Gute Vorbereitung ist wichtig - Tipps für Bankgespräch

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Wer bei einem Bankgespräch überzeugen will, sollte sich gut vorbereiten. Mit diesen Fragen sollten Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen.

Um der Bank einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation zu geben, sollten Unternehmerinnen und Unternehmer in einem kurzen Konzept ihre Situation nachvollziehbar schildern sowie eine Prognose für die Zukunft machen.

Nachfolgend gibt es Hinweise, welche Informationen für die Bank mindestens bereit gehalten werden sollten und welche Fragen der Hausbank kommen können.

  • Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells und Unternehmen (soweit der Hausbank nicht ausreichend bekannt).
  • Kurze Beschreibung der Corona-bedingten Auswirkungen auf das Unternehmen.
  • Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf? Kurze Erläuterung, wie dieser ermittelt wurde.
  • Für welchen Zeitraum wurde der Finanzierungsbedarf ermittelt?
  • Welche Maßnahmen wurden eingeleitet um die negativen Auswirkungen abzufedern (Kurzarbeit, Steuerstundungen, Soforthilfe, etc.)?
  • Wie lange werden aus heutiger Sicht die Auswirkungen das Unternehmen negativ beeinflussen?
  • Gibt es ggf. außer der Corona-Pandemie weitere negative Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell?
  • Hat das Unternehmen per 31. Dezember 2019 eine positive Fortführungsprognose?
  • Wie sieht die Prognose für das laufende Jahr aus, insbesondere für die Zeit nach Beendigung der Corona-bedingten Einschnitte?
  • Wie ist der aktuelle Auftragsstand? Wie war dieser vor Ausbruch der Corona-Krise?
  • Wie viele Mitarbeiter werden im Unternehmen beschäftigt?
  • Wie hoch sind die Personalkosten pro Monat?
  • Wie hoch sind die übrigen Fixkosten pro Monat gesamt?

Folgende Unterlagen sollten ergänzend vorgelegt werden können:

  • Jahresabschluss 2018
  • falls für 2019 noch kein Jahresabschluss vorliegt: BWA 12/2019, einschließlich Summen- und Saldenliste
  • Liquiditätsplan für die kommenden 12 Monate
  • aktuellster Einkommenssteuerbescheid
  • Selbstauskunft des Unternehmers/Gesellschafters
  • idealerweise: Rentabilitätsplanung für 2020–2022 (Pflicht bei Unternehmen jünger als 12 Monate)
  • Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, die nicht buchführungspflichtig sind, sollten alternativ zum Jahresabschluss ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (kurz EÜR) für 2018 und 2019 vorlegen können.

Diese Auflistung soll eine erste Hilfestellung bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da jede Kreditentscheidung individuell erfolgt, können weitere Unterlagen und Informationen für die Entscheidung der Bank erforderlich sein.

Quelle: IHK Nürnberg