Beruf und Pflege

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: Photographee.eu - Fotolia.com

Die Zahl der Beschäftigten, die sich neben dem Beruf um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, nimmt stetig zu. Eine verantwortungsvolle und zeitintensive Aufgabe, die oft unvermittelt auftritt und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht planbar ist.

Pflegeverantwortung muss sich aber nicht immer auf die Betreuung von Eltern oder Großeltern, die in einer offiziellen Pflegestufe eingestuft sind, beschränken. Private Pflegeaufgaben können sich auch auf die Betreuung von jüngeren oder gleichaltrigen Angehörigen, Partnern oder den Kindern beziehen, die nach Unfall oder Krankheit pflegebedürftig geworden sind.

Darüber hinaus haben viele Beschäftigte fürsorgebedürftige Angehörige, die auch ohne Pflegestufe hilfebedürftig sind und beispielsweise Unterstützung beim Einkaufen und im Haushalt benötigen oder zu Arztbesuchen begleitet werden müssen.

Pflegezeit/Familienpflegezeit
Zum 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft, das die bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) neu regelt und stärker miteinander verzahnt. Informationen zu den Neuregelungen finden Sie hier.

Beratung für Pflegebedürftige, deren Angehörige und für Unternehmen bieten darüber hinaus auch die Pflegestützpunkte Baden-Württemberg. Informationen und Kontaktadressen finden Sie hier.

Detlef Werneck

Detlef Werneck

Zentrale Dienste und Kundenmanagement,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Zentrale Dienste und Kundenmanagement
Schwerpunkte: Finanzen, Personal, Organisation
Telefon: 07121 201-280
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite