Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Die Gemeinsame Einigungsstelle der drei IHKs Reutlingen, Ulm und Bodensee-Oberschwaben (Weingarten) sowie der Handwerkskammern Reutlingen und Ulm besteht bereits seit 1959. Die IHK Reutlingen ist durch die Regelungen der Einigungsstellenverordnung Baden-Württemberg mit der Geschäftsstelle dieser Gemeinsamen Einigungsstelle betraut. Aufgabe der Einigungsstelle ist es, bei bestehenden Wettbewerbsstreitigkeiten eine Aussprache mit den betroffenen Gewerbetreibenden zu suchen und durch einen gütlichen Ausgleich gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Die Durchführung eines Einigungsverfahrens bietet gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung zahlreiche Vorteile:

Weniger Kosten
Die IHK erhebt für die Durchführung des Verfahrens keine Gebühren. Es besteht außerdem kein Anwaltszwang.

Zeitersparnis
Ein Termin vor der Einigungsstelle kann kurzfristig anberaumt werden. Streitigkeiten können im Interesse aller Parteien schnellstmöglich gelöst werden. Das Warten auf einen Termin bei den ohnehin überlasteten Gerichten entfällt.

Nichtöffentlichkeit
Die Betroffenen können sich über die Rechtslage informieren und laufen nicht Gefahr, in einer Gerichtsverhandlung unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Presse ihren guten Ruf zu verlieren, statt "Schaukämpfe" zu führen, werden kaufmännische Lösungen gefunden. Dies kann dazu führen, dass die Geschäftsbeziehungen zwischen langjährigen Handelspartnern weniger beschädigt werden als bei Entscheidungen durch ein ordentliches Gericht.

Praxisnähe
Neben einem im Wettbewerbsrecht erfahrenen Juristen ist die Einigungsstelle mit zwei sachverständigen Gewerbetreibenden aus der Region als Beisitzern besetzt. Dieses Engagement ist ehrenamtlich. So besteht die Gewähr für eine fachgerechte Lösung, insbesondere wenn es auf kaufmännische und technische Zusammenhänge ankommt.

Wahrung der Selbstständigkeit der Wirtschaft
Durch gütliche Einigung können staatliche Eingriffe in die Werbung und generelle Werbeverbote verhindert werden. Mit den Verfahren vor der Einigungsstelle der IHK demonstriert die Wirtschaft, dass sie Probleme mit dem Wettbewerbsrecht auch ohne den Staat lösen kann.

Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und Zuständigkeiten

Die Einigungsstelle setzt sich aus einem Vorsitzenden beziehungsweise stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen.

Vorsitzender der Einigungsstelle ist derzeit Dr. Hans-Ernst Maute, geschäftsführender Gesellschafter der Firma Joma-Polytec GmbH, Bodelshausen und Vizepräsident der IHK Reutlingen (zuständig für die Verfahren aus dem IHK-Bezirk Reutlingen). Stellvertretende Vorsitzende der Einigungsstelle sind Josef Lehleiter, Direktor des Amtsgerichts Ulm a.D. (zuständig für die Verfahren aus dem IHK-Bezirk Ulm) und Matthias Grewe, Direktor des Amtsgerichts Ravensburg (zuständig für die Verfahren aus dem IHK-Bezirk Bodensee-Oberschwaben). Hinzu kommt eine wechselnde Anzahl von sachverständigen Gewerbetreibenden aus den drei IHK-Bezirken, die als Beisitzer an den Verfahren teilnehmen.

Margit Schrammel

Margit Schrammel

Recht und Steuern
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Position: Rechtsassessorin
Schwerpunkte: Allgemeine Rechtsauskünfte
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