Interkulturell gründen

Ausländer, die ein Unternehmen gründen wollen, müssen vieles beachten. Die IHK Reutlingen hilft weiter.Für ausländische Gründer gelten besondere Rahmenbedingungen. Foto: Franz Pfluegl - Fotolia.com

Die eigene Firma in Deutschland eröffnen

Selbstständig in Deutschland zu sein, heißt, dass man selbst Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Arbeitsart und Arbeitsort bestimmt. Man ist nicht weisungsgebunden, hat also keine(n) Chef oder Chefin. In Deutschland gibt es zwei Arten von Selbstständigkeit: die Gewerbetreibenden und die Freiberufler. Man betreibt ein Gewerbe, wenn man beispielsweise ein Restaurant, ein Lebensmittelgeschäft oder auch einen Autohandel führt. Freiberufler haben meistens studiert. Sie arbeiten beispielsweise in der Beratung, machen Kunst, sind Schriftsteller oder arbeiten als Arzt oder Therapeut.

Lesen Sie mehr zum Thema in unseren Merkblättern Migration: Ihr Weg in die Selbstständigkeit und Existenzgründung durch Migrantinnen und Migranten.

Der Weg zur Selbstständigkeit:  

  1. Erlaubnis zur Selbständigkeit für Personen aus einem Nicht-EU-Land:
    Wer aus einem Land kommt, das kein Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, benötigt zur Ausübung einer Selbstständigkeit einen besonderen Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel erlaubt den Personen, in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.  

    Erlaubnis zur Selbstständigkeit für Personen aus einem EU- oder EWR-Land:
    Innerhalb der EU-Mitgliedsländer sowie mit den EWR-Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz gelten Freizügigkeit und Gewerbefreiheit. Personen aus diesen Ländern können sich jederzeit in Deutschland selbstständig machen. Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Zudem können diese Personen sich vom sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner bei Formalitäten der Firmeneröffnung unterstützen lassen.
      
  2. Plan erstellen:
    Wer selbstständig werden will, sollte vorher einige Dinge klären: Was genau ist die Idee? Wer könnte als Kunde in Frage kommen und warum? Wie möchte man mit der Firma Geld verdienen? Wie finanziert man die Firma? Wie möchte man Marketing und Werbung machen? Warum ist man besser als die Konkurrenz? Häufig wird der Businessplan auch für die Ausländerbehörde gebraucht, um die Erlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit zu erhalten.
     
  3. Qualifikationen prüfen
    Wer in seinem Heimatland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, sollte sich diese in Deutschland anerkennen lassen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man damit alle Anforderungen für die Selbstständigkeit erfüllt. Wer selbstständig sein will, muss wissen, wie Produkte und Leistungen aussehen sollen und wie man diese an die Kunden verkauft.
     
  4. Formalitäten beachten
    Die Gründung einer Firma muss in Deutschland beim Gewerbeamt angemeldet werden. Außerdem benötigt man für einige Tätigkeiten besondere Genehmigungen. Wer sich also nicht sicher ist, sollte sich bei der Industrie- und Handelskammer informieren. Freie Berufe müssen beim Finanzamt gemeldet werden.    

Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
Für Personen aus einem Nicht-EU-Land, die eine Firma in Deutschland eröffnen wollen, sind zunächst auch aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären. Wer als Ausländer in Deutschland selbstständig tätig sein möchte, muss einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit stellen. Dieser kann bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland oder bei der regionalen Ausländerbehörde erfolgen.  

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 (Gewerbe) oder nach § 21 Abs. 5 (Freier Beruf) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird auf Antrag erteilt, wenn:

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht und
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist  

Bei der Antragstellung wird ein schriftlicher Businessplan erwartet, bei dem die selbstständige Tätigkeit zu beschreiben und die Berufserfahrungen oder Erfahrungen als Selbstständige zu benennen sind.  

Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit durch Flüchtlinge
Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv entschieden wurde, gelten als Asylberechtigte. Sie besitzen einen Aufenthaltstitel und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Ob sie auch ein Unternehmen gründen dürfen, hängt von der Art ihres Aufenthaltstitels ab. Die zuständige Ausländerbehörde informiert darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen man sich selbstständig machen darf.    

Beratung, Informationen und Seminare
Die IHK Reutlingen unterstützt Personen, die sich selbstständig machen wollen, mit verschiedenen Angeboten. Hier geht es zu den Angeboten.

Hinweise für den Weg in die Selbstständigkeit als Download
(in deutscher, englischer, spanischer, rumänischer, türkischer und griechischer Sprache)

Links

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Tanja Frese

Tanja Frese

Existenzgründung und Unternehmensförderung
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