Reutlingen: Stadtkreisgründung
Bleibt die Stadt Reutlingen im Landkreis Reutlingen? Die Stadt Reutlingen hat im Juli 2015 beantragt, den Landkreis Reutlingen zu verlassen und künftig einen eigenen Stadtkreis zu bilden. Das Land als Gesetzgeber muss darüber entscheiden.
Derzeit prüft das Land, ob es dem Antrag statt gibt. Mit Datum vom 17.1.2018 liegt eine gemeinsame "Große Anfrage" der Landtagsfraktion der Grünen und der Landtagsfraktion der CDU vor, die die Landesregierung um Argumente für eine Entscheidung nachsucht. Die IHK Reutlingen ist als "Trägerin öffentlicher Belange" aufgefordert worden, aus Sicht der regionalen Wirtschaft mögliche Konsequenzen der Gründung eines Stadtkreises Reutlingen für die Stadt und den Landkreis aufzuzeigen.
Weitere Informationen und Argumente rund um die Antrag auf Auskreisung finden sich auf den Seiten der Stadt Reutlingen sowie des Landkreises Reutlingen.
Stimungsbild und Stellungnahme
Die IHK Reutlingen war von der Landesregierung mit Blick auf die beantragte Stadtkreisgründung als Trägerin öffentlicher Belange zur fachlichen Stellungnahme aufgefordert worden. Das Ergebnis: Aus Sicht der Wirtschaft ist es zweitrangig, welche Verwaltung eine bestimmte Aufgabe erledigt. Die Stellungnahme ging dem Land am 22. Februar 2018 zu. Mehr.
Firmen und Verwaltung
Derzeit haben Unternehmen mit dem Landratsamt zu tun, wenn es beispielweise um die gewerberechtliche Erlaubnis für die Aufnahme einer Immobilienmaklertätigkeit oder als Bauträger geht; auch bei den Finanzanlagenvermittlern gibt es Verbindungen. Ähnliches gilt für die Vergabe von Lizenzen für den Taxi-, Omnibus- und Güterkraftverkehr und, wie bei jedem Bürger, die Zulassung von Fahrzeugen. Auch beim Umwelt- und Arbeitsschutz gibt es Anknüpfungspunkte. Spezialisten in der Kreisverwaltung genehmigen Abluftanlagen, die Abwasserreinigung oder auch die Abfallentsorgung. Im Bereich der dualen Ausbildung ist der Landkreis zudem Träger der Berufsschulen.