Alkoholverkauf

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Seit dem 8. Dezember 2017 darf in Baden-Württemberg wieder nach 22 Uhr Alkohol verkauft werden. Grund hierfür ist das von der grün-schwarzen Landesregierung verabschiedete Sicherheitspaket. Damit endet nach siebeneinhalb Jahren ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke für den Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Nach dem Wegfall des Alkoholverkaufsverbot ist nach wie vor der Jugendschutz, speziell §9 Absatz 4 des Jugendschutzgesetzes, beim Verkauf von Alkohol zu beachten. Demnach darf Alkohol an folgende Personen verkauft werden:

  • Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden.
  • Hochprozentige alkoholische Getränke wie zum Beispiel Spirituosen, aber auch Alkopops und ähnliche Mischgetränke dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Weiterführende Informationen zum Jugendschutz gibt es beim Bundesfamilienministerium. Einen Überblick über die Bußgelder bei Verstößen gibt es auf der Website der Landesregierung.

Übrigens: Gastronomen, die Alkohol verkaufen oder dies vorhaben, müssen an einer Unterrichtung nach §4 des Gaststättengesetzes teilnehmen. Hier gibt es ausführliche Informationen zur Gaststättenunterrichtung. 

Matthias Miklautz

Matthias Miklautz

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IHK-Zentrale
Position: Leiter IHK-Geschäftsstelle Zollernalbkreis
Schwerpunkte: Regionalmanagement Zollernalbkreis, IHK-Gremium Zollernalbkreis: Geschäftsführung, Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
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