Nachweispflichten
Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln. Hierfür ist ein beleg- sowie buchmäßiger Nachweis zu führen. Die entsprechenden Regelungen zur "Gelangensbestätigung" stellt das Merkblatt zum Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführlich dar.
-
Merkblatt "Nachweis der Steuerfreiheit" als Download (PDF | 361 KB)