Erlaubnispflichtige Tätigkeiten der Gewerbevermittler

Der Gesetzgeber hat einige Tätigkeiten unter eine Erlaubnispflicht gestellt. Die Regelungen dazu finden sich unter §§ 34c bis i Gewerbeordnung (GewO). Die IHK Reutlingen ist dafür zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde. Weitere Informationen zu den Erlaubnisverfahren und ggf. Berufspflichten finden Sie unter der jeweiligen Tätigkeit.

Joanna Klein

Joanna Klein

Recht und Steuern
IHK-Zentrale
Position: Sachbearbeiterin Gewerberecht
Schwerpunkte: Erlaubnisverfahren Gewerbevermittler
Telefon: 07121 201-153
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite

Margit Schrammel

Margit Schrammel

Recht und Steuern
IHK-Zentrale
Position: Rechtsassessorin
Schwerpunkte: Allgemeine Rechtsauskünfte
Telefon: 07121 201-191
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite