Umsatzsteuerfreie Warenlieferungen zwischen Unternehmen in der EU

Ein deutsches Unternehmen, das Waren von Deutschland an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Hierzu müssen jedoch eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen. Nähere Angaben hierzu sowie zur korrekten Rechnungstellung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, zur Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zu den Nachweis-, Erklärungs- und Meldepflichten im Merkblatt zu innergemeinschatlichen Lieferungen.

Merkblatt "Innergemeinschaftliche Lieferungen" als Download (pdf| 1,2 MB)

Mehr Infos beim BzSt - Bundeszentralamt für Steuern

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
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