IHK-Wahl 2020

Wann wird gewählt, wie wird gewählt und wer darf wählen? Alle Informationen rund um die IHK-Wahl 2020 haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Die Wirtschaft wählt
Bis zum 27. Mai 2020, 12 Uhr, findet die Wahl zur IHK-Vollversammlung für die Wahlperiode 2020 bis 2025 statt. „WNA | Wirtschaft Neckar-Alb“ informiert über die Fakten und stellt die Kandidatinnen und Kandidaten vor. Zur Übersicht:
Hier gibt es die Ergebnisse der IHK-Wahl 2020 als Download.
Bekanntmachungen
- Der Wahlausschuss hat in seiner ersten Sitzung die erste Wahlbekanntmachung beschlossen. Am 4. Mai 2020 werden dann die Briefwahlunterlagen versandt - gewählt werden kann bis zum 27. Mai 2020, 12 Uhr. Die Wahlergebnisse sollen dann Ende Mai bekannt gemacht werden.
Die erste Bekanntmachung des IHK-Wahlausschusses steht hier zum Download zur Verfügung.
- Für die im Mai anstehende Wahl zur IHK-Vollversammlung sind in den meisten Wahlgruppen noch Wahlvorschläge möglich. Der IHK-Wahlausschuss hat eine Nachfrist beschlossen.
Die zweite Bekanntmachung des IHK-Wahlausschusses steht hier zum Download zur Verfügung.
- Der Wahlausschuss gibt die gültige Kandidatenliste bekannt.
Die dritte Bekanntmachung des IHK-Wahlausschusses steht hier zum Download zur Verfügung.
- Der Wahlausschuss gibt die Wahlergebnisse bekannt. Hier finden Sie alle gewählten Kandidatinnen und Kandidaten.
Die vierte Bekanntmachung des IHK-Wahlausschuss steht hier zum Download zur Verfügung.
Die Kandidatinnen und Kandidaten
Bis zum 27. Mai 2020, 12 Uhr, haben die rund 42.000 Mitglieder der IHK Reutlingen die Möglichkeit, die Vollversammlung, das regionale Parlament der Unternehmerinnen und Unternehmer, zu wählen. Damit bestimmen sie über das höchste Gremium der IHK, das insbesondere über die politische Interessenvertretung wie auch das Budget und die Höhe der Beiträge und Gebühren entscheidet. In acht Wahlgruppen – teilweise in Wahlbezirke untergliedert – kann per Briefwahl abgestimmt werden. Auf insgesamt 53 Sitze bewerben sich 68 Kandidatinnen und Kandidaten. Hier geht es zu den Kandidatinnen und Kandidaten:
Kandidieren
Wer sich selbst oder einen anderen für die IHK-Wahl im Mai vorschlagen möchte, muss zwischen dem 29. Januar und 18. Februar 2020 ihren oder seinen Wahlvorschlag einreichen. Benötigt werden fünf Stützunterschriften. Mehr.
Der Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist für die Durchführung der IHK-Wahl zuständig. Ihm gehören fünf Persönlichkeiten aus der regionalen Wirtschaft an. Sie wurden von der amtierenden Vollversammlung für diese Aufgabe gewählt. An seiner Spitze steht Dr. Hermann Wundt, mit zum Gremium gehören Renate Gräfingholt, Ulf Hofmann, Eugen Schäufele und Axel Christof Schmid-Lorch.
Die Wahlordnung
Die Wahlordnung regelt den Ablauf der Wahl. Für die Wahl 2020 hat die Vollversammlung der IHK eine neue Wahlordnung verabschiedet. Sie regelt unter anderem, dass die Wahlbewerberinnen und -bewerber künftig in acht Wahlgruppen antreten. Bei der Wahl 2015 waren es noch fünf. Weiter unten sind die Wahlgruppen und die Mindestsitze im Detail erläutert.
IHK-Wahl schnell erklärt
Wer darf kandidieren?
Wer darf kandidieren?
Kandidieren können Mitglieder der IHK Reutlingen oder ihre gesetzlichen Vertreter. Auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte dürfen kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen beziehungsweise Wahlbezirken wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.
Kandidaten vorschlagen
Kandidaten vorschlagen
Ab dem 29. Januar 2020 können die Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region Vorschläge beim IHK-Wahlausschuss einreichen. Dabei darf sich jeder auch selbst nominieren.
Vordrucke für die Einreichung
Vordrucke für die Einreichung
Für die Einreichung stellt die IHK Vordrucke zur Verfügung. Die Wahlvorschläge müssen entweder per Post, per Fax oder als eingescanntes Dokument eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten derselben Wahlgruppe und desselben Wahlbezirks unterzeichnet sein.
Die Wahlgruppen
Die Wahlgruppen

Bereits im Sommer 2018 modernisierte die IHK-Vollversammlung ihre Wahlordnung. Erstmals gibt es bei der aktuellen Wahl acht Wahlgruppen. Zu den bisherigen Gruppen Industrie, Handel, unternehmensnahe Dienstleistungen, Dienstleistungen und Kreditinstitute kamen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Energieversorgung sowie Information und Kommunikation neu dazu. In den Wahlgruppen Industrie und Handel wird es wie bisher Sitze nach Landkreisen geben.
Mindestsitze
Mindestsitze

Dazu kommen künftig Mindestsitze für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte und mit 50 oder mehr Beschäftigten in den Wahlgruppen Industrie und Handel. Mindestsitze nach Betriebsgrößenklassen gibt es auch in der Wahlgruppe Energieversorgung. In den Wahlgruppen Unternehmensnahe Dienstleistungen und Dienstleistungen gibt es Mindestsitze für die Branchen Verkehr/Logistik und Handelsvertreter sowie für Gastgewerbe und Immobilienwirtschaft. Die Anzahl der unmittelbar zu wählenden Vollversammlungsmitglieder wächst von 47 auf 53. Grund: Die Zahl der IHK-zugehörigen Betriebe wächst stetig, in den vergangenen fünf Jahren um über 20 Prozent. Bei der Berechnung der Wahlgruppen wurden drei Kriterien angelegt. 70 Prozent der Sitze bestimmen sich aus dem Ertrag der Unternehmen einer Branche, 20 aus der Zahl der Betriebe und zehn aus der Zahl der Ausbildungsverhältnisse.
Hintergrund: Was macht die Vollversammlung?
Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der Unternehmerinnen und Unternehmen in der Region Neckar-Alb. Sie fasst unter anderem die Grundsatzbeschlüsse für die politische Interessenvertretung der IHK und entscheidet über das Budget, über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren. Die gewählten Unternehmensvertreter bestimmen also die wesentliche Ausrichtung der IHK. An ihre Beschlüsse sind Präsidium und Geschäftsführung gebunden. Das Unternehmerparlament trifft sich im Regelfall drei Mal pro Jahr. Der Vollversammlung der IHK Reutlingen gehören bis zu 60 Unternehmensvertreter, davon 53 unmittelbar gewählte, aus unterschiedlichsten Branchen in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb an. Sie vertreten das Gesamtinteresse von über 48 000 IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region Neckar-Alb.