USA

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbBild: Weissblick - Fotolia.com

In der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump sind warenbezogene und länderbezogene Schutzzölle an der Tagesordnung. Es gelten Schutzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte, Zusatzzölle sowie reziproke Zölle für Waren aus der EU. Ein Deal zwischen den USA und der EU brachte zunächst 15 Prozent Zölle auf EU-Waren. Der Supreme Court hatte entschieden, dass diese Zölle rechtswidrig sind. Seit dem 24. Juli 2026 gilt der Zollsatz von 10 Prozent wieder auf Grundlage einer neuen gesetzlichen Regelung.

Zölle im Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika

Neue Begründung für US-Zusatzzölle vom 24. Juli 2026

Am 24. Juli haben die USA ihre Zollregime erneut angepasst. Die Zusatzzölle nach Section 122 des US-Handelsgesetzes waren zeitlich befristet und sind abgelaufen. 

Als Ersatz hierfür setzte die US-Regierung Zölle nach Section 301 des gleichen Gesetzes in Kraft. Diesmal werden "unfaire Handelspraktiken” als Begründung geltend gemacht.

Für die EU, zusammen mit Taiwan, gilt seit Freitag dem 24. Juli 2026 folgendes:

  • Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
  • Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.

Der generelle US-Zusatzzoll für Waren aus der EU bleibt damit bei 10 Prozent.

Berechnung des Zusatzzolles

Der neue US-Zusatzzoll funktioniert für EU-Waren wieder als All-Inclusive Zoll. Beträgt der reguläre Zollsatz (MFN-Zollsatz) z.B. 3 Prozent, liegt die Zollbelastung mit dem Zusatzzoll bei 10 Prozent. Ist die Ware bereits mit einem regulären Zollsatz von mehr als 10 Prozent belegt, wird kein zusätzlicher Zoll erhoben.

Bei Importen, die aus US-Sicht die nationale Sicherheit gefährden, gelten weiterhin höhere Importzölle. Das betrifft aktuell vor allem Produkte, die Stahl, Aluminium oder Kupfer enthalten. Für diese Zölle gibt es eine neue Deminimis-Klausel. Wenn der Metallanteil nach Gewicht unter 15 Prozent liegt, fallen keine Zusatzzölle an. Nur wenige Produktgruppen sind ganz ausgenommen von Zusatzzöllen.

Pharmabranche im Fokus

Pharmahersteller blieben bislang von hohen Zusatzzöllen verschont, stehen aktuell jedoch im Fokus der US-Zollpolitik. Die USA planen hohe Zölle auf Pharmaimporte aus aller Welt. Für die ersten Unternehmen sind die US-Zusatzzölle am 31.7.2026 gemäß Section 232 Trade Expansion Act am 31. Juli 2026 in Kraft getreten. Große internationale Hersteller setzen auf Investitionen in den USA kombiniert mit Einzelvereinbarungen mit der US-Regierung. Aus EU-Sicht ist gemäß des EU-USA Handelsabkommens künftig der US-Einfuhrzoll für Pharmaimporte aus der EU auf maximal 15 Prozent gedeckelt. 
Überblick zu den ab 31. Juli 2026 geltenden Änderungen mit Anhängen I bis IV (White House)

Zölle auf viele Importe aus den USA entfallen zum 1. Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 ist die neue Zollvereinbarungen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Die EU hat sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter abgeschafft. Landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse – darunter Nüsse, Milchprodukte, frische und verarbeitete Obst- und Gemüsewaren, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch – erhalten einen bevorzugten Marktzugang über Zollerleichterungen oder Zollkontingente. Die Einigung umfasst neben der Abschaffung von EU-Einfuhrzöllen einen Schutzmechanismus und die Einführung einer sogenannten Sunset-Klausel gemäß derer die Verordnung am 31. Dezember 2029 außer Kraft tritt, sofern die EU sie nicht verlängert.

Was ist beim Import von US-Waren zu beachten?

Die EU und die USA haben sich bisher (Stand 13. August 2026) noch nicht auf die für Handelsabkommen üblichen Präferenzursprungsregeln geeinigt. Deshalb ist bis auf Weiteres der nichtpräferenzielle Ursprung gemäß des sogenannten Unionszollkodex (UZK) maßgeblich für die Ursprungsbestimmung.

Vereinfacht heißt das, dass die Unternehmen bei der Einfuhr in die EU nachweisen müssen, dass die Waren wesentlich in den USA be- oder verarbeitet oder dort vollständig erzeugt oder gewonnen wurden. Außerdem muss durch entsprechende Dokumente (z.B. Frachtbrief, Transportauftrag) nachgewiesen werden, dass die Waren direkt in die EU befördert wurden.

Es muss kein Ursprungszeugnis aus den USA vorgelegt werden und die Nachweise können formlos erbracht werden. Der nichtpräferenzielle Warenursprung und die Direktbeförderung werden über entsprechende Codierungen im Zollsystem Atlas eingegeben und die dazugehörenden Dokumente wie Transportdokumente oder Handelsrechnungen werden dort hochgeladen.

Auf welche Waren werden höhere Zölle als 10 Prozent erhoben?

Die meisten Waren, die Stahl, Aluminium oder Kupfer enthalten, unterliegen zusätzlichen Zöllen von 50 oder 25 Prozent soweit der Metallanteil mehr als 15 Prozent des Gesamtgewichtes der Ware ausmacht.

Ist dies der Fall, wird der Zusatzzoll auf den gesamten Zollwert der eingeführten Ware erhoben. Die komplizierte Berechnung des Wertes des Metallanteils ist also schon wieder Geschichte. Vermutlich war das auch einfach für alle Beteiligten zu kompliziert.

Nach wie vor muss das Schmelz- und Gießland angegeben werden! Die hohen Zölle auf russisches Aluminium bestehen fort. Bei Schmelz- und Gießland USA und UK gelten niedrigere Zölle.

Höhere Zölle werden außerdem erhoben auf

  • KfZ
  • bestimmte Arten von LKW 
  • bestimmte Halbleiter 
  • nur ausgewählte Holzprodukte
  • nur ausgewählte Arzneimittel

Wie funktioniert die Rückerstattung von US-Zöllen?

Im Februar 2026 hat der Supreme Court der USA die länderspezifischen Pauschalzölle für unzulässig erklärt. Die für deutsche Unternehmen sehr relevanten Section-232-Zölle „zum Schutz der nationalen Sicherheit", sind von dem Urteil nicht betroffen.

Die Zusatzzölle hat in den allermeisten Fällen der US-Importeur, genauer der sogenannte „Importer of Records (IOR)“ bezahlt und nur dieser kann eine Rückerstattung verlangen. Die Verfahren zur Rückerstattung laufen. Der US-Importeur kann auch eine US-Tochtergesellschaft sein, dann ist das Mutterhaus indirekt in den Prozess involviert. Direkt können deutsche Unternehmen eine Rückerstattung nur verlangen, wenn sie in den USA als „Foreign Importer of Record“ registriert sind, beispielsweise um Lieferungen auf DDP-Basis (Delivered Duty Paid) in die USA durchzuführen.

Die länderspezifischen Zollrückerstattungen erfolgen über ein neues Tool mit der Abkürzung CAPE im US-Zollportal ACE.

Importeure und Zollagenten müssen daher prüfen:

  • Besteht ein aktives ACE-Portal-Konto?
  • Sind dort die Bankdaten für Rückerstattungen korrekt hinterlegt?
  • Sind interne Prozesse auf die konsolidierte Rückerstattungssystematik vorbereitet?

Weitere Infos der US-Zollbehörde:

One Page Overview: ACH Refund Enrollment
Frequently Asked Questions: ACE Portal and ACH Refunds FAQs
Training Video: Applying for an ACE Portal Importer Account and Enrolling in ACH Refunds
Training Guide: ACE Portal Importer Account Application
Training Guide: ACH Refund Enrollment in the ACE Portal

Betroffene Unternehmen können sich diesbezüglich an die Handels- und Zollberatung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK) New York wenden.

Was gilt bei Kleinsendungen?

Was gilt bei Kleinsendungen?

  • Ab dem 29. August 2026 werden auch Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 800 US-Dollar mit Einfuhrzöllen belegt.

     
  • Bei Postsendungen und Waren mit EU-Ursprung fallen aktuell entweder 80 US-Dollar als Pauschalbetrag oder 15 Prozent auf den Warenwert als Zusatzzoll an.

     
  • Im Ergebnis haben weltweit viele Postdienstleister den postalischen Brief- und Warenversand in die USA bis auf Weiteres eingestellt.

     
  • Paketdienstleistungen sind grundsätzlich aber weiterhin möglich. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Paketdienstleister wird empfohlen.

     
  • Bislang galt für Kleinsendungen die sogenannte De-Minimis-Regelung gemäß der Waren mit einem Wert von bis zu 800 Euro zollfrei in die USA eingeführt werden durften.

Was ist jetzt wichtig?

Verträge prüfen:
Üblicherweise zahlt der Importeur den Zoll. Verträge mit dem Incoterm DDP, gemäß dem der Versender auch die Zollgebühren trägt, sind bei Lieferungen an nicht verbundene Unternehmen in den USA unüblich und sollten in der aktuellen Situation nicht verwendet werden. Man kann versuchen, den Umgang mit unerwartet hohen Zöllen, die zwischen Vertragsabschluss und Lieferungen in Kraft treten, schon im Liefervertrag explizit zu regeln.
 

Zollwert sorgfältig berechnen:
Hierdurch können unnötige Zollkosten bei der Einfuhr in die USA verhindert werden. Exporteure, die nicht selbst Hersteller sind, können prüfen, ob sie über die sogenannte “First Sale Rule” einen niedrigeren Warenwert zur Einfuhr ansetzen können. (Handels- und Zollberatung der AHK New York)

FAQs

Ab wann gelten neue Zölle?
Neue Zollsätze werden erhoben für Waren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Zölle zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt werden.

Wofür steht eigentlich MFN?
MFN steht für "Most Favoured Nations" und das sogenannte Meistbegünstigungsprinzip der Welthandelsorganisation (WTO). Nach diesem Prinzip müssen alle Handelspartner gleich behandelt werden. Ausnahmen gelten für Freihandelsabkommen oder eine Zollunion.

Wird der Zusatzzoll auf Grundlage des Ursprungslands oder des Versandlands erhoben?
Maßgeblich ist das Ursprungsland, in dem die Ware vollständig gewonnen oder wesentlich bearbeitet bzw. verarbeitet wurde.

Was ändert sich bei den Zollverfahren wie der aktiven Veredelung?
Grundsätzlich ändern sich die bestehenden Verfahren nicht. Bei manchen Zusatzzöllen gibt es allerdings keine Zollerstattung (Drawback)

Wie finde ich die relevante Warennummer für den US-Import?
Nur die ersten 6 Stellen „unserer“ Warennummer (HS-Code) gelten auch für die USA – danach muss man das Produkt nach dem US-Zolltarif nochmals einreihen, um die Einfuhrbedingungen seitens der USA einsehen zu können.

Wie funktioniert die Importabwicklung in den USA?
Die Importabwicklung in den USA läuft grundsätzlich über einen Zollagenten. Mit dem Kunden sollte möglichst vorab geklärt werden, welche Angaben sein Zollagent für den Import benötigt.

Wie hoch sind die US-Zölle für Waren mit Warenursprung außerhalb der EU?
Die USA verhandeln aktuell weltweit. Mit UK, Japan, Indonesien und den Philippinen wurden bis Mitte August 2025 Abkommen beschlossen. Die USA erlassen außerdem einseitige Zusatzzölle, wie zuletzt gegen Kanada oder die Schweiz. Eine verlässliche Auskunft, welche Zollsätze tatsächlich aktuell gelten, gibt nur die US-Zolldatenbank HTS bzw. der Zollagent, der die Verzollung in den USA vornimmt.

Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer (Section 232):
Bin ich immer betroffen, wenn mein Produkte eines dieser Metalle enthält?
Nein, die Betroffenheit hängt allein einer Warennummer/Zolltarifnummer ab, konkret dem HTS-Code, der bei der Einfuhr in die USA verwendet wird. Es gibt eine Bagatellgrenze von 15 Prozent. Liegt der Anteil des Metalls am Gesamtgewicht unter 15 Prozent fallen keine Zusatzzölle an.

Bin ich als Lieferant in der Haftung gegenüber dem US-Zoll und drohen Strafen?
Der Importeur, Zollbegriff (Importer of Record), trägt die rechtliche Verantwortung für die Einfuhr sowie die Einhaltung aller relevanten Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Aber natürlich steht man gegenüber seinem Geschäftspartner in der Pflicht, diesem verlässliche Informationen zu übermitteln.

Können nach der Einfuhr noch Prüfungen seitens des US-Zolls erfolgen?
Nach der Einfuhr hat der US-Zoll, namentlich die U.S. Customs and Border Protection (CBP), bis zu 12 Monate Zeit für die abschließende Feststellung der fälligen Zölle, Steuern und Gebühren. Diese erfolgt in elektronischer Form als Liquidation Notice im US-Zoll-Portal ACE.

Ist ein Importeur mit der Liquidation nicht einverstanden (z. B. wegen falscher Tarifzuordnung, Ursprungsbestimmung, Wertkorrektur), muss der Einspruch innerhalb einer Frist von 180 Tagen nach Veröffentlichung der Liquidation Notice eingereicht werden.

Die im Jahresverlauf 2025 eingeführten Pauschal- und Zusatzzölle haben dazu geführt, dass der US-Zoll häufiger sogenannte "Requests for Informations" (Formular 28) und nachfolgend "Notices of Action" (Formular 29) ausstellt.

Daher ist es aktuell besonders wichtig, die Kalkulation zur Berechnung des Zollwertes (Customs Value) sorgfältig zu dokumentieren. Auch Nachweise zur Berechnung des anteiligen Wertes von Stahl, Aluminium und Kupfer und zum jeweiligen Gieß- und Schmelzland müssen vorgehalten werden, für den Fall einer Nachfrage des US-Zolls.

Erst mit der Liquidation Notice ist der Einfuhrvorgang endgültig abgeschlossen.

Wo gibt es Infos?

Access to Markets Datenbank
Hier werden die US-Zusatzzölle für EU-Usprungswaren sukzessive aufgeführt. Auf der Startseite nach unten gehen und im gelben Bereich die ersten 6 Ziffern der Warennummer (HS-Code) eingeben, "Deutschland" als Exportland und dann "Vereinigte Staaten" als Bestimmungsland eingeben. Es funktioniert auch in die andere Richtung! 

US-Zolldatenbank HTS
Die Recherche ist hier kompliziert, da sich die Zusatzzölle in Fußnoten und einem großen Sonderkapitel, dem Chapter 99, verstecken.

Germany Trade and Invest
Hier gibt es umfangreiche Informationen zur US-Handelspolitik, sowie eine detaillierte FAQ-Liste

Leitfaden zum Customs Value (CBP)
Der Leitfaden beschreibt, wie der Zollwert (Customs Value) zu berechnen ist.

Trump 2.0 Tariff Tracker Prüfungsschemata
Hier sieht man für Waren mit Ursprung EU, China, Mexiko/Kanada & Brasilien, wie die Einfuhrzzölle jeweils aussehen.

EU-Verordnung 2026/1455 vom 25. Juni 2026 zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Eröffnung von Zollkontingenten 
Mit dieser EU-Verordnung wird die EU-USA Zollvereinbarung (Turnberry DEal) aus dem Sommer 2025 umgesetzt.

Joint Statement on a United States-European Union framework on an agreement on reciprocal, fair and balanced trade - Trade and Economic Security
Dieses Statement wurde am 21. August 2025 nach den Verhandlungen zwischen der EU und den USA in Schottland als sogenannter Turnberry Deal veröffentlicht.

Quelle: Außenwirtschaftsportal Bayern

Beratung bei Ihrer IHK

Das Team International der IHK Reutlingen beantwortet gerne Ihre Fragen.

Die Deutsch-Amerikanischen Handelskammer New York unterstützt Unternehmen bei der konkreten Zollwertermittlung und der Berechnung komplizierter Sonderzölle, zum Beispiel im Bereich Stahl- und Aluminiumprodukte unterstützt im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung.

Martin Fahling

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International & internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen, Institute for Emerging Markets
Telefon: 07121 201-186
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Katrin Glaser

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Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
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Oliver Traub

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Position: Mitarbeiter Zoll und internationaler Warenverkehr
Schwerpunkte: Carnet ATA, Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Formulare, Export- und Importabwicklung
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