Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler

Wer Finanzanlagen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann / -frau IHK“ erfolgen.

Prüfungsinformationen

Der Prüfungsinhalt ist in § 1 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) - Link zur Seite des Bundesjustizministeriums vorgegeben. Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung.

Schriftliche Prüfung
Die Prüfung findet in Papierform, nicht am Computer statt.

Dauer und Anzahl der Aufgaben pro Sachgebiet/geprüftem Bereich:

Allgemeiner Teil (Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten)

20 Aufgaben

30 Minuten

Teilprüfung „Offene Investmentvermögen“

30 Aufgaben

45 Minuten

Teilprüfung „Geschlossene Investmentvermögen“

30 Aufgaben

45 Minuten

Teilprüfung „Vermögensanlagen“

30 Aufgaben

45 Minuten

Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung:
Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Aufgabentypen:
Geschlossen (Single-Choice, Multiple-Choice, Berechnungen etc.)

Auf der Lösungsschablone werden für die Einfachauswahlaufgaben (Single Choice) Kreise und für die Mehrfachauswahlaufgaben (Multiple Choice, maximal 50 Prozent der Antwortalternativen sind richtig) Rechtecke verwendet.

Bewertung:
Alle Sachgebiete / geprüften Bereiche (Allgemeiner Teil „Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten“, „Offene Investmentvermögen“, „Geschlossene Investmentvermögen“, „Vermögensanlagen“) werden gesondert bewertet und müssen alle mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.

Punktevergabe pro Aufgabe:
Unabhängig vom Schwierigkeitsgrad (leicht, mittel oder schwer) wird jeweils 1 Punkt pro Aufgabe vergeben. Für das Bestehen der einzelnen schriftlichen Sachgebiete/geprüften Bereiche heißt dies, dass im Allgemeinen Teil mindestens 10 Aufgaben, in den drei anderen geprüften Bereichen jeweils mindestens 15 Aufgaben von den Prüfungsteilnehmern korrekt beantwortet werden müssen. Bei Multiple-Choice-Aufgaben gilt das „Alles oder nichts-Prinzip“. D. h., nur dann, wenn ein Prüfungsteilnehmer alle richtigen Antwortalternativen vollständig ankreuzt, wird die Aufgabe mit einem Punkt bewertet.

Praktische Prüfung
Änderungen: Ab dem 1. März 2024 gilt diese Version!

Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundenberatungsgespräch simuliert. Hierbei soll gezeigt werden, dass kundengerechte Lösungen erarbeiten und angeboten werden können. Dazu erhält der Prüfling vom Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe (Vorlage-Beispiel auf der Website des DIHK) , zu der im Rahmen eines Rollenspiels ein Gespräch mit einem Prüferkunden geführt wird. Die Fallvorgabe ist gültig ab 1. März 2024!

Dauer
Vorbereitungszeit nach Erhalt der Fallvorgabe – 20 Minuten
Praktische Prüfung (Kundenberatung im Rollenspiel) – 20 Minuten

Zulässige Hilfsmittel
Ihre Verkaufs-und Beratungsunterlagen, Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Bewertung
Die Prüfung wird anhand eines Protokollbogens (Vorlage-Beispiel auf der Website des DIHK) bewertet. Es können 100 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt ab 50 Punkten als bestanden.

Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn der praktische Prüfungsteil gemäß § 3 Abs. 5 FinVermV (Link zur Website des Bundesjustizministeriums) erlassen wird. Die Voraussetzungen sind:

bei einer auf Kategorie 1 (offene Investmentvermögen) beschränkten Sachkundeprüfung:

  • die Vorlage einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2 GewO oder
  • die Vorlage einer Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung als „geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung“ oder
  • die Vorlage eines vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Abschlusses als Versicherungsfachmann/frau beim Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV)
  • die Vorlage einer Erlaubnis nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

bei einer Folgeprüfung zur Erweiterung um Kategorie 2 oder 3 (geschlossen Investmentvermögen, Vermögensanlagen) die Vorlage der Bescheinigung einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung in Kategorie 1 (offene Investmentvermögen).

Prüfungstermine

Die Anmeldung muss spätestens 28 Kalendertage vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen. Die praktische Prüfung findet gegebenenfalls an Folgetagen statt. Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich, sobald Sie eine Bestätigungsmail von uns erhalten haben. Eine Abmeldung nach Anmeldeschluss oder schriftlicher Zulassung kann nur schriftlich oder per E-Mail an sachkundepruefung(at)reutlingen.ihk.de erfolgen und ist mit Gebühren verbunden. Die IHK Reutlingen behält sich vor, Termine mangels ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.

Folgende bundeseinheitliche Termine sind bereits bis zum Jahr 2027 geplant.Mehr. Über untenstehende Links können Sie sich zu den kommenden Terminen anmelden. 

Anmeldung für kommende Prüfungstermine

Prüfungsgebühren

Vollprüfung (schriftlich und praktischer Teil)

Prüfung

Prüfungsgebühr in Euro

eine Kategorie

300,00

zwei Kategorien

350,00

drei Kategorien

400,00

Teilprüfung (nur schriftlich)

Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen und Kriterien um sich vom praktischen Teil befreien zu lassen (siehe Prüfungsinformationen) und weisen Sie diese bei der Anmeldung nach.

Prüfung

Prüfungsgebühr in Euro

eine Kategorie

200,00

zwei Kategorien

250,00

drei Kategorien

300,00

Die Wiederholung der Prüfung kostet 150,00 Euro. Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Die Abmeldung senden Sie bitte an sachkundepruefung@reutlingen.ihk.de. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss oder Zulassung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. Bei Rücktritt am Prüfungstag oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr in Höhe der vollen Prüfungsgebühr erhoben.

Vorbereitungskurse

Seminaranbieter finden Sie unter anderem im Weiterbildungs-Informations-System der IHKs.

Bitte benutzen Sie für die Kommunikation über E-Mail nur diese E-Mail-Adresse:
sachkundepruefung(at)reutlingen.ihk.de

 

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut,
IHK-Zentrale
Position: Verkehr und digitale Infrastruktur
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik, Digitalisierungsausschuss, Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss, Digital Hub
Telefon: 07121 201-234
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