Erlaubnispflichtige Tätigkeiten der Gewerbevermittler
Der Gesetzgeber hat einige Tätigkeiten unter eine Erlaubnispflicht gestellt. Die Regelungen dazu finden sich unter §§ 34c bis i Gewerbeordnung (GewO). Die IHK Reutlingen ist dafür zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde. Weitere Informationen zu den Erlaubnisverfahren und ggf. Berufspflichten finden Sie unter der jeweiligen Tätigkeit.