Mercosur

Flaggen Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay und Bolivien Foto: Javier - stock.adobe.com

Der Mercosur (kurz für "Mercado Común del Sur”, also Gemeinsamer Markt Südamerikas) besteht aus vier Mitgliedern: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt von mehr als zwei Billionen Euro bildet er die fünftgrößte Wirtschaftsregion der Welt und ist damit ein wichtiger Handelspartner für die EU. Nach der mehrheitlichen Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten hat das Europaparlament am 21. Januar 2026 das Abkommen zur juristischen Prüfung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Der Ratifikationsprozess wird damit auf unbestimmte Zeit verzögert und damit die Chance, dass eine der weltweit größten Freihandelszonen entsteht. Profiteure des Zollabbaus wären exportseitig vor allem Waren in den Bereichen Chemie, Maschinenbau, Pharmazie, Textil, KFZ sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. In diesen Branchen sind die Zölle besonders hoch. Die präferenzrechtlichen Grundlagen für die Zollersparnis stellen wir Ihnen hier vor. Der Handelsteil könnte von der EU-Kommission provisorisch in Kraft gesetzt werden, das wäre frühestens 2027 in Kraft. Die weitere Vorgehensweise ist aber noch offen.

Handelsabkommen zwischen EU und Mercosur

Wortlaut des Handelsabkommens EU-Mercosur

Der englische Wortlaut des Handelsabkommens einschließlich aller Anhänge wurde von der EU-Generaldirektion Handel veröffentlicht. Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt waren, mussten einzelne Anhänge bereits überarbeitet werden. Dies erkennt man am Hinweis “revised”.

Zollabbau

Abbaustufen Mercosur
Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter Appendix on tariff elimination schedule for Mercosur bzw. die Änderungen dazu unter Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur veröffentlicht.

Hinweis: Über Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind.

Abbaustufen EU
Die vorgesehenen Abbaustufen der EU-Zölle für Ursprungswaren aus dem Mercosur sind im Appendix on tariff elimination schedule for the European Union veröffentlicht.

Ursprungsregeln

Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt (gemäß Ursprungsprotokoll Protocol on rules of origin) oder entsprechend der in Annex II gelisteten produktspezifischen Ursprungsregeln (Product-specific rules of origin (revised 2024) be- beziehungsweise verarbeitet worden sein. Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen.

Ursprungsregeln nach Kapiteln:

Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kapitel 1-24)hauptsächlich in der EU hergestellt, Positions (Vierstellerebene)- oder Unterpositionswechsel (Sechsstellerebene)
Chemie, Pharmazeutika (Kapitel 25-38)hauptsächlich Positions- oder Unterpositionswechsel, chemische Reaktion oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works
Kunststoffe, Leder- und Holzwaren (Kapitel 39-49)hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works oder Kombination
Textil, Bekleidung (Kapitel 50-67)produktspezifische Regeln
Steine, Keramik, Porzellan etc. (Kapitel 68-83)hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works
Maschinen, Elektronik (Kapitel 84-85)hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works
Beförderungsmittel (Kapitel 86-89)hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 40-50 Prozent ex works
Instrumente, Messgeräte (Kapitel 90-93)hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-55 Prozent ex works
Möbel, Sonstiges (Kapitel 94-97)hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works

Ursprungsnachweis

Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können. Ab Inkrafttreten beziehungsweise vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können dann auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen, Verhandlungsdokumente und vieles mehr gibt es auf der Website der Europäischen Kommission und bei der GTAI.

Quelle: IHK Region Stuttgart

Anke Hauser

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Oliver Traub

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