Mediation: Viel besser als Streit

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbSo sollte es sein, in guten wie in schlechten Zeiten. Geschäftspartner reden und streiten nicht. Helfen kann auch die Mediation. Foto: endostock - Fotolia.com

Wenn es im Wirtschaftsleben hakt, ziehen die Parteien gerne gleich zu Gericht. Schneller und günstiger kann die Mediation sein. Eine entsprechende Mediationsstelle gibt es jetzt auch bei der IHK.

Eine Mediation zielt darauf ab, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Die wichtigste Voraussetzung ist dabei, dass die Parteien sich einigen wollen  und eine Mediation nach der nun gültigen Reutlinger Mediationsordnung vereinbart haben. Die Mediation ist bei Wirtschaftskonflikten aller Art möglich und erstreckt sich auch auf Fälle innerbetrieblicher, nachfolgerelevanter oder gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten in einem IHK-zugehörigen Unternehmen. Die Mediation ist einem Gerichtsverfahren oder, soweit vereinbart, einem Schiedsgerichtsverfahren vorgeschaltet.

Oft kostengünstiger und schneller
Bei der Mediation im Sinne der Reutlinger Mediationsordnung handelt es sich um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Zuständig ist die Mediationsstelle bei der IHK, wenn mindestens eine der Parteien einer deutschen IHK angehört. „Die Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen, dass Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung oft kostengünstiger und schneller als gerichtliche Verfahren ablaufen“, sagt Dr. Jens Jasper, Bereichleiter Recht und Steuern bei der IHK. „Auch wer am Ende eine gute Geschäftsbeziehung erhalten will, kann gut beraten sein, das neue Mediationsverfahren zu nutzen“, so der IHK-Justitiar.

Die IHKs bieten traditionell verschiedene Einrichtungen zur Schlichtung sowie eine Schiedsgerichtsbarkeit an. So gibt es in Reutlingen die gesetzlich eingerichtete Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten, einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden sowie eine Schiedsgerichtsordnung. Bei der Einrichtung der Mediationsstelle hat die IHK Reutlingen die Mustermediationsordnung der deutschen IHK-Organisation umgesetzt.

<link recht-und-steuern mediationsstelle-und-schiedsgericht _blank mediationsstelle>Hier geht es zur Reutlinger Mediationsordnung und dem entprechenden Kostenverzeichnis:

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
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Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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