Verkäufer/-in
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Wahlqualifikationen
Wahlqualifikationen
Eine der Wahlqualifikationen ist im Ausbildungsvertrag auszuweisen. Der zeitliche Richtwert für die Wahlqualifikation beträgt 12 Wochen.
- Sicherstellung der Warenpräsenz
- Beratung von Kunden
- Kassensystemdaten und Kundenservice
- Werbung und Verkaufsförderung
Zwischenprüfung
Zwischenprüfung
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
Prüfungsbereiche
- Verkauf und Werbemaßnahmen (schriftlich), 25 %
- Warenwirtschaft und Kalkulation (schriftlich), 15 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich), 10 %
- Fachgespräch in der Wahlqualifikation (mündlich), 50%
Fachgespräch
Im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu
- erörtern, Problemlösungen zu entwickeln und zu begründen sowie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und
- kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische
- Zusammenhänge zu berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwenden.
Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist die nach § 4 Absatz 3 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation. Der Prüfling soll die ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln.
Informationen zum Download
Informationen zum Download
Ausbildungsverordnung, Ausbildungsrahmenplan, Rahmenlehrplan: https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/110815