Mitarbeiter einstellen

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: Jeanette Dietl - Fotolia.com

Worauf müssen Firmen achten, wenn sie Mitarbeiter einstellen wollen? Das Kunden-Info-Center (KIC) der IHK hat einige wesentliche Punkte zusammengestellt.

Was kostet ein Mitarbeiter?
Zunächst einmal muss das Unternehmen natürlich das monatliche Gehalt der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters sowie möglicherweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Prämien einrechnen. Dazu kommen die Lohnnebenkosten, also die Beiträge des anstellenden Unternehmens zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Sie können zusätzlich bis zu 23 Prozent ausmachen.

Wie einstellen?
Es gibt verschiedene Arten von Beschäftigungsmöglichkeiten:

  • Der Klassiker ist die Vollzeitstelle. Sie ermöglicht es, dass Mitarbeiter zunächst befristet eingestellt werden können. Zulässig sind Fristen von bis zu zwei Jahren. Zudem können Arbeitsverträge mit einer Probezeit ausgestattet werden. Generell gelten die Regelungen des Kündigungsschutzes.
  • Der Minijob ist für Tätigkeiten mit wöchentlichen Arbeitszeiten, die um die zehn Stunden liegen. Diese Zeiten müssen dokumentiert werden. Für den Minijob liegt die Entlohnung bei unter 450 Euro im Monat. Wichtig: Auch für Minijobber gilt der flächendeckende Mindestlohn von derzeit mindestens 8,84 Euro brutto pro Stunde. Das Unternehmen zahlt in der Regel die Sozialversicherung pauschal an die Minijob-Zentrale, die bei der Bundesknappschaft angesiedelt ist: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und Lohnsteuer von zwei Prozent.
  • Mitarbeiter mit Niedriglohn-Beschäftigung liegen mit ihrem Gehalt zwischen 450 und 850 Euro im Monat. Das Unternehmen zahlt bis zu 21 Prozent des Arbeitsentgeltes als Lohnsteuer. Auch für diese Beschäftigung gilt natürlich der gesetzliche Mindestlohn oder der Mindestlohn der jeweiligen Branche sowie die Pflicht zur Dokumentation für das Unternehmen.

Was beachten?
Es gibt eine Reihe von Formalitäten, die Unternehmen beachten müssen. Viele dieser Dinge sind online zu erledigen:

  • Unternehmen, die erstmalig einstellen, müssen bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.
  • Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Das sind die Kranken-, Renten- und Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem muss die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen.
  • Das Unternehmen muss alle Sozialversicherungszahlungen sowie die Lohnsteuern nebst Solidaritätszuschlag an die Sozialversicherung und das Finanzamt zahlen. Wichtig ist die termingerechte Zahlung!
  • Vom Mitarbeiter werden in der Regel an Dokumenten die Steueridentifikationsnummer, der Sozialversicherungsausweis, die Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung sowie möglicherweise der Nachweis über vermögenswirksame Leistungen benötigt. Wer im laufenden Jahr einstellt, sollte die Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers anfordern.  

Tipp: In einigen Fällen bietet die Bundesagentur für Arbeit Eingliederungszuschüsse für die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Es lohnt sich, bei der Behörde nachzufragen.

Katarina Lukic-Papadopoulos

Katarina Lukic-Papadopoulos

Kunden-Info-Center, Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Kundenmanagement
Schwerpunkte: Mitglieder- und Kundenbetreuung, Neumitglieder
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