Zusatzqualifikationen
Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende
Der/die Prüfungsbewerber/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, eine Fremdsprache der beruflichen Situation angemessen als Mittel der Verständigung einzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Bewältigung typischer beruflicher Aufgabenstellungen.
Besondere Rechtsvorschrift Zusatzqualifikation "Fremdsprache"
Besondere Rechtsvorschrift Zusatzqualifikation "Internationales Wirtschaftsmanagement"
Finanzassistent
Zusätzlich zu den Ausbildungsinhalten des/der Bankkaufmanns/-frau werden Kenntnisse in Allfinanz und Steuerrecht vermittelt.
Besondere Rechtsvorschrift Zusatzqualifikation "Finanzassistent"
Hotelmanagement
Zusätzlich zu den Ausbildungsinhalten im Hotelfach werden Fremdsprachen (je nach Vorkenntnis) sowie Grundlagen des Hotelmanagements vermittelt.
Besondere Rechtsvorschrift Zusatzqualifikation "Hotelmanagement"