Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen 2022

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen 2022

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (vorher Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) wurde zum 1. August 2022 geändert. Auszubildende mit Vertragsbeginn ab dem 1. August 2022 werden nach der neuen Verordnung geprüft. Weitere Informationen, sowie die Ausbildungsordnung finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Berufsbildung. Link: https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/oli7841

Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur mündlichen und praktischen Prüfung des Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen. Die vollständigen Angaben zur gestreckten Prüfung finden Sie in der jeweiligen Ausbildungsverordnung.

Im Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

  1. die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  2. die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen,
  3. unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
  4. projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden
  5. Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und
  6. den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren.

Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch hat der Prüfling eigenständig eine praxisbezogene Aufgabe im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Zu dieser Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen.

Für die praxisbezogene Aufgabe muss der Prüfungsteilnehmer eine der nachfolgenden Wahlqualifikationen wählen (Paragraf 4 Absatz 3):

  1. Versicherungsfälle managen
  2. Risikomanagement durchführen
  3. Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
  4. im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
  5. Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten

Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Dies soll eine Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten und darf durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden. Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt 20 Minuten einschließlich der einleitenden Darstellung des Prüflings.

Formale Hinweise zur Erstellung des Reports

Der Report ist bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 in unserem Onlineportal „AbschlussPrüfungsOnlineSystem (APrOS)“ hochzuladen. Die Zugangsdaten und Zugangszeiträume werden den Prüflingen nach Anmeldeschluss von der IHK schriftlich mitgeteilt.

Der Report soll zwei bis vier Seiten (ohne Deckblatt, Literatur-, Quellen,- Abkürzungsverzeichnis) umfassen.

Wie sollte der Report aufgebaut sein (Gliederung)?

  1. Beschreibung der Aufgabenstellung
  2. Beschreibung der Zielsetzung
  3. Beschreibung der Planung
  4. Beschreibung des Vorgehens
  5. Beschreibung des Ergebnisses
  6. Reflexion des Prozesses, der zum Ergebnis geführt hat (Auswertung)

Bitte beachten Sie die formalen Vorgaben:

  • 2 bis 4 Seiten Umfang, DIN A4
  • Schriftgröße 12
  • Schriftart Arial
  • 1-zeilig verfasst
  • Linker und rechter Rand 2,5 cm
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • Name, Thema und Wahlqualifikation auf jeder Seite (Fußzeile)
  • ganze Sätze
  • Verwendung der Ich-Form

Auch wenn die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report nicht benotet wird, sollten die Prüflinge auf eine sorgfältige Ausführung achten. Das anschließende Fachgespräch basiert auf der Durchführung und dem Report, somit sind diese der Grundstein des Erfolges.

Bevor der Prüfling den Report hochladen kann, muss er sich im System anmelden und seine Daten, sowie die seines Ausbilders vervollständigen. Aus rechtlichen Gründen muss bestätigt werden, dass der Report dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt wurde und seitens des Betriebes keinerlei Einwände bestehen.

Unter dem Menüpunkt “Report” kann der Report hochgeladen werden. Die Datei muss als PDF hochgeladen werden und darf nicht größer als 4,90 MegaBite sein. Der Prüfling und der Ausbilder werden per E-Mail über den hochgeladenen Report informiert.

Im Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ (Kundengespräch) hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

  1. Kundengespräche systematisch und zielorientiert zu führen,
  2. die Interessen von Kundinnen und Kunden ganzheitlich zu berücksichtigen,
  3. auf Kundenfragen und -einwände einzugehen,
  4. analoge oder digitale Medien gesprächsunterstützend einzusetzen und
  5. über den Gesprächsanlass hinausgehende Kundenbedarfe zu erkennen und anzusprechen.

Für den Nachweis ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:

  1. die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum
  2. die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung
  3. die Absicherung von Mobilität und Reisen
  4. die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege
  5. die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung
  6. die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung
  7. die Absicherung von Nicht-Privatkunden

Mit dem Prüfling wird ein Kundengespräch als Gesprächssimulation geführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem zugrunde liegenden Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung. Die Gesprächssimulation dauert höchstens 15 Minuten.