Ladendiebstähle vermeiden

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: GoodLifeStudio/iStockphoto.com

Ladendiebstähle verursachen enorme finanzielle Schäden. Dabei können sich Einzelhändler meist schon mit kleinen Maßnahmen wirkungsvoll davor schützen. Acht Tipps.

Gestalten Sie Ihren Verkaufsraum übersichtlich. Beseitigen Sie schwer einsehbare Gänge, Nischen und tote Ecken. Vom Kassenbereich aus sollten alle Winkel des Ladenlokals eingesehen werden können. Schaffen Sie eine ausreichende Beleuchtung. Auch Spiegel können dabei helfen, den Laden besser einzusehen.

Bringen Sie Preisschilder nach Möglichkeit am Artikel selbst und nicht an entfernbaren Verpackungen an. Hochwertige Artikel können mit zwei Etiketten versehen werden – eines deutlich sichtbar, das zweite etwas versteckt, aber der Kassiererin bekannt. Kleben Sie Preisetiketten stets auf wesentliche, nicht austauschbare Warenteile (und zum Beispiel nicht auf auswechselbare Verschlüsse oder Deckel). Verwenden Sie Etiketten, die beim Ablöseversuch zerreißen. Lassen Sie Preisauszeichnungsgeräte und „Bezahlt“-Aufkeber niemals frei zugänglich herumliegen, um Manipulationen am Preis zu verhindern.

Sichern Sie Ihre Artikel. Weisen Sie zur Abschreckung bereits am Eingang und in den Umkleidekabinen auf die Sicherungen an der Ware hin. Als sehr effektiv haben sich elektronische Artikelsicherungen herausgestellt. Möglich ist auch der Einsatz von Farbsicherungen, die genauso aussehen wie normale Sicherungen, aber beim unsachgemäßen Entfernen die Ware mit Farbe unbrauchbar machen.

Besonders diebstahlgefährdete Ware sollten Sie speziell sichern. Dies kann etwa durch die Aufbewahrung in verschlossenen Vitrinen oder die Platzierung im Kassenbereich geschehen. Zu den am häufigsten gestohlenen Artikeln im Lebensmittelhandel zählen Rasierklingen, Spirituosen, Kosmetik und Tabakwaren. Im Bekleidungshandel haben es Diebe vor allem auf Markenartikel abgesehen, im Elektronikhandel auf Konsolenspiele, CDs, DVDs, Speicherkarten und Druckerpatronen.

Sorgen Sie für eine gute Einsehbarkeit der Umkleidekabinen. Verschließen Sie Fugen oder Dichtungen mit Silikon, kleben Sie den Teppich fest und befestigen Sie Spiegel und Sitzbänke. Stellen Sie in den Kabinen keine Mülleimer auf. Dort lassen Diebe gerne mal ein Preisschild, ein Sicherungsetikett oder Kleiderbügel verschwinden. Lassen Sie die Vorhänge der Umkleidekabinen 15-20 Zentimeter über dem Boden enden oder bringen Sie Schwingtüren an.

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema. Potenzielle Diebe fallen häufig durch weite Kleidung auf. Fast die Hälfte aller Ladendiebe schlägt zu Stoßzeiten, oft zwischen 15 und 18 Uhr, zu. Häufig agieren Diebe im Team: Während einer das Verkaufspersonal ablenkt, verrichtet ein anderer den Diebstahl. Besonders raffinierte Diebe besitzen Taschen, die elektronische Sicherungen abschirmen oder eine Klappe am Boden haben. Stellen die Diebe die offene Tasche auf einen Warenstapel, können sie die Ware von innen durch die Klappe in die Tasche ziehen.

Bleiben Sie ruhig und höflich, wenn Sie einen Diebstahl beobachten. Sprechen Sie die Person diskret an und bitten Sie sie in Ihr Büro. Vermeiden Sie die Worte „Dieb“ oder „Diebstahl“. Lassen Sie den Verdächtigen vorangehen, damit er mögliches Diebesgut nicht unbemerkt beseitigen kann. Achten Sie darauf, dass stets ein Alarmkopf oder zumindest ein Telefon im Büro zur Verfügung steht. Ziehen Sie einen Zeugen hinzu. Fordern Sie die freiwillige Herausgabe der gestohlenen Ware. Ansonsten dürfen Sie ihm die Ware mit Gewalt abnehmen (§§ 859, 860 BGB). Achtung: Taschen und Jacken dürfen nur im Einverständnis durchsucht werden, ansonsten ist dies – wie alle weiteren körperlichen Untersuchungen – die Aufgabe der Polizei.

Rufen Sie die Polizei, sobald sich ein Tatverdächtiger oder Täter nicht ausweisen kann oder Ihnen irgendetwas merkwürdig vorkommt. Zudem ist die Polizei dringend vonnöten, wenn der Täter aggressiv wird, renitent ist, offensichtlich lügt, es sich um einen Wiederholungstäter handelt oder der Wert der abhandengekommenen Ware sehr hoch ist. Kommt der Dieb der Herausgabe nach, müssen Sie ihn gehen lassen. Eine Strafanzeige und ein zeitlich begrenztes Hausverbot werden empfohlen. Gibt der Dieb die Tat zu, fertigen Sie ein Protokoll (Personalien, Tatbestand, Zeugen) an. Ziehen Sie die Polizei zur Anzeigenaufnahme hinzu. Grundsätzlich sollte jeder Ladendiebstahl angezeigt werden, auch der Versuch eines Diebstahls ist strafbar.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
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