Chemikalienverordnung REACH

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: Franz Pfluegl - Fotolia.com

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. Gemäß Reach müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung verantwortlich. Die Registrierungsunterlagen werden von den Behörden stichprobenartig inhaltlich überprüft.

Besonders besorgniserregende Stoffe kommen in ein Zulassungsverfahren. Daneben sieht die Chemikalienverordnung die Möglichkeit vor, die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen zu regulieren. Weiter enthält REACH Bestimmungen zur Informationsweitergabe in der Lieferkette und Auskunftsrechte für Verbraucher.

Reach: Firmen müssen sich registrieren lassen

Unternehmen, die mindestens eine Tonne eines chemischen Stoffes pro Jahr herstellen oder in die Europäische Union einführen, müssen sich im Zuge der Umsetzung von Reach registrieren lassen.

Firmen sollten daher das eigene Produktportfolio auf Stoffe hin überprüfen, die unter die Pflicht zur Registrierung fallen. Die Stoffe müssen bis zum 31. Mai 2018 bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki registriert werden. Auch wenn der Ablauf der Registrierungsfrist noch nicht unmittelbar bevorsteht, wird es für betroffene Hersteller und Importeure höchste Zeit, mit den Vorarbeiten der Unterlagen zu beginnen.

"No data, no market"
Sind Stoffe bis zum Ablauf der Frist nicht registriert droht ein Vermarktungsverbot nach dem Grundsatz "no data, no market". Unternehmen sollten sich mit dieser Verpflichtung frühzeitig auseinandersetzen, um wirtschaftliche Nachteile und Gesetzesverstöße zu vermeiden. Gemäß Reach-Verordnung erfolgt die Registrierung, indem Stoffinformationen in Form eines Dossiers an die ECHA übermittelt werden.

Da gerade kleine und mittlere Unternehmen von der kommenden Registrierungsphase betroffen sind, unterstützt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und hat ein eigenes Helpdesk eingerichtet. Das Helpdesk finden Sie hier.

Die Registrierungspflicht wurde schrittweise eingeführt: Zunächst wurden im Jahr 2010 sowohl Chemikalien mit hohem Gefährdungspotenzial registriert als auch solche, die in Mengen ab 1.000 Tonnen pro Jahr produziert beziehungsweise importiert werden. Im Jahr 2013 folgte die Registrierung für Chemikalien im Bereich 100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr. Bis zum 31. Mai 2018 muss die letzte Registrierungsphase unter REACH abgeschlossen sein.

Vorregistrierung noch bis 31. Mai 2017
Wenn ein Unternehmen einen Stoff noch nicht vorregistriert hat, besteht bis zum 31. Mai 2017 die Möglichkeit, die Vorregistrierung nachzuholen. Dies ist bis zu sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung oder dem erstmaligen Import möglich.

Wurde die Chemikalie bereits vorregistriert, kann im Reach IT-System (ein Online-Portal mit eigenen Zugangsdaten über das Informationen ausgetauscht bzw. an die ECHA übermittelt werden können) nach Mitregistranten des gleichen Stoffes gesucht werden, um eine gemeinsame Einreichung zu organisieren. Da es sich hierbei um zum Teil sehr zeitaufwändige Verhandlungen handelt, gerade auch in Verbindung mit der Kostenplanung, sollte frühzeitig mit der Registrierung begonnen werden.

Gemeinsames Registrierungsdossier
Wenn ein Registrierungsdossier von verschiedenen Unternehmen gemeinsam eingereicht werden muss, besteht eine große Herausforderung darin, neue Daten zu generieren und sich mit den anderen Mitregistranten über die zu verwendenden Daten zu einigen sowie die Kostenteilung zu klären. Eine zentrale Rolle hat dabei der federführende Registrant, der, falls der Stoff 2018 zum ersten Mal registriert wird, möglichst frühzeitig bestimmt werden sollte.

Für die Registrierung bei der ECHA muss ein Stoffdossier im Format der "International Uniform Chemical Information Database" (IUCLID) erstellt werden. Dieses Dossier wird über das Reach IT-System an die Europäische Chemikalienagentur übermittelt. Welche Daten für eine Registrierung nach der REACH-Verordnung erforderlich sind, hängt insbesondere von dem jeweiligen Tonnageband ab. Für die letzte Registrierungsfrist ist zwischen jährlichen Import- beziehungsweise Herstellungsmengen von bis zu zehn Tonnen und von zehn bis zu 100 Tonnen zu unterscheiden.

Unterstützung durch den Helpdesk
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet im Rahmen ihrer Helpdesk-Aktivitäten vielfältige Informationen an, um die Unternehmen bei der Registrierung 2018 zu unterstützen. Hierfür wurde unter anderem ein neuer praktischer Leitfaden erstellt, der besonders kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt, die noch gar keine Erfahrung mit der Reach-Registrierung von chemischen Stoffen haben.

Weiterführende Informationen und Handlungshilfen gibt es auf der Homepage des Helpdesks unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de. Fragen zur Registrierung können telefonisch unter der Rufnummer 0231 9071 2971 oder per E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de an den Helpdesk gerichtet werden.

Dr. Albrecht Walcher

Dr. Albrecht Walcher

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Effizienzmoderator KEFF und Koordinator KEFF Neckar-Alb
Schwerpunkte: Energieeffizienzberatung, Kompetenzstelle Energieeffizienz Neckar-Alb (KEFF), Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (IHK-INaWi)
Telefon: 07121 201-184
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