Verkehr und Logistik

EU verlängert Maßnahmen in der Corona-Krise
Mit der Verordnung 2021/267 vom 16. Februar 2021 werden in der EU wiederholt besondere und befristete Maßnahmen für die Erneuerung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie für die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen festgelegt. Ebenfalls betroffen ist die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehener Zeiträume. Die Verordnung 2021/267 tritt am 23. Februar 2021 in Kraft.
Zum Wortlaut der Verordnung im elektronischen Amtsblatt der EU.
Hinweise zur Einreise aus Tirol und Tschechien
Seit 14. Februar 2021 gibt es in Deutschland Pandemie-bedingte Grenzkontrollen an den Übergängen zum österreichischen Bundesland Tirol und Tschechien. Die Europäische Kommission hat dazu ein Papier zusammengestellt, das Hinweise zur Einreise von Transportmitarbeitern aus Österreich und Tschechien sowie einen am 16. Februar 2021 aktualisierten Überblick über die Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten enthält. Vorsicht! Weder Europäische Kommission noch Bundesverkehrsministerium woll Veranstwortung für die Richtigkeit der Inhalte übernehmen.
Hinweise zu den GrenzkontrollenTirol/Tschechien als Download

Bescheinigungen gelten länger
Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte beziehungsweise ADR-Bescheinigungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und 1. September 2021 endet, bleiben bis zum 30. September 2021 gültig. Mehr...