Fachkundige Stellungnahme

Gründerinnen und Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Neben der Antragstellung wird eine Einschätzung Ihrer Geschäftsidee von Expertinnen und Experten gefordert.
Die IHK Reutlingen als anerkannter Partner kann diese fachkundige Stellungnahme für Ihr Gründungsvorhaben erstellen. Darüber hinaus erhalten Sie ein individuelles Feedback zu Ihrem Businessplan und Ihrer Finanzplanung.
Wie beantrage ich die fachkundige Stellungnahme?
Für die Prüfung der Tragfähigkeit benötigt die IHK folgende Informationen:
- Formular "Stellungnahme der fachkundigen Stelle" von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter (Jobcenter-Vorlage ist vorhanden)
- Lebenslauf mit Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen
- Businessplan als Vorhabensbeschreibung sowie entsprechende Finanzkalkulationen (Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie dreijährige Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.) Tipps zum Businessplan schreiben.
- Gegebenenfalls Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
Sobald Sie alle Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie diese gerne in die IHK-Cloud hochladen.
Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung über 130 Euro zzgl. MwSt. von der IHK. Nach Begleichung der Rechnung und Zugang aller erforderlichen Unterlagen prüft die IHK den Businessplan und erstellt die fachkundige Stellungnahme. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen und beträgt in der Regel 14 Tage.
Wichtige Infos und Hilfestellungen
Worauf achtet die IHK bei der Tragfähigkeitsprüfung insbesondere?
- Verkaufschancen der Produkte und Dienstleistungen im Markt
- Abgrenzung der Angebote im Wettbewerb
- Herleitung konkreter Verkaufszahlen und der sich daraus ergebenden Umsätze
- Deckung der Kosten für den laufenden Betrieb des Unternehmens
- Höhe des Gewinns zur Deckung der persönlichen Lebenshaltungskosten
Bei Fragen helfen wir gerne weiter: