Entsendung nach Spanien

Für die Arbeitnehmerentsendung nach Spanien gelten Meldepflichten generell erst ab einem Arbeitseinsatz von mehr als acht Tagen (mit Ausnahme der Zeitarbeitsbranche). 

Dabei gilt die 8-Tage-Regel für das gesamte Projekt. Das bedeutet, auch Wochenende, Krankheit und Urlaub müssen berücksichtigt werden. Werden mehrere Mitarbeiter nacheinander auf ein Projekt entsendet, addieren sich deren Einsatztage. 

Die Entsendemeldungen in Spanien können über ein einheitliches nationales Meldeportal eingereicht werden. Das Entsendeportal Ley45-Portal steht in englischer Sprache zur Verfügung und die Entsendemeldung kann mittels elektronischer Identifizierung abgegeben werden.

Entsprechend den europäischen Vorgaben zur länderübergreifenden gegenseitigen Anerkennung von Identifizierungsverfahren, der sogenannten "eIDAS-Verordnung“, können eIDAS-anerkannte Identifizierungsmethoden angewandt werden. Im eIDAS Dashboard können diese für jedes Land über die sog. „Trusted List“ abgefragt werden. Für Deutsche reicht ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion.

Bauregister (REA) 
Werden Mitarbeiter nach Spanien auf eine Baustelle für einen Zeitraum von mehr als acht Tagen entsandt, so muss zusätzlich zur Entsendemitteilung vor Aufnahme der Arbeiten eine Eintragung des Unternehmens in das Bauregister der Comunidad Autónoma/Provinz erfolgen, das Registro de Empresas Acreditadas (REA). 

Das – etwas komplexe – Verfahren bei den Anmeldungen ist nur in spanischer Sprache möglich und erfordert eine spanische elektronische Signatur. Unterstützung bietet die Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK). 

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Handelskammer für Spanien sowie auf der Internetseite des Spanischen Arbeitsministeriums.

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International & internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
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