Sanierung der Brenner-Autobahn A 13 - Baumaßnahmen und Einschränkungen 2025

Die 55 Jahre alte Luegbrücke entlang der A 13 Brennerautobahn muss aus Gründen der Verkehrssicherheit erneuert werden. Ab dem 1. Januar wird sie deshalb einspurig befahren – nur an Tagen mit erwartet hohem Verkehrsaufkommen gibt es eine zweispurige Lösung. Der Neubau beginnt im Frühjahr 2025 und endet voraussichtlich 2030.
Die Sanierungsarbeiten rund um die Luegbrücke lassen sich in drei wesentliche Phasen unterteilen. Erst wird talseitig zur Bestandsbrücke ein neues Tragwerk errichtet. Danach wird das alte Tragwerk abgerissen, der Verkehr fließt ab 2028 über die neue Brücke. An Stelle der abgerissenen Bestandsbrücke wird dann ein zweites neues Tragwerk errichtet. Nach Abschluss aller Bauarbeiten 2030 finden beide Richtungsfahrbahnen auf zwei getrennten Brückentragwerken Platz.
Eine Neuerrichtung ist alternativlos, da durch äußere Einflüsse – vor allem Salzeintrag in die Brückenbauwerke – die Struktur erheblich geschädigt wurde. Die Sanierung erfolgt, um die Sicherheit und weitere Nutzung der Brücke zu gewährleisten. Gegen eine Tunnellösung spricht vor allem die aufgrund der Verkehrszahlen notwendige Blockabfertigungen oder das erhöhte Risiko für LKW-Brände und Pannen und dahingehend Totalsperren der Autobahn bzw. des Tunnels.
Bis zur Fertigstellung des neuen Tragwerks ist die Brücke einspurig
Um die Bestandsbrücke statisch zu entlasten, ist auf der Luegbrücke ab 1. Januar 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen notwendig. Damit an Tagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen lange Verzögerungen und Staus verringert werden können, wird eine temporäre, besondere Zweispurigkeit eingerichtet. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren dann auf den inneren, linken Spuren. Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen ändert sich nichts.
Wann die Brücke für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt ist und wie der generelle Verkehr geplant ist, zeigt der Luegbrücke Fahrkalender der Asfinag.
Überblick
- Am 1. Januar 2025 wird der Verkehr in der Regel einspurig über die Luegbrücke geführt
- An 180 besonders verkehrsreichen Tagen wird es eine temporäre Zweispurigkeit geben. Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen müssen dabei die linke Fahrspur benutzen
- Richtung Süden sind im Jahr 2025 34 Fahrverbotstage für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen vorgesehen
- Richtung Norden sind es 20 Fahrverbotstage
- An 15 Tagen gilt ein generelles Lkw-Fahrverbot, damit der private Reiseverkehr rollen kann
- Eine automatische Waage in der Fahrbahn sorgt dafür, dass Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen rechtzeitig auf die richtige Spur geleitet
- Zusätzliche Schranken sollen verhindern, dass der Verkehr über Nebenstrecken ausweicht
- Grundsätzlich wird es auf der Luegbrücke Geschwindigkeitskontrollen geben
- An verkehrsreichen Tagen wird das Angebot der Rollenden Landstraße (ROLA) ausgeweitet
- Bei Schneefall ist im Winterdienstzeitraum (01.11.-31.03.) eine zweispurige Verkehrsführung nicht möglich
- Eine Live Darstellung des Verkehrsaufkommens und der momentanen Verzögerungen hat die Asfinag hier zur Verfügung gestellt
Weitere Vorschriften und Informationen
Inntalautobahn: Wann findet die Lkw-Blockabfertigung statt?
03. Februar bis zum 10. März 2025, jeweils nur am Montag
14. April 2025, Montag
23. und 24. April 2025, Mittwoch bis Donnerstag
28. April 2025, Montag
30. Mai 2025, Freitag
03. bis 05. Juni 2025, Dienstag bis Donnerstag
10. Juni bis 12. Juni 2025, Dienstag bis Donnerstag
16. Juni bis 17. Juni 2025, Montag bis Dienstag
20. Juni 2025, Freitag
07. Juli bis zum 28. Juli 2025, jeweils nur am Montag
01. September bis zum 06. Oktober 2025, jeweils nur am Montag
11. November 2025, Montag
12. November bis zum 26. November 2025, jeweils nur am Mittwoch
09. Dezember 2025, Donnerstag
Das sektorale Fahrverbot in Tirol
Das sektorale Fahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn ab dem Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) bis zum Straßenkilometer 72,00 (Gemeindegebiet von Ampass) in beiden Fahrtrichtungen. Es gilt für den Transport von Gütern mit folgenden Kraftfahrzeugen:
- Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
- Lkw mit Anhänger, bei dem das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.
Der Transport folgender Güter mit Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t ist verboten:
- Abfälle (laut Europäischem Abfallverzeichnis)
- Steine, Erden sowie Aushub
- Rundholz und Kork
- Kraftfahrzeuge (Mopeds, Motorräder, Quads, Pkw, Kleinbusse, Lkw bis 3,5 t)
- Nichteisen- und Eisenerze
- Stahl, außer Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
- Marmor und Travertin
- keramische Fliesen
- Papier und Pappe
- flüssige Mineralölerzeugnisse
- Zement, Kalk und gebrannter Gips
- Rohre und Hohlprofile
- GetreideDer "Lufthunderter" in Tirol
Folgende Ausnahmen gibt es:
- Lkw der Abgasklasse Euro VI: Sofern diese durch eine Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung oder durch ein im Kraftfahrzeug mitgeführtes Dokument nachgewiesen ist. Dieser Nachweis muss auf jeden Fall durch eine Kennzeichnung nach der IG-L – Abgasklassenkennzeichnungsverordnung erfolgen. Mehr Infos dazu hier.
- Ziel- und Quellverkehr: Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer festgelegten Kernzone be- oder entladen werden (Quelle oder Ziel in der Kernzone) sowie für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die in einer erweiterten Zone be- und entladen werden (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone).
Das Nachtfahrverbot in Tirol
Auf der A12 Inntal Autobahn ist während der Nachtstunden das Fahren mit bestimmten Schwerfahrzeugen verboten. Das Nachtfahrverbot gilt auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 (Gemeindegebiet von Langkampfen) und Straßenkilometer 90,00 (Gemeindegebiet von Zirl) in beiden Fahrtrichtungen. Betroffen sind:
- Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 t
- Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe des zulässigen Gesamtgewichts beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.
Das Fahrverbot gilt während folgender Zeiten
- 1. Mai bis 31. Oktober: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr
- 1. November bis 30. April: 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
Die IG-L-Nachtfahrverbots-Verordnung sieht folgende Ausnahmen vor:
- Ausnahme für Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh),und
- zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten Kernzone auf- oder abgeladen wird (Quelle oder Ziel in der Kernzone);
- oder zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der festgelegten erweiterten Zone auf- und auch wieder abgeladen wird (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone)
- oder bei denen lediglich der Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl zum Zweck des Gütertransports befahren wird.
Das Euroklassenfahrverbot in Tirol
Die Euroklassenfahrverbote gelten auf dem Teilabschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl, und zwar in beiden Fahrtrichtungen.
Fahrten mit
- Sattelkraftfahrzeugen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
- mit Lastkraftwagen mit Anhänger und
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,
sind nur zulässig für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Euroklasse VI.
Weitere informationen erhalten Sie auf der Website des Landes Tirol.
Der "Lufthunderter" in Tirol
Das Land Tirol hat auf Teilstücken des Tiroler Autobahnnetzes für Pkw eine permanente Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h angewiesen.
Die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt auf einem ca. 90 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze Deutschland und der westlichen Gemeindegrenze von Zirl, ebenso auf einem ca. 13 km langen Abschnitt der A12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams sowie auf einem ca. 12 km langen Abschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen Innsbruck und Schönberg im Stubaital und zwar jeweils in beiden Fahrtrichtungen. Hier finden Sie den Text der Rechtsvorschrift.
Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (IG‑L) wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.
Voraussetzung ist
- ein Autokennzeichen, welches das Fahrzeug als E-Auto kennzeichnet (E-Kennzeichen)
- Achtung: Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inntalautobahn von 22 bis 5 Uhr muss auch von E-Autos eingehalten werden.
- dass die Ausnahmegenehmigung an der entsprechenden Autobahn angekündigt wird.
A10 Tauernautobahn
Eine weitere wichtige Verbindung über die Alpen ist die A10 Tauernautobahn. Durch das steigende Verkehrsaufkommen bilden sich regelmäßig lange Staus. Aktuell werden dringend notwendige Tunnelsanierungen auf der A10 durchgeführt, was zu weiteren Beeinträchtigungen im Verkehrsfluss führen wird. Ausweichverkehr belastet zudem stark die Anwohner und Gemeinden entlang der Autobahn. Zunehmend ergreift das Land Salzburg Maßnahmen, um den Verkehrsfluss zu regulieren.
Winter-Fahrverbotskalender A 10
Das Winterfahrverbot auf der A 10 Salzburg teilt sich auf in ein Freitagsfahrverbot und ein Samstagsfahrverbot und betrifft sowohl Fahrten in Fahrtrichtung Süden als auch in Fahrtrichtung Norden. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. ebenso wie für Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen erreicht.
Informationen zu den Fahrverboten an Freitagen und Samstagen Fahrtrichtung (Süden)
Gültig für die Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn) von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau.
- Gültig: ab Freitag 20. Dezember 2024 und am Freitag 3. Januar 2025 sowie an allen Freitagen ab 17. Januar 2025 bis einschließlich 28. März 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr
- Gültig: ab Samstag 21. Dezember 2024 und am Samstag 4. Januar 2025 sowie an allen Samstagen vom 18. Januar 2025 bis einschließlich 29. März 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;
Informationen zu den Fahrverboten an Freitagen und Samstagen Fahrtrichtung (Nord)
Gültig für Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling.
- Gültig: ab Freitag 3. Januar 2025 sowie an allen Freitagen vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr.
- Gültig: ab Samstag 4. Januar 2025 sowie an allen Samstagen vom 18. Jänner 2025 bis einschließlich 29. März 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,
Informationen zu möglichen Ausnahmen vom Fahrverbot sowie weitere Details finden Sie in der Verordnung hier.
Sonderfahrverbote A12, A13 und A14
Ergänzend zum Fahrverbotskalender der ASFINAG und des Landes Tirol hat das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Zuge der Erneuerung der Luegbrücke erweiterte Lkw-Fahrverbote (für Lastkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen) auf dem Streckennetz der A12, A13 und A14 erlassen.
Fahrtrichtung Brenner Nord
Auf diesem Abschnitt gilt das Fahrverbot, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt, Anschlussstelle (AS) Nößlach bis AS Brenner Nord erreicht werden soll.
Samstagsfahrverbote:
Das Fahren mit Lastkraftwagen ist auf der A12 Inntal-Autobahn, der A13 Brenner-Autobahn sowie der A14 Rheintal/Walgau-Autobahn an allen Samstagen vom 11. Januar bis einschließlich 15. März 2025 sowie am Samstag, den 12. April 2025, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr verboten. Darüber hinaus treten weitere Verbote vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 27. September 2025 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Kraft.
Fahrverbote unter der Woche
Donnerstag, 17. April 2025, Freitag, 18. April 2025, Mittwoch, 28. Mai 2025, Mittwoch, 18. Juni 2025, Donnerstag, 2. Oktober 2025, jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Fahrverbote AS Brenner Nord bis AS Nößlach in Fahrtrichtung Innsbruck
Das Fahrverbot für Lastkraftwagen und Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gilt an allen Samstagen vom 11. Januar 2025 bis einschließlich 15. März 2025 sowie an allen Samstagen vom 5. Juli 2025 bis einschließlich 30. August 2025 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fahrverbotskalender Bozen 2025
Auch die Provinz Bozen hat Fahrverbote für Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen beschlossen.
Im gesamten Gebiet der Provinz Bozen gilt an den Sonn- und Feiertagen sowie an anderen für den Straßenverkehr besonders kritischen Tagen im Jahr 2025 ein Fahrverbot. auf sog. Freilandstraßen (Straßen außerhalb von Ortsgebieten undabhängig von der definition Landstraße oder Bundesstraße) und der Brennerautobahn.
Das Land Tirol bietet jedoch die Möglichkeit, Fahrten generell freizustellen, bzw. eine Aussnahmegenehmigung für die Fahrt während der Verbotszeit zu beantragen. Weitere Infos finden Sie hier.
Eine vorläufige Übersicht über die Fahrverbote finden Sie hier.
Link zur entsprechenden Verordnung hier.
Quelle: Asfinag und IHK München