Carnet 2.0
Der "Reisepass für Waren" wird digital – Start am 1. Juni 2026
Foto: sveta - Fotolia.comAm 1. Juni 2026 kommt das volldigitale Carnet: Ab diesem Tag stellen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen auf das volldigitale Verfahren um. Den Start machen 30 von insgesamt 81 Carnet-Ländern – weitere Länder folgen schrittweise.
Allgemeines zum Carnetverfahren:
Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Was ändert sich mit dem digitalen Carnet?
Diese Vorzüge werden nun digital realisierbar sein – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.
Bei Reisen in ein "digitales Land" ist es künftig nicht mehr erforderlich, das Carnet in Papierform dem Zoll vorzulegen. Stattdessen reicht ein QR-Code, den der Zoll elektronisch ausliest. Das bedeutet, dass Carnets bei Aus- und Einreisen nur noch über eine ATA Carnet-App abgefertigt werden können, die der Reisende auf seinem mobilen Endgerät mitführt. Eine durch diese App erzeugte Datei spielt einen QR-Code aus, der künftig von den jeweiligen Zollstellen ausgelesen und damit das bisherige Prozedere der Stempel ersetzen wird.
Dieses System wird weltweit nun für einige der wichtigsten Carnetländer durch die Internationale Handelskammer (ICC) und die Zollbehörden eingeführt. In Deutschland sind neben der Generalzolldirektion auch die IHKs bei der Umstellung des Verfahrens beteiligt.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Wichtig zu wissen: An der Antragstellung ändert sich nichts. Diese erfolgt weiterhin elektronische über das e-ata-System der IHK.
Um das digitale Carnet zu generieren und zu nutzen, benötigen Unternehmen die in allen gängigen Stores erhältliche Carnet-App. Diese steht zudem in einer Desktop-Version auf der Website der International Chamber of Commerce (ICC) zur Verfügung.
Stichtag 1. Juni 2026
Im Bereich der digitalen Abfertigung gilt ein klarer Stichtag: Es werden ausschließlich solche
Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets, die vor
diesem Datum ausgestellt wurden, werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig davon, wann die tatsächliche Nutzung beginnt.
Wichtig: Ab dem 1. Juni 2026 ist bei der Eröffnung eines Carnets beim deutschen Zoll grundsätzlich immer das volldigitale Carnet vorzulegen. Reist der Carnetinhaber in ein sogenanntes Papierland (zum Beispiel Türkei), muss zusätzlich zum volldigitalen Carnet auch das Papier-Carnet eröffnet werden.
Empfehlung: Bei Reisen in ein “digitales” Land (zum Beispiel die Schweiz) empfiehlt die DIHK, ebenfalls parallel das Papier-Carnet eröffnen zu lassen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere im Hinblick auf kurzfristige Reisen in Länder, die noch nicht vollständig digitalisiert sind. Der Carnetinhaber hat sowohl die digitale als auch die Papiervariante unaufgefordert beim Zoll vorzulegen. Eine gesonderte Aufforderung durch den Zoll erfolgt nicht.
Merkblatt zum volldigitalen Carnet auf der Website der Deutschen Industrie- und Handelskammer
Da es in der Anfangsphase erwartungsgemäß zu Anpassungsprozessen im Ablauf für alle Beteiligten kommen wird, bittet die IHK daher um frühzeitige Beantragung von Carnets, die ab dem 1. Juni 2026 für die genannten Länder benutzt werden sollen. Die IHK bittet um Verständnis, wenn in der Anfangsphase noch nicht alles reibungslos verläuft.
FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen bietet das FAQ-Menü auf der Website der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
Mehr Informationen?
Weitere Informationen gibt es auf der Website der ICC.
Die ICC-Erklärvideos zum digitalen Carnet sind auf der auf DIHK-Seite zusammengestellt.


