Hürden im EU-Geschäft melden - Neue EU-Regelungen mitgestalten

Wir brauchen Ihr Feedback an die EU!
Der Europäische Binnenmarkt bietet Unternehmen eine Vielzahl an Geschäftsmöglichkeiten. Im Allgemeinen funktionieren die Geschäfte reibungslos. Dennoch können Probleme und Hürden entstehen, etwa bei der Markteinführung von Produkten und Dienstleistungen, der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, der grenzüberschreitenden Besteuerung oder im Umgang mit nationalstaatlichen oder EU-Behörden.
Die IHK Reutlingen ist Partner im Enterprise Europe Network und dient dabei als Sprachrohr für Unternehmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe.
Aktuelle Umfragen
Umfrage zu Gold-Plating bei der Umsetzung von EU-Recht
Simplification, einschließlich der Bekämpfung von „Gold-Plating“, steht ganz oben auf der Agenda der EU-Kommission. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sollen dabei unterstützt werden, „Gold-Plating“ bei der nationalen Umsetzung und Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zu erkennen und zu vermeiden. Davon profitieren Unternehmen, denen unnötige Komplexität, Kosten und Belastungen erspart wird. Das sogenannte Goldplating bezieht sich auf eine Überumsetzung von EU-Rechtsvorschriften in nationale Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken. Betroffene Firmen sind mit unnötigen Kosten und Belastungen konfrontiert, ohne dass dabei zwangsläufig gegen EU-Recht verstoßen wird. Beispiele sind zusätzliche Kennzeichnungspflichten oder länderspezifische Melde- und Registrierungspflichten.
Die EU-Umfrage richtet sich an Stakeholder und KMU. Es soll ermittelt werden, wie sich Goldplating auf die Geschäftstätigkeit von Firmen auswirkt. Hier geht es zur EU-Umfrage zu Gold-Plating, die bis 15. September 2026 offen ist.
PPWR: EU-Konsultation zu nationalen Herstellerregistern
Die EU-Kommission arbeitet aktuell an konkreten Vorgaben für die nationalen Herstellerregister nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Dabei geht es insbesondere darum, welche Angaben für die Registrierung erforderlich sind und in welcher Form Hersteller ihre Verpackungsmengen melden müssen.
Bis 10. September 2026 stellt die EU-Kommission einen Entwurf einer Durchführungsverordnung (Ares(2026)7688068) zur Diskussion. Unternehmen sollten die Chance zur Beteiligung nutzen und ihre Bedenken und praktischen Probleme benennen. Zur Konsultation der Europäischen Kommission
Verpackungen und Verpackungsabfälle – Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoffrecyclingtechnologien
Gemäß der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) ist die EU-Kommission verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoffrecyclingtechnologien festzulegen. Diese Kriterien werden dazu beitragen, dass recycelter Kunststoff, der in Verpackungen verwendet wird, den größtmöglichen Nutzen für die Umwelt bringt.
Bis 16.09.2026 können sich Unternehmen an der Konsultation beteiligen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/19033-Verpackungen-und-Verpackungsabfalle-Nachhaltigkeitskriterien-fur-Kunststoffrecyclingtechnologien_de
Verpackungen und Verpackungsabfälle – Bedingungen für die Einfuhr recycelter Materialien in die EU zur Verwendung in Verpackungen
Mit diesem Rechtsakt werden methodische Regeln festgelegt, um sicherzustellen, dass Kunststoffmaterialien, die in Nicht-EU-Ländern gesammelt oder recycelt werden, in einer Weise bewertet, überprüft und zertifiziert werden, die dem in der EU für solche Materialien bestehenden System gleichwertig ist.
Bis 16.09.2026 können sich Unternehmen an der Konsultation beteiligen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/18752-Verpackungen-und-Verpackungsabfalle-Bedingungen-fur-die-Einfuhr-recycelter-Materialien-in-die-EU-zur-Verwendung-in-Verpackungen_de
Kunststoffverpackungen – Harmonisierung der Vorschriften für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils in Kunststoffverpackungen
Mit diesem Rechtsakt werden einheitliche Vorschriften für die Umsetzung der Anforderungen an den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen sichergestellt.
Damit wird Folgendes erreicht:
- Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Einhaltung der Anforderungen in der gesamten EU;
- Schaffung von Rechtsklarheit für die Recyclingindustrie, damit sie mit den erforderlichen Investitionen fortfahren kann;
- Unterstützung der Unternehmen bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen.
Bis 16.09.2026 können sich Unternehmen an der Konsultation beteiligen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/18753-Kunststoffverpackungen-Harmonisierung-der-Vorschriften-fur-die-Berechnung-und-Uberprufung-des-Rezyklatanteils-in-Kunststoffverpackungen_de
EU-Konsultation zur internationalen Datensouveränität
Die EU-Kommission sammelt Rückmeldungen von Stakeholdern der Datenwertschöpfungskette zu Herausforderungen im Zusammenhang mit internationalen Datenflüssen. Hierunter fallen:
- Datenbezogene Abhängigkeiten, die Auswirkungen auf europäische Organisationen haben
- Hemmnisse beim Zugang zu oder der Nutzung von Daten in Drittländern
- Hindernisse, Daten in die EU zu transferieren
- Risiken beim Zugang von Drittstaaten zu sensiblen Daten
Die Konsultation folgt auf die Strategie für die Datenunion, in der betont wird, wie wichtig es ist, die Datensouveränität der EU zu wahren und die globale Position der EU zum internationalen Datenverkehr zu stärken. Die Konsultation ist bis zum 8. September geöffnet und nur auf Englisch verfügbar.
EU-One-Stop-Shop für Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit
Die Europäische Kommission will europäische Unternehmen bei der Einhaltung der EU-weiten und nationalen Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit unterstützen. Ein Beispiel ist der One-Stop-Shop für Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit, der 2026 eingeführt werden soll. Hierzu führt sie derzeit eine Unternehmensumfrage durch. Die gewonnenen Erkenntnisse werden direkt in die Gestaltung der Instrumente, Ressourcen und Leitlinien einfließen, die der künftige EU-One-Stop-Shop für Sorgfaltspflichten anbieten wird. Zur Teilnahme an der Umfrage.
Probleme mit internationalen Lieferketten
Die EU-Kommission ist darauf angewiesen, aktuelle Probleme mit internationalen Lieferketten zeitnah in Erfahrung zu bringen. Nur so kann sie entsprechend geeignete Maßnahmen zur Lösung ergreifen. Wenn Sie mit Schwierigkeiten in Ihren internationalen Lieferketten konfrontiert sind, melden Sie diese der EU-Kommission über das Portal des Enterprise Europe Network.
Weitere Umfragen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission. Nehmen Sie sich die Zeit, an den Befragungen teilzunehmen. Nur so können Sie die Politik und Gesetzgebung in der EU mitgestalten.
Ihr Feedback zum Bürokratieabbau
Teilen Sie uns mit (gerne per E-Mail an: glaser(at)reutlingen.ihk.de), welche konkreten Erfahrungen Sie bei Ihren Geschäftsaktivitäten im Europäischen Binnenmarkt gemacht haben und welche Probleme Sie dabei hatten. Wir leiten Ihre Angaben anonymisiert an die EU-Kommission weiter.
Befragungen von Unternehmen
In unregelmäßigen Abständen führt das Enterprise Europe Network im Auftrag der Europäischen Kommission Befragungen von Unternehmen zu aktuellen EU-Politik- oder Gesetzgebungsvorhaben durch. Dabei ist das Enterprise Europe Network auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Ihre Meinung zählt
Über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ („Have your say“) bietet die Europäische Kommission Zugang zu einer Vielzahl von Konsultationen, Diskussionen u.ä. in deren Rahmen Sie sich aktiv an der Gestaltung der EU-Politik beteiligen können. Hier können Sie Ihre Vorschläge zum Bürokratieabbau sowie zur Verbesserung der Rechtsvorschriften in der EU an die EU-Kommission schicken.
Your Europe
Probleme mit einer öffentlichen Verwaltung in einem EU-Land können über eine zentrale online-Plattform der EU anonym gemeldet werden. Das entsprechende Feedback-Formular steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung und kann in deutsch ausgefüllt werden.
SOLVIT
SOLVIT ist ein EU-weites Netzwerk zur Problemlösung, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von 10 Wochen praktische Lösungen für praktische Probleme zu finden. Die Nutzung von SOLVIT ist kostenlos.
