Fachkräfteeinwanderung in der Praxis: Diese Möglichkeiten haben Unternehmen

Fünf junge Frauen und Männer stehen in einem Unternehmen und lachen in die KameraDas Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert Betrieben die Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten. Foto: iStock.com/jacoblund

Beruflich qualifizierte Fachkräfte und qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten können auf unterschiedliche Arten in deutschen Betrieben Fuß fassen. Eine Übersicht.

Unternehmen können ihre freien Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern jeder Nationalität besetzen. Fachkräfte, die für eine Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten – also aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten – nach Deutschland einreisen möchten, benötigen dafür jedoch grundsätzlich ein Visum. Die folgenden fünf Möglichkeiten der Einreise sieht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor.

Einreisemöglichkeit 1: Einreise einer Fachkraft mit einem in Deutschland als voll gleichwertig anerkannten Abschluss – mit dem Ziel einer Beschäftigung als qualifizierte Fachkraft

Beispiel: Ein Restaurant in Reutlingen möchte Eymen M. aus der Türkei beschäftigen. Eymen M. hat in seinem Heimatland erfolgreich eine Ausbildung zum Koch absolviert und bereits mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt. Er startet in der Türkei den Anerkennungsprozess seiner Berufsqualifikation. Die zuständige Anerkennungsstelle IHK FOSA (Foreign Skills Approval) bescheinigt ihm, dass seine Ausbildung voll gleichwertig mit der deutschen Ausbildung zum Koch ist. Eymen M. kann nach Deutschland einreisen; für das Einreisevisum muss er keine formalen Sprachkenntnisse vorweisen.

Vorab im Heimatland geklärt:

  • Anerkennung der beruflichen Qualifikation
  • Arbeitsvertrag
  • Visum

Einreisemöglichkeit 2: Einreise einer Fachkraft mit einem in Deutschland als teilweise gleichwertig anerkannten Abschluss – mit dem langfristigen Ziel einer Beschäftigung als qualifizierte Fachkraft

Beispiel: Kodzo N. hat in Ghana erfolgreich eine Ausbildung zum Elektroniker abgeschlossen. Er startet in seinem Heimatland die Anerkennung seines Berufsabschlusses, die IHK FOSA bescheinigt diesem eine teilweise Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf. Kodzo N. schließt einen Arbeitsvertrag mit einem Elektrounternehmen aus Albstadt. Dort kann er seine Anpassungsqualifizierung durchführen und bislang fehlende Berufskenntnisse erwerben. Für die Einreise muss er Sprachkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen.

Vorab im Heimatland geklärt:

  • Anerkennung der beruflichen Qualifikation
  • Arbeitsvertrag
  • Visum
  • Sprachkenntnisse

Prozess in Deutschland:

  • Anpassungsqualifizierung
  • Folgeantrag auf volle Berufsanerkennung

Einreisemöglichkeit 3: Einreise einer Fachkraft über eine mit dem Arbeitgeber zu schließende Anerkennungspartnerschaft – mit dem Ziel einer qualifizierten Beschäftigung, während der sich die Fachkraft die fehlenden Kenntnisse aneignet

Beispiel: Ein Tübinger Bauunternehmen schließt einen Arbeitsvertrag mit Valeria G. aus Kolumbien. In der Anlage dazu wird eine Anerkennungspartnerschaft vereinbart. Valeria G. hat eine Ausbildung zur Bauzeichnerin absolviert. Sie reist nach Deutschland ein, beginnt zu arbeiten und startet kurz danach den Anerkennungsprozess ihrer beruflichen Qualifikation. Bei der Bewertung ihrer Unterlagen wird eine teilweise Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt. Die ihr fehlenden Kenntnisse holt sie bei ihrem Arbeitgeber im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach.

Vorab im Heimatland geklärt:

  • mindestens zweijährige Ausbildung
  • Arbeitsvertrag
  • Visum
  • Sprachkenntnisse

Prozess in Deutschland:

  • Anerkennungsverfahren
  • gegebenenfalls Anpassungsqualifizierung
  • gegebenenfalls Folgeantrag auf volle Berufsanerkennung

Einreisemöglichkeit 4: Einreise einer Fachkraft mit ausgeprägter Berufserfahrung

Beispiel: Ein Metall verarbeitendes Unternehmen aus Balingen möchte einen Zerspanungsmechaniker einstellen. Nedim H. hat in Bosnien und Herzegowina eine dreijährige technische Ausbildung abgeschlossen und bereits zwei Jahre Berufserfahrung erworben. Das Metall verarbeitende Unternehmen schließt mit ihm einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt von 41.000 Euro. Für die Einreise und den Aufenthalt benötigt Nedim B. keine Anerkennung seiner beruflichen Qualifikation und er muss auch keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Vorab im Heimatland geklärt:

  • mindestens zweijährige Ausbildung
  • Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt (45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung)
  • Visum

Einreisemöglichkeit 5: Einreise zur Arbeitsplatzsuche (Chancenkarte)

Beispiel: Aicha M. arbeitet in Marokko als ausgebildete Kauffrau für Büromanagement. Sie ist 32 Jahre alt, hat Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und drei Jahre Berufserfahrung. Damit hat sie die nötigen Punkte für die Einreise mit einer Chancenkarte erworben, kann nach Deutschland einreisen und dort nach einer Stelle suchen. Ein Betrieb aus Mössingen vereinbart mit ihr ein Probearbeiten. Danach stellt er Aicha M. fest an. Sie wechselt damit in den Aufenthaltstitel Anerkennungspartnerschaft.

Vorab im Heimatland geklärt:

  • mindestens zweijährige Ausbildung
  • Sprachkenntnisse
  • Visum
  • mindestens 6 Punkte gemäß Chancenkarte
  • Lebensunterhaltssicherung

Mehr Informationen zu allen Einreisemöglichkeiten gibt es auf der Website des Projekts "Unternehmen Berufsanerkennung".

Unterstützung durch die IHK
Mit dem Projekt „Hand in Hand for International Talents“ und dem Welcome Center Neckar-Alb hilft die IHK Betrieben dabei, Fachkräfte aus dem Ausland zu finden. Außerdem begleitet sie Unternehmen bei der betrieblichen und gesellschaftlichen Integration der eingereisten Fachkräfte.

Felix Eiber

Felix Eiber

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Trainee
Schwerpunkte: Institute for Emerging Markets, Hand in Hand for International Talents
Telefon: 07121 201-298
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