Finanzmanagement im Verein

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: Finanz_electriceye_-_Fotolia.com

Die Finanzen in einem Verein werden meist durch einen Kassenwart oder Schatzmeister verwaltet. Im Allgemeinen ist der Vorstand für die ordnungsgemäße Verwaltung der Vereinsfinanzen verantwortlich, sofern kein besonderer Vertreter für die Verwaltung der Finanzen bestellt wurde.

Der Haushaltsplan eines Vereins

Das Finanzmanagement eines Vereins sollte auf die Größe und Bedürfnisse eines Vereins angepasst werden. So kann es für große Vereine sinnvoll sein, neben dem Haushaltsplan noch ein Finanzcontrolling und Berichtswesen zu implementieren. Die Grundlage des Finanzmanagements eines Vereins stellt der Haushaltsplan dar und sollte auch von kleinen und mittelgroßen Vereinen durchgeführt werden. Das Aufstellen und Durchdenken von Vereinskosten und –erlösen kann dazu beitragen, böse Überraschungen im zukünftigen Haushaltsjahr zu vermeiden und Optimierungspotenzial zu identifizieren. Darüber hinaus stellt der Haushaltsplan ein hervorragendes Planungs- und Steuerungsinstrument für einen Verein dar.

Wenn es die Satzung nicht anders vorschreibt, wird der Haushaltsplan vom Vereinsvorstand kalkuliert und durch die Mitgliederversammlung genehmigt.

Finanzierungsmöglichkeiten eines Vereins

Basis der Vereinsfinanzierung stellen die Mitgliedsbeiträge dar. Des Weiteren können Vereine durch bspw. Spenden und Sponsoring finanzielle Mittel beziehen. Speziell bei Handels- und Gewerbevereinen ist es nicht unüblich, dass die jeweilige Gemeinde dem Verein finanziell unterstützt, gerade bei der Durchführung von Festen und Veranstaltungen. Zuschüsse, Spenden und Sponsoring sind Finanzierungsquellen, die im Vergleich zu den Mitgliedsbeiträgen eine gewisse Unsicherheit bergen.

Kalkulation von Mitgliedsbeiträgen

Bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren eines gemeinnützige Vereins muss darauf geachtet werden, dass die Höhe der Beiträge nicht dazu führen, dass der Allgemeinheit der Zugang zum Verein verwehrt ist. Laut Gesetzgeber ist dies der Fall, wenn die erhobenen Beiträge und Umlagen zusammen im Durchschnitt 1.023€ je Mitglied und pro Jahr betragen. Die Aufnahmegebühr eines neuen Mitglieds darf zudem nicht den durchschnittlichen Wert von 1.534€ übersteigen. Im Regelfall handelt es sich bei Werbegemeinschaften und HGVs nicht um einen gemeinnützigen Verein.

Für die Berechnung der Jahresbeitragshöhe gibt es eine einfache Formel:

Mitgliedsbeitrag = Voraussichtlicher Finanzbedarf pro Jahr + Puffer/Mitgliederzahl

Anhand dieser Formel erhält man einen Ausgangswert für die Bemessung des Mitgliedsbeitrags, den man ggf. entsprechend der Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitgliedsgruppierungen (Erwachsene, Jugendliche, Rentner, Auszubildende usw.) erhöhen bzw. absenken kann. Die Mitgliedszahlen eines Vereins können variieren, daher empfiehlt es sich, eine stabile Mitgliedszahl zur Kalkulation der Beitrage zu verwenden. Wer die Beitragshöhe beschließt (normalerweise die Mitgliederversammlung), muss in der Satzung geregelt sein. Sinnvoll ist es auch, eine Beitragsordnung zu erstellen. Die Beitragshöhe sollte nicht in der Satzung verankert werden, da ansonsten für jede Anpassung des Mitgliedbeitrages eine Satzungsänderung erforderlich wäre.