Umsatzsteuerfreie Warenlieferungen zwischen Unternehmen in der EU
Ein deutsches Unternehmen, das Waren von Deutschland an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Hierzu müssen jedoch eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen. Nähere Angaben hierzu sowie zur korrekten Rechnungstellung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, zur Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zu den Nachweis-, Erklärungs- und Meldepflichten im Merkblatt zu innergemeinschatlichen Lieferungen.
Merkblatt "Innergemeinschaftliche Lieferungen" als Download (pdf| 1,2 MB)
Mehr Infos beim BzSt - Bundeszentralamt für Steuern