Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler
Wer Finanzanlagen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann / -frau IHK“ erfolgen.
Grundinformationen für die Sachkundeprüfung bietet das Einführungsheft der DIHK-Bildungs-GmbH. Dieses Heft ersetzt keinen kompletten Vorbereitungskurs, sondern dient als Erstinformation.
Zur Online-Bestellung beim DIHK:
Prüfungstermine:
- 28./ 29. November 2018
Bundeseinheitliche Prüfungstermine bis 2021 als Download
Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor dem Prüfungstermin.
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung.
Die Anmeldung zu der Prüfung ist mit folgenden Gebühren verbunden:
"Normale Prüfung", das heißt schriftlicher und praktischer Teil:
- in einer Sparte 280 Euro
- in zwei Sparten 330 Euro
- in drei Sparten 380 Euro
Teilnahme nur am schriftlichen Teil der Prüfung (beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen und Kriterien für die Prüfung nur im schriftlichen Teil und weisen Sie diese bei der Anmeldung nach)
- in einer Sparte 180 Euro
- in zwei Sparten 230 Euro
- in drei Sparten 280 Euro
Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung nach Anmeldeschluss oder schriftlicher Zulassung kann nur schriftlich erfolgen und ist mit Gebühren verbunden.
Satzung für die Sachkundeprüfung
Rahmenplan zur Sachkundeprüfung
Anmeldeformular zur Sachkundeprüfung
Der Prüfungsinhalt ist in § 1 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) vorgegeben.
Hier geht es zur Finanzanlagenvermittlungsordnung auf der Internet-Seite des Bundesjustizministeriums: