Infos zur Teilzeitausbildung

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: Viorel Kurnosov/istockphoto.com

Die im Jahr 2005 erstmals gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wurde in der BBiG-Novelle durch eine eigene Vorschrift (§ 7a BBiG) mit erleichterten Voraussetzungen gestärkt. Dadurch steht die Teilzeitberufsausbildung allen Auszubildenden offen.

Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden. Ein einseitiger Anspruch des Auszubildenden auf eine Teilzeitausbildung besteht nicht. Es kann entweder die gesamte Ausbildung oder nur ein begrenzter Zeitraum der Ausbildung in Teilzeit absolviert werden. Jede Änderung bedarf einer Vertragsanpassung.

Die individuelle Regelung zur Teilzeitausbildung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Bitte besprechen Sie diese mit unseren Ausbildungsberatern.

Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch eine Vertragsänderung vereinbart werden.

Ausbildungsdauer
Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.

Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend der Kürzung, höchstens jedoch bis zum Einfachhalben der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Bei einer dreijährigen Ausbildung also auf maximal 4,5 Jahre.

Da mit den individuell möglichen Teilzeitmodellen zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht wird, sieht § 7a Abs. 3 BBiG vor, dass der Azubi die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangen kann.
Zum Erreichen eines früheren Prüfungstermins können Ausbildende und Azubi einen gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer stellen.

Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung verkürzt sich bei der Teilzeitausbildung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.

Urlaubsanspruch
Sofern Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie auch den gleichen Urlaubsanspruch wie die Vollzeitbeschäftigten. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Berufsschule
Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Der Berufsschulbesuch erfolgt üblicherweise in Vollzeit. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Teilzeitmodell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden.
 

Roman Dollwet

Roman Dollwet

Ausbildung / Prüfungswesen
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Position: Leiter Prüfungswesen gewerblich/technisch
Schwerpunkte: Berufsausbildung – technische Berufe Metall und Elektrotechnik, technische Textilberufe
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Martin Hepper

Martin Hepper

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Schwerpunkte: Berufsausbildung – Kaufmännische Berufe, Hotel, Gastronomie, Berufskraftfahrer (Landkreise Tübingen, Zollernalb) und Textilmode-Berufe und Fachkräfte für Lederherstellung und Gerbereitechnik
Telefon: 07121 201 - 143
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Cathrin Koch

Cathrin Koch

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Position: Leiterin Vertragswesen, Ausbildungs- und Inklusionsberaterin
Schwerpunkte: Berufsausbildung – Druck- und Medienberufe, IT-Berufe, Bau-Berufe, Labor-Berufe, Floristen, Tierpfleger; Inklusionsberatung
Telefon: 07121 201-197
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Marianne Kuhnke

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Schwerpunkte: Berufsausbildung – Kaufmännische Berufe, Hotel, Gastronomie, Berufskraftfahrer (Landkreis Reutlingen)
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