Rundfunkbeitrag für Unternehmen: Selber rechnen und erinnern
Wer nicht zahlt, wird gemahnt
Die Zahlung des Rundfunkbeitrags erfolgt in der Regel in der Mitte jedes Quartals. Unternehmen, die die Überweisung wegen der künftig ausbleibenden Zahlungsaufforderung vergessen, werden gemahnt, so der Zentrale Beitragsservice auf Nachfrage der IHK. Für das Rundfunkbeitrag-Serviceportal besteht keine Registrierungspflicht.
IHK wird evaluieren
Die IHK Reutlingen wird die Änderungen genau beobachten. "Wieder einmal werden Dokumentation und Meldepflichten auf der Unternehmensseite angesiedelt", sagt IHK-Experte Dr. Jens Jasper. „Auch in diesem Fall gilt es zu evaluieren, ob diese Lösung für Betriebe einfacher ist oder ob hier nicht tatsächlich eine zusätzliche Bürokratie aufgebaut wird.“ Unternehmen sind gebeten, ihre Erfahrungen und Einschätzungen an die IHK zu melden.