Betriebliches Eingliederungsmanagement: Das Wichtigste in Kürze
Foto: iStock.com/AndreyPopovIst ein Mitarbeiter länger arbeitsunfähig, müssen Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Der Tübinger Gesundheitsmanager Manuel Klenk beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was versteht man unter Betrieblichem Eingliederungsmanagement?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, mit dem Unternehmen die Rückkehr von erkrankten Beschäftigten in den Arbeitsprozess unterstützen sollen. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der betroffenen Mitarbeiterin oder des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten.
Wann muss ein Arbeitgeber ein BEM für einen Beschäftigten anbieten?
Nach § 167 Absatz 2 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Für den Mitarbeiter ist die Teilnahme grundsätzlich freiwillig.
Wie läuft ein BEM-Verfahren ab?
Ein BEM-Verfahren gliedert sich exemplarisch in die folgenden Schritte:
- Der Arbeitgeber lädt den betroffenen Mitarbeiter sowie gegebenenfalls weitere Beteiligte (etwa Betriebsrat, Arbeitsmediziner) zu einem BEM-Gespräch ein. In diesem Gespräch werden mögliche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des BEM-Verfahrens besprochen.
- Auf der Grundlage des BEM-Gesprächs wird ein Eingliederungsplan mit den vereinbarten Maßnahmen erstellt.
- Der Eingliederungsplan wird umgesetzt, die Wiedereingliederung des Mitarbeiters wird begleitet und schriftlich dokumentiert.
- Nach einer festgelegten Zeit wird der Erfolg des BEM überprüft und das Verfahren beendet.
Welche finanziellen Förderungen können Betriebe im Zusammenhang mit einem BEM in Anspruch nehmen?
Unternehmen, die ein BEM-Verfahren vorbereiten, sollten sich über den Eingliederungszuschuss und den Beschäftigungssicherungszuschuss informieren:
- Der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Deutschen Rentenversicherung. Er richtet sich primär an Arbeitgeber, die Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen einstellen, kann jedoch auch im Zuge eines BEM genutzt werden. Der Zuschuss gleicht Minderleistungen während einer Einarbeitungszeit (maximal zwölf Monate) aus, beträgt meist bis zu 50 % des Bruttolohns und muss vor Arbeitsbeginn durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
- Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung beschäftigen, der nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann, können beim zuständigen Integrations- oder Inklusionsamt einen Beschäftigungssicherungszuschuss beantragen. Er wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert.
Wichtig: Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf den Eingliederungszuschuss und auf den Beschäftigungssicherungszuschuss haben Arbeitgeber nicht.
Rechenbeispiel zum Eingliederungszuschuss: So hoch kann die Förderung sein
Der Fall
Ein 48-jähriger Industriemechaniker kann seine bisherige Tätigkeit in der Montage aufgrund chronischer Knie- und Rückenbeschwerden nicht mehr ausüben. Das Unternehmen möchte ihn weiterbeschäftigen und bietet ihm einen Arbeitsplatz in der Qualitätssicherung an.
Die Herausforderung
In der Qualitätssicherung muss der Mitarbeiter zunächst in völlig neue Tätigkeiten eingearbeitet werden. Dadurch ist seine Produktivität in den ersten Monaten geringer als die Produktivität eines Mitarbeiters, der bereits Berufserfahrung in der Qualitätssicherung gesammelt hat.
Die Fördermöglichkeit
Da der Mitarbeiter die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss erfüllt (etwa 15 Jahre Beitragszeit), gewährt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dem Arbeitgeber die entsprechende Förderung.
Beispielrechnung
- Bisheriges Monatsgehalt des Mitarbeiters in der Montage: 3.800 Euro brutto
- Monatsgehalt in der Qualitätssicherung: 3.800 Euro brutto (Besitzstandswahrung)
- Einarbeitungszeit: 6 Monate
- Förderhöhe: zum Beispiel 50 % des Bruttolohns für die Zeit der Einarbeitung.
Vom Arbeitgeber gezahlter Bruttolohn | Zuschuss der DRV in Höhe von 50 % | Effektive Lohnkosten des Arbeitgebers | |
| Betrag im Monat | 3.800 Euro | 1.900 Euro | 1.900 Euro |
| Gesamtbetrag (6 Monate) | 22.800 Euro | 11.400 Euro | 11.400 Euro |
Der Experte: Manuel Klenk ist Inhaber von Klenk Leistungspotenzial in Tübingen
IHK-Seminar am 22. April 2026
Im Tagesseminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement: Pragmatisch und rechtssicher“ am 22.04.2026, 9–17 Uhr, vermittelt Manuel Klenk den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das nötige Wissen, um den Prozess des Betrieblichen Eingliederungsmanagements rechtssicher und effizient durchführen zu können. Mehr Informationen und Anmeldung.
