Tipps für eine erfolgreiche Stellenanzeige: Das sollten Unternehmen beachten
Grafik: iStock.com/cirquedespritAuch wenn sie mittlerweile vorwiegend online erscheint, ist die klassische Stellenanzeige nach wie vor ein zentrales Recruiting-Instrument für Unternehmen. Diese Hinweise sollten Betriebe beim Verfassen beherzigen.
Beschreibung des Unternehmens
Im ersten Abschnitt der Stellenanzeige sollten Sie Ihre potenziellen Bewerberinnen und Bewerber mit ein paar prägnanten Informationen über Ihr Unternehmen (Branche, Tätigkeitsfeld, Standort, Anzahl der Beschäftigten …) neugierig auf sich machen. Beschränken Sie sich hier auf die wesentlichen Aspekte und verlieren Sie sich nicht in zu vielen Details. Auch Aussagen zur Unternehmenskultur sind an dieser Stelle der Stellenanzeige gut platziert. Die Unternehmensbeschreibung sollte in allen Stellenanzeigen, die Sie veröffentlichen, identisch sein und regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden.
Berufsbezeichnung
Im zweiten Abschnitt geht es um die Nennung der konkret ausgeschriebenen Stelle – setzen Sie diese außerdem als Überschrift über Ihre Anzeige, etwa „Assistenz (m/w/d) der Geschäftsführung“. Damit Ihr Stellenangebot in Suchmaschinen und Jobportalen gefunden wird, sollten Sie unbedingt die branchenübliche Berufsbezeichnung (und keine kreativen, unpräzisen Umschreibungen) verwenden und auf eine Länge von maximal 60 bis 80 Zeichen achten. Je kürzer, desto besser.
Außerdem muss die Berufsbezeichnung – wie die gesamte Stellenanzeige – geschlechtsneutral formuliert werden. Sie sollte also neben den üblichen Angaben zum männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option enthalten, um auch intergeschlechtliche und non-binäre Personen anzusprechen. Üblich ist hier die Abkürzung „(m/w/d)“ hinter der Berufsbezeichnung. Das „d“ steht dabei für divers. Wer zudem geschlechtsneutrale Formulierungen wie „Assistenz“ statt „Assistent“ oder „Abteilungsleitung“ statt „Abteilungsleiter“ nutzt, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Beschreibung der Stelle
Die Beschreibung der ausgeschriebenen Stelle bildet zusammen mit dem Anforderungsprofil das Herzstück der Anzeige. Beide Abschnitte sollten daher den größten Raum einnehmen. Bei der Stellenbeschreibung sollten Sie vor allem folgende Fragen beantworten: Was sind die mit der Stelle verbundenen Aufgaben im Unternehmen? Geht mit der Stelle Führungs- oder Personalverantwortung einher? Ist sie befristet oder unbefristet? Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitstelle)?
Beschreibung des Anforderungsprofils
In diesem Abschnitt der Stellenanzeige listen Sie auf, welche Kompetenzen und Erfahrungen Bewerberinnen und Bewerber mitbringen müssen, um für die Stelle geeignet zu sein. Nennen Sie idealerweise nur zwingend erforderliche Voraussetzungen. Wer zusätzlich sämtliche wünschenswerte Anforderungen auflistet, überfrachtet seine Anzeige – und schreckt potenzielle Bewerberinnen und Bewerber eher ab. Oft eignen sich auch Formulierungen wie „Sie verfügen über … oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen“.
Besonders wichtig: Neben der Geschlechterdiskriminierung verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz grundsätzlich jegliche Form der Diskriminierung in Stellenanzeigen. Formulierungen, die bestimmte Personengruppen ausschließen (etwa wegen ihres Alters, ihrer Nationalität, Religion oder einer Behinderung), sind also absolut tabu.
Beschreibung der Arbeitgeberleistungen
Im nächsten Abschnitt geht es darum, Ihre Vorzüge als Arbeitgeber deutlich zu präsentieren. Mit Leistungen wie flexiblen Arbeitszeiten, Zuschüssen zum Deutschlandticket oder dem Angebot mobiler Arbeit können Unternehmen bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern punkten. Auch für die Darstellung von Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ist an dieser Stelle Platz. Versprechen Sie jedoch nur das, was Sie auch einhalten können.
Informationen über die gewünschten Bewerbungsunterlagen
Informieren Sie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber im letzten Abschnitt der Stellenanzeige, welche Bewerbungsunterlagen Sie von ihnen erwarten und wann gegebenenfalls der Bewerbungsschluss ist. Nennen Sie eine Kontaktperson im Unternehmen, die Rückfragen zur ausgeschriebenen Stelle beantwortet. Außerdem können Sie Bewerberinnen und Bewerber an dieser Stelle auffordern, Ihnen im Zuge der Bewerbung das frühestmögliche Eintrittsdatum sowie die Gehaltsvorstellung mitzuteilen.
Länge und Sprache der Stellenanzeige
Wie bei vielen anderen Dingen gilt auch für eine Stellenanzeige: In der Kürze liegt die Würze. Halten Sie sie so knapp wie möglich und achten Sie auf eine lesefreundliche Struktur.
Formulieren Sie in einer Sprache, die zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Zielgruppe passt: Eine Anzeige für einen Ausbildungsplatz muss anders formuliert sein als eine Anzeige für eine Führungsposition. Verzichten Sie auf austauschbare Floskeln sowie unnötige Füll- und Fremdwörter.
Lassen Sie von Stellenanzeigenvorlagen, die sich zuhauf im Internet finden, lieber die Finger. Je individueller eine Anzeige formuliert ist, desto besser sind die Chancen, die Stelle mit der passenden Person besetzen zu können.
Vorteile des Internets nutzen
Unternehmen, die ihre Stellenanzeige auf ihrer Website veröffentlichen oder in den sozialen Medien teilen, sollten die Vorteile des Internets gegenüber einer gedruckten Anzeige nutzen. Sie haben ein Recruitingvideo gedreht, das Ihren Betrieb vorstellt? Dann binden Sie es direkt in die Anzeige ein. Sie haben ein Online-Tool, über das Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen einreichen können? Dann platzieren Sie den Link dazu prominent am Ende Ihrer Anzeige.
Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite sollen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
