Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Wahlqualifikationen:
Drei der Wahlqualifikationen sind im Ausbildungsvertrag auszuweisen, darunter mindestens eine aus den Nummern 1 bis 3. Der zeitliche Richtwert für eine Wahlqualifikation beträgt 13 Wochen.
- Beratung von Kunden in komplexen Situationen
- Beschaffung von Waren
- Warenbestandssteuerung
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Marketingmaßnahmen
- Onlinehandel
- Mitarbeiterführung und -entwicklung
- Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit
Abschlussprüfung Teil 1:
Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 24 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Verkauf und Werbemaßnahmen (schriftlich), 15 %
- Warenwirtschaft und Kalkulation (schriftlich), 10 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich), 10 %
Abschlussprüfung Teil 2:
Teil 2 soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Geschäftsprozesse im Einzelhandel (schriftlich), 25 %
- Fachgespräch in der Wahlqualifikation (mündlich), 40 %
Fachgespräch
Im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Problemlösungen zu entwickeln und zu begründen sowie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und
- kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwenden.
Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist eine der nach § 5 Absatz 4 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesenen Wahlqualifikationen. Der Prüfling soll die ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln.
Informationen zum Download:
Ausführliche Informationen zu Ausbildungsverordnung, Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan gibt es auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung.