personen nicht übersteigt,
  • kein Sponsoring stattfindet,
  • kein Eintrittsgeld erhoben wird und
  • die Durchführung der Public Viewing Veranstaltung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes der Einrichtung erfolgt.

Speisen und Getränke dürfen verkauft werden, wenn sie keine anderen kommerziellen Aktivitäten (wie zum Beispiel ein Sponsoring) verfolgen. Es ist darauf zu achten, dass keine erhöhten Preise für Speisen und Getränke oder Mindestverzehrbeträge speziell für das Spiel erhoben werden, da dies ebenfalls als eine Art indirektes Eintrittsgeld gewertet werden kann. Gleiches gilt für kostenpflichtige Tischreservierungen, sofern diese im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs nicht üblich sind.

Die Organisatoren solcher nichtkommerziellen Veranstaltungen (zum Beispiel die öffentliche Übertragung in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben) müssen neben den zuvor genannten Bestimmungen sicherstellen, dass die relevanten TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen vorliegen. Zudem müssen sie die allgemeinen Bedingungen der FIFA für öffentliche Übertragungen einhalten (s.u. 6.), denn auch nichtkommerzielle Veranstaltungen unterliegen den FIFA Regularien.

zu b)

Übersteigt die mögliche Zuschauerzahl 5.000 Personen und liegen im Übrigen die Voraussetzungen einer „nichtkommerziellen öffentlichen Veranstaltung“ vor (siehe oben 1.a)), handelt es sich um eine „besondere nichtkommerzielle Veranstaltung“. Für sie wird eine -kostenfreie- Lizenz benötigt.

Die unter 1.a) aufgeführten Rahmenbedingungen gelten auch hier.

zu c)

Für die Durchführung einer kommerziellen öffentlichen Übertragung wird ebenfalls eine -kostenpflichtige- Lizenz der FIFA benötigt.

Wann ist eine Veranstaltung kommerziell?

Laut der FIFA haben öffentliche Übertragungen kommerziellen Charakter (und unterliegen damit einer Lizenzgebühr), wenn sie

  • dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen (Sponsoring), unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht und/oder
  • Eintrittsgelder erheben (ACHTUNG: Auch ähnliche Maßnahmen können hierunter fallen, zum Beispiel Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speise- und Getränkepreise) und/oder
  • aus der öffentlichen Vorführung ein sonstiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird.

Wie bekommen Veranstalter eine Lizenz?

Die Beantragung der FIFA-Lizenz erfolgt je nach Veranstaltungsart unterschiedlich:

Ein Endtermin für die Beantragung von Lizenzen ist auf der Website der FIFA nicht einsehbar. Empfehlenswert ist, sich so frühzeitig wie möglich um entsprechende Lizenzen zu kümmern, um nicht gegen die geltenden FIFA Regularien zu verstoßen.

Was kostet eine Lizenz?

Die Lizenz für besondere nicht-kommerzielle Public Viewing Veranstaltungen ist kostenfrei.

Dagegen werden für die kommerzielle Public Viewings Lizenz-Gebühren verlangt. Die Höhe der Lizenzgebühr wird dabei auf Basis der „Zuschauerkapazität" erhoben. Die konkreten Gebühren wurden bislang nicht veröffentlicht. Für eine bessere Einschätzung der Kosten empfiehlt es sich daher, direkt Kontakt mit der FIFA (publicviewing(at)fifa.org) oder zu sky (wm2026(at)sky.de) aufzunehmen.

Wenn Lizenzgebühren an die FIFA zu entrichten sind, sind diese in der Regel sofort nach Zahlungsaufforderung fällig und zahlbar und können per Kreditkarte entrichtet oder als Überweisung vorgenommen werden.

Lizenz für mehrere Spiele oder Veranstaltungsorte

Eine von der FIFA erteilte Lizenz gilt für alle 104 Spiele der Weltmeisterschaft. Wenn ein Gastgeber ein Public-Viewing an mehreren Standorten veranstalten möchte, ist es ausreichend eine einzige Lizenz zu beantragen. Die Lizenzgebühr für jeden einzelnen Veranstaltungsort werden dann zu einer entsprechenden Gesamtlizenzgebühr addiert.

Was müssen Veranstalter bei der Organisation beachten?

Alle Public Viewings müssen mit Einklang mit den entsprechenden Gesetzen und bestehenden FIFA Regularien organisiert und durchgeführt werden. Beispielsweise müssen Vorgaben des Lärmschutzes und aktuelle Hygienevorgaben beachtet werden.

Da viele Spiele der WM, darunter auch Spiele der deutschen Nationalmannschaft, aufgrund der Zeitverschiebung nach 22 Uhr stattfinden werden, hat die Bundesregierung am 25. März 2026 die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Nähere Informationen zum Anwendungsbereich der Verordnung finden sich auf der Website des Bundesumweltministeriums. Die Zulassung von Public Viewing erfordert weiterhin eine Einzelfallprüfung der örtlichen Ordnungsbehörde. Einen automatischen Anspruch, darauf, dass ein Public Viewing nach 22 Uhr zugelassen wird, gibt es nicht. Allerdings haben die Behörden bei der Abwägung, das herausragende öffentliche Interesse an der Übertragung der Spiele der Fußball Weltmeisterschaft zu berücksichtigen, sodass die öffentliche Public Viewing Darbietung im Freien möglich ist.

Das Spiel ist live zu übertragen und darf in keiner Weise verändert werden, insbesondere dürfen keine Wiederholungen; Highlights oder Zusammenschnitte gezeigt werden. Zudem ist es unzulässig, kommerzielle Elemente zu verdecken oder durch eigene Elemente zu ersetzen.

Je nach Art des Spiels muss zudem darauf geachtet werden, dass das Public-Viewing zu einem bestimmten Zeitpunkt starten muss:
 

  • Eröffnungsspiel/ Finale:
    Wer ein Public-Viewing für das Eröffnungsspiel veranstalten möchte, ist verpflichtet die Liveübertragung des Rundfunkanbieters mit den Übertragungsrechten (siehe unten) 20 Minuten vor Beginn der Eröffnungszeremonie bis 10 Minuten nach Ende des Spiels unterbrechungsfrei zu zeigen. Bei einer Übertragung des Endspiels muss das Livesignal ab 20 Minuten vor Beginn der Finalfeier bis 10 Minuten nach Ende des Spiels gezeigt werden.
     
  • Alle anderen Spiele:
    Bei allen anderen Spielen gilt, dass ab 10 Minuten vor Spielbeginn bis 10 Minuten nach Abpfiff das Liveübertragungssignal des Rundfunkanbieters mit den Übertragungsrechten ohne Unterbrechungen gezeigt werden muss.

Dürfen Sponsoren bei Ihrer kommerziellen Public-Viewing-Veranstaltung auftreten?

Für „nichtkommerzielle Veranstaltungen“ und „besondere nichtkommerzielle Veranstaltungen“ dürfen gar keine Sponsoringrechte vergeben werden, ansonsten wird das Event zur kommerziellen Veranstaltung, wofür eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich wird.

Bei kommerziellen Public Viewing Veranstaltungen ist Sponsoring grundsätzlich zulässig, jedoch nur bei vorheriger Genehmigung der FIFA.

Ein solcher Antrag ist, bei entsprechender Erteilung der Lizenz über Sky Business einzureichen. Der entsprechende Antrag muss alle erforderlichen Informationen über den vorgeschlagenen Drittsponsor sowie zu den geplanten Sponsoringrechte enthalten.

Die FIFA behält sich vor, eine erteilte Genehmigung jederzeit zu widerrufen. Die Rechte der lokalen Sponsoren dürfen sich ausschließlich auf die Public-Viewing-Veranstaltung selbst beziehen. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass ein Sponsor offiziell mit der FIFA oder dem Wettbewerb verbunden ist.

Sponsoring wird zudem nur bei den folgenden Dritten genehmigt:

  • kommerzielle Partner der FIFA und/oder
  • lokal ansässige und tätige Dritte, sofern diese nicht im Wettbewerb zu den offiziellen Sponsoren oder dem kommerziellen Programm der FIFA stehen.
  • Die Logos/Marken der FIFA oder der FIFA WM 2026 verwenden;
  • Ihre eigene Veranstaltung als offizielle Veranstaltung der FIFA ausgeben;
  • Bezeichnungen oder Gestaltungselemente nutzen, die den offiziellen Marken der FIFA ähneln oder diese nachahmen.

Public-Viewing-Event bewerben

Bei der Bewerbung der Veranstaltung darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Veranstaltung offiziell mit der FIFA in Verbindung steht.

Was Veranstalter nicht dürfen:
Der Veranstaltungstitel „FIFA World Cup 2026“ darf ausschließlich in Standardschrift und nur zu redaktionellen Zwecken verwendet werden, etwa um über Zeit und Ort der Veranstaltung zu informieren.

Veranstaltungsorte in Zusammenhang mit Sportfachgeschäften einzelner Marken, Brauereien, Restaurants oder Flughäfen dürfen den Veranstaltungstitel „FIFA World Cup 2026“ gar nicht verwenden, auch nicht für redaktionelle Zwecke.

Gastronomiebetriebe sollten daher unbedingt darauf achten, dass für die Übertragung nicht mit dem offiziellen Veranstaltungstitel, sondern mit einer neutralen eigenen Formulierung gearbeitet wird.

Bei Unsicherheiten zu diesem Thema kann die FIFA über ihre Homepage oder per E-Mail (publicviewing(at)fifa.org) kontaktiert werden.

Wer hat die Übertragungsrechte?

Die Telekom hält für Deutschland die Übertragungsrechte der FIFA WM 2026 und hat sich mit den Partnern ARD, ZDF und RTL auf Sublizenzen für 60 Spiele geeinigt. Die übrigen Spiele verbleiben exklusiv bei MagentaTV, der TV-Plattform der Telekom.

MagentaTV zeigt als einziger deutscher Anbieter alle Spiele der FIFA WM 2026.

GEMA-, Rundfunk-, Bezahlfernsehgebühren

Zu beachten ist, dass beim Public-Viewing zusätzliche Gebühren der GEMA und gegebenenfalls für eine Lizenz bei der Deutschen Telekom wegen der öffentlichen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen anfallen können.

Die GEMA bietet einen Sondertarif für die Fußball-WM (Tarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026) an.

Darüber hinaus ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Spielregeln für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Dürfen Arbeitnehmer WM-Spiele während der Arbeitszeit im Fernsehen oder via Onlinestream verfolgen?

Einen Anspruch, die EM-Spiele am Arbeitsplatz im TV oder online zu verfolgen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Dahinter steckt die Annahme, dass für eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung eine gewisse Konzentration erforderlich ist, die bei gleichzeitigem Verfolgen eines Fußballspiels beeinträchtigt ist. Viele Betriebe setzen jedoch auf pragmatische Lösungen: So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass Fußballfans an den Spieltagen früher Feierabend machen und Überstunden abbauen oder die versäumte Arbeitszeit an einem anderen Tag nachholen.

Was gilt für Radioübertragungen?

Wollen Arbeitnehmer EM-Spiele im Radio verfolgen, kommt es ebenfalls darauf an, ob trotzdem eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung möglich ist. Besteht  etwa Kundenverkehr, werden Kollegen gestört oder leidet die Konzentration, kommt das Radiohören während der Arbeitszeit nicht in Betracht. Sind Tätigkeiten auch während des Radiohörens konzentriert, zügig und fehlerfrei zu erledigen, wird dies hingegen in der Regel zulässig sein.

Wie sieht es mit Live-Tickern aus?

Ein Verfolgen des Spielverlaufs per Live-Ticker im Internet kommt nur in Betracht, wenn die private Internetnutzung im Betrieb erlaubt ist. Aber auch dann darf dies nicht zu einer Verletzung der Arbeitspflichten führen.

Welche Rechte hat der Arbeitgeber bei Verstößen?

Wird durch das Verfolgen eines Spiels die Pflicht zur vertragsgemäßen Arbeit verletzt oder gegen Regeln zur privaten Internetnutzung verstoßen, kann dies mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall auch mit einer Kündigung geahndet werden. Werden im Betrieb allgemeine Regeln, etwa zum Radiohören oder zur Internetnutzung aufgestellt, sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten, wenn ein solcher vorhanden ist.

Dürfen Arbeitnehmer mit dem Fußballtrikot zur Arbeit kommen?

Ob Arbeitnehmer mit einem Trikot am Arbeitsplatz erscheinen dürfen, hängt davon ab, ob dies mit den Gepflogenheiten im Betrieb oder bestehenden Kleidervorschriften zu vereinbaren ist. Schreibt der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidung vor oder besteht Kundenkontakt, darf der Arbeitgeber das Tragen von Fankleidung verbieten.

Quellen: IHK Köln,  IHK für München und Oberbayern, IHK Nordschwarzwald

Margit Schrammel

Margit Schrammel

Kaufmännische Leitung & Zentrale Dienste, Recht & Steuern, Mitgliedermanagement
IHK-Zentrale
Position: Rechtsassessorin
Schwerpunkte: Gewerberechtliche Erlaubnisverfahren nach § 34c ff. GewO, Wettbewerbsrecht, Einigungsstelle
Telefon: 07121 201-191
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Laura Bogner

Laura Bogner

Unternehmensförderung & Standortpolitik, Standortagentur & Netzwerkbüro
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Tourismus und Gastronomie, Sport und BGM
Schwerpunkte: Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, Gaststättenunterrichtung, Sport, Netzwerk Betriebliches Gesundheitsmanagement
Telefon: 07121 201-274
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