Von Ende April bis zum 21. Mai 2025 wird die nächste IHK-Vollversammlung gewählt. Das hat der IHK-Wahlausschuss in seiner ersten Sitzung beschlossen. Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der regionalen Unternehmerinnen und Unternehmer. Als höchstes Entscheidungsgremium der IHK entscheidet sie über alle grundsätzlichen Aspekte der IHK-Arbeit, unter anderem auch über das Budget und die Höhe der Beitragssätze. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter der Gesamtheit der IHK-Zugehörigen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Alle fünf Jahre sind die IHK-zugehörigen Unternehmen aufgerufen, 53 Mitglieder in unmittelbarer Wahl in die Vollversammlung zu wählen. Alle Regelungen finden Sie in der Wahlordung.
Wie wird gewählt?
Das ist neu: Die Wahl ist erstmals nicht nur als Briefwahl, sondern auch elektronisch möglich. Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen mit der Post und können dann entscheiden, wie sie abstimmen möchten.
Wann wird gewählt?
Die Wahlunterlagen werden am Montag, 28. April 2025, versandt. Ab dann darf gewählt werden. Der Zeitpunkt, an dem die Stimmen in der IHK vorliegen oder auf dem Wahlserver gespeichert sein müssen, also das Ende der Wahlfrist, wurde vom Wahlausschuss auf Mittwoch, 21. Mai 2025, 12 Uhr, festgelegt.
Wer kann kandidieren?
In die Vollversammlung können natürliche Personen gewählt werden, die
- spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind und
- zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt sind und
- selbst IHK-Mitglied sind oder für ein IHK-Mitglied gesetzlich vertretungsbefugt sind.
Wählbar sind auch im Handelsregister eingetragene Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbstständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen.
Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen bzw. Wahlbezirken und/oder für verschiedene Mindestsitze wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.
Regelungen zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit enthalten §§ 3 und 4 der Wahlordnung.
Ab voraussichtlich Anfang April finden Sie im IHK-Web auch alle Personen, die sich zur Wahl stellen um sich ehrenamtlich in der IHK-Vollversammlung einzubringen.
Wie geht man vor, wenn man kandidieren möchte?
Wer sich selbst oder einen anderen vorschlagen möchte, muss bis spätestens Dienstag, 18. Februar 2025, seinen Vorschlag beim Wahlausschuss einreichen.
Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung. Für die Einreichung von Wahlvorschlägen inklusive der erforderlichen Bewerbererklärung stellt der Wahlausschuss einen Vordruck zur Verfügung. Die Verwendung dieses Vordruckes ist nicht zwingend. Gleichwohl wird dies empfohlen, um das Risiko von Formfehlern zu verringern.
Der Vordruck kann beim Wahlausschuss angefordert werden steht hier zum Download bereit.
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und macht die Kandidatenliste bekannt.
Regelungen zum Wahlvorschlag finden Sie in § 10 der Wahlordnung.
Welche Wahlgruppen gibt es?
Es gibt sieben Wahlgruppen nach Branchen:
- Industrie
- Handel
- Unternehmensnahe Dienstleistungen (Verkehr/Logistik, Handelsvertreter, sonstige unternehmensnahe Dienstleistungen)
- Dienstleistungen (Gastgewerbe, Immobilienwirtschaft, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, sonstige Dienstleistungen)
- Kreditinstitute
- Energieversorgung
- Information und Kommunikation
Die Wahlgruppen Industrie und Handel sind jeweils in drei Wahlbezirke (Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalb) untergliedert. In einzelnen Wahlgruppen gibt es Mindestsitze nach Gewerbegruppen und Betriebsgrößenklassen.
Die genaue Sitzverteilung regelt § 6 der Wahlordnung.
Welche Funktion hat die Wählerliste?
Regelungen zur Wählerliste finden Sie in § 8 der Wahlordnung. Nach den Vorgaben des Wahlausschusses stellt die IHK zur Vorbereitung der Wahl getrennt nach den Wahlgruppen und Wahlbezirken Listen der Wahlberechtigten auf (Wählerlisten) und legt sie dem Wahlausschuss zur Bestätigung vor. Sie enthalten Angaben zu Name, Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Wahlbezirk, Identnummer und Wirtschaftszweig der Wahlberechtigten.
Die Wählerlisten können in der Zeit von Dienstag, 7. Januar 2025, bis Dienstag, 21. Januar 2025, durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten während der üblichen Geschäftszeit der IHK in der IHK-Zentrale in Reutlingen und in der IHK-Akademie in Albstadt eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk.
Anträge auf Änderungen, sei es Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe bzw. einem Wahlbezirk, können bis spätestens Dienstag, 28. Januar 2025, schriftlich eingereicht werden.
Nur die IHK-Mitgliedsunternehmen, die in den festgestellten Wählerlisten eingetragen sind, können wählen.
Wohin schicke ich einen Änderungsantrag oder den Wahlvorschlag?
Zuschriften an den Wahlausschuss sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail.
IHK Reutlingen
Wahlausschuss
Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Fax: 07121-3178915
E-Mail: wahl2025(at)reutlingen.ihk.de
Bitte beachten Sie, dass nach der Umstellung der Telefonnetze in Deutschland von ISDN auf Voice over IP die Möglichkeit besteht, dass Faxe den Empfänger nicht erreichen und der Absender davon nichts erfährt.
Wie erfahre ich, wer in die Vollversammlung gewählt wurde?
Die Auszählung findet nach dem Ende der Wahlfrist (21. Mai 2025, 12.00 Uhr) statt und ist für IHK-zugehörige Unternehmen öffentlich. Der genaue Termin wird rechtzeitig mitgeteilt. Das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss festgestellt und die gewählten Kandidaten werden auf der Website der IHK Reutlingen bekannt gemacht.
Regelmäßige Informationen
Unter dem Kampagnenslogan „Stimmen für die Wirtschaft“ wird die IHK regelmäßig über den anstehende Wahlprozess informieren – etwa im wöchentlichen IHK-Newsletter, hier auf der IHK-Webseite, auf den Social-Media-Kanälen der IHK, etwa bei Linkedin, sowie natürlich in WNA.
“Bei der IHK-Wahl 2025 mit abzustimmen, ist für mich eine Möglichkeit, die Interessen unserer regionalen Wirtschaft zu unterstützen. Je mehr Unternehmen mitmachen, desto stärker ist die Stimme von uns Unternehmerinnen und Unternehmern. So können unsere Anliegen besser vertreten werden.”
Corinna Lettmann, Mitglied der Geschäftsleitung bei Schöpfer GmbH & Co. KG
“Jedes Mitgliedsunternehmen sollte von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und die Möglichkeit nutzen, die wirtschaftliche Zukunft unserer Region aktiv mitzugestalten. Durch meine Stimme trage ich dazu bei, dass die Interessen meines Unternehmens und meiner Branche in der Vollversammlung Gehör finden. Besonders wichtig ist dabei: Die IHK wird von Menschen aus der Wirtschaft für die Wirtschaft gestaltet. Ich bin überzeugt, dass eine starke und repräsentative IHK essenziell ist, um die Anliegen der Wirtschaft effektiv gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten.”
Pia Löffler, Geschäftsführende Gesellschafterin, Match-Vertriebsmarketing GbR
“Als Einzelhändler in keinen einfachen Zeiten, ist es mir ein Anliegen die IHK-Vollversammlung durch meine Stimme zu stärken. Ein Thema, das die Wirtschaft gemeinsam angehen sollte: Wie kann Einzelhandel, auch auf dem Land, heute noch gelingen, so dass Ökologie und Nachhaltigkeit mit Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen."
Albrecht Andres, Inhaber der Buchhandlung Litera in Eningen
Der ehrenamtlich besetzte Wahlausschuss hat kürzlich seine Arbeit aufgenommen. Ihm gehören fünf regionale Unternehmerinnen und Unternehmer an (v. l.): Axel-Christof Schmid-Lorch, Mathias Seidler, Renate Gräfingholt, Eva-Maria Rühle und Stefan Götz (Vorsitz).