Nachweispflichten

Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln. Hierfür ist ein beleg- sowie buchmäßiger Nachweis zu führen. Die entsprechenden Regelungen zur "Gelangensbestätigung" stellt das Merkblatt zum Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführlich dar.

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
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