Anmeldung eines Minijobs: So funktioniert’s

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigten möchten, müssen diese zuvor bei der Minijob-Zentrale online anmelden. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft dabei.
Vorweg: Was ist eigentlich ein Minijob?
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt höchstens 556 Euro beträgt oder die an maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr ausgeübt werden. Bei einem 556-Euro-Minijob ergibt sich die Anzahl der Stunden, die ein Minijobber arbeiten darf, aus dem Stundenlohn – wobei auch für Minijobber der gesetzliche Mindestlohn gilt. Dieser liegt seit 01.01.2025 bei 12,82 Euro pro Stunde. Bei einem kurzfristigen Minijob mit einer Dauer von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr kann die Höhe des monatlichen Entgelts schwanken.
Abgaben beim gewerblichen Minijob: Wer zahlt was?
Bei gewerblichen Minijobs trägt der Arbeitgeber den Großteil der Abgaben. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und Steuern an die Minijob-Zentrale sowie Unfallversicherungsbeiträge an den Unfallversicherungsträger. Der Arbeitgeber meldet der Minijob-Zentrale monatlich die Abgaben für alle seine Minijobber und bezahlt diese.
Die Höhe der Abgaben hängt im konkreten Fall davon ab, ob es sich bei einem Minijob um einen Minijob mit Verdienstgrenze oder um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Bei kurzfristigen Beschäftigungen fallen für den Arbeitgeber lediglich geringe Umlagen an die Minijob-Zentrale und zusätzlich Beiträge zur Unfallversicherung an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger an.
Eine Abgaben-Übersicht gibt es auf der Website der Minijob-Zentrale.
Schritt 1: Betriebsnummer bereithalten (oder anfordern)
Bei der Anmeldung eines gewerblichen Minijobs müssen Unternehmen ihre Betriebsnummer angeben. Das ist eine achtstellige Kennziffer, die von der Bundesagentur für Arbeit an jeden Arbeitgeber in Deutschland vergeben wird. Wichtig: Jeder Arbeitgeber muss seine Betriebsnummer selbst beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Man erhält die Betriebsnummer nicht automatisch.
Haben Sie Ihre Betriebsnummer neu erhalten, müssen Sie noch drei Tage warten, bevor Sie den ersten gewerblichen Minijob anmelden können – denn ungefähr so lange dauert es, bis die Nummer im System der Minijob-Zentrale hinterlegt ist.
Ändern sich Ihre Adressdaten – etwa der Unternehmensname oder die Anschrift –, müssen Sie dies schnellstmöglich dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitteilen, etwa über das SV-Meldeportal. Der Betriebsnummern-Service übermittelt Ihre geänderten Adressdaten anschließend automatisch an alle Träger der Sozialversicherung und somit auch an die Minijob-Zentrale.
Wichtig zu wissen: Für die Beantragung der Betriebsnummer benötigen Sie Ihre Unternehmensnummer. Sie ersetzt seit dem Jahr 2023 die Mitgliedsnummer in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Nummer hat 15 Stellen: Die ersten zwölf Stellen kennzeichnen die Unternehmerin oder den Unternehmer und werden als Unternehmernummer bezeichnet. Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Werden von einer Unternehmerin oder einem Unternehmer mehrere Unternehmen geführt, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 …). Leerzeichen dienen der besseren Lesbarkeit.
Sollte Ihnen noch keine Unternehmensnummer vorliegen, können Sie diese bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beantragen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Schritt 2: Sozialversicherungsrechtliche Überprüfung anhand des Personalfragebogens
Vor der Anmeldung eines Minijobs müssen Sie eine sogenannte sozialversicherungsrechtliche Überprüfung durchführen. Mit ihr stellen Sie fest, ob es sich bei der angestrebten Beschäftigung tatsächlich um einen Minijob handelt oder ob eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Als Grundlage für die Überprüfung dient der Personalfragebogen, mit dem Sie alle Informationen abfragen, die Sie von Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern benötigen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände stellt eine Vorlage zur Verfügung. Bei der Beurteilung, welche Art der Beschäftigung vorliegt, hilft ein Schaubild der Minijob-Zentrale. Sie ist auch die richtige Ansprechpartnerin bei Unklarheiten oder Rückfragen.
Schritt 3: Elektronische Anmeldung des Minijobs
Haben Sie erfolgreich überprüft, dass es sich bei der geplanten Beschäftigung um einen Minijob handelt, geht es an die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Diese ist für Minijobs im gewerblichen Bereich grundsätzlich nur digital möglich. Für die Übertragung der Daten des Minijobbers können Sie entweder systemgeprüfte Programme oder maschinelle Ausfüllhilfen verwenden. Am einfachsten funktioniert die Datenübertragung über das SV-Meldeportal. Das ist eine von den Sozialversicherungsträgern entwickelte Ausfüllhilfe. Bevor Sie sie nutzen können, müssen Sie sich dafür registrieren. Damit die Daten bei der richtigen Stelle ankommen, müssen Sie die Einzugsstellennummer angeben. Diese lautet für Minijobs 98000006.
(Für knappschaftliche Betriebe und Unternehmen, deren Beschäftigte knappschaftliche Arbeiten verrichten, lautet die Einzugsstellennummer 98094032. Ob diese Ausnahme auf Sie zutrifft, erkennen Sie an Ihrer Betriebsnummer: Sie wird dann von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergeben und beginnt mit den Ziffernfolgen 098 oder 980.)
Hinweise:
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Anmeldung von Minijobs im gewerblichen Bereich. Informationen zur Anmeldung von Minijobs im privaten Bereich (Haushaltshilfen) finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.
Mit der Beschäftigung von gewerblichen Minijobbern gehen für den Arbeitgeber verschiedene Meldepflichten gegenüber der Minijob-Zentrale einher. Auch hierzu liefert die Website der Minijob-Zentrale umfangreiche Informationen.
Die Informationen auf dieser Seite sollen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Quelle: Minijob-Zentrale (Stand: 30.06.2025)