IT-Berufe

Hier finden Sie Informationen zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen.

Informationen zur betrieblichen Projektarbeit

Nach den Verordnungen über die Berufsausbildung zum

  • Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung,
  • Fachinformatiker/-in Systemintegration,
  • Fachinformatiker/-in  Daten und Prozessanalyse,
  • Fachinformatiker/-in Digitale Vernetzung,
  • Informatikkaufmann/frau,
  • IT-System-Elektroniker/in und IT-System-Kaufmann/frau,
  • Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement,
  • Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement

ist in der Abschlussprüfung eine betriebliche Projektarbeit einschließlich Dokumentation vorgesehen. Diese muss vorab beantragt und durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Für Auszubildende, die vor dem 1.8.2020 ihre Ausbildung begonnen haben, gilt folgende Durchführungszeit:

Ausbildungsberuf

Durchführungszeit

Fachinformatiker/-in Fachrichtung: Anwendungsentwicklung  

max. 70 Stunden

Fachinformatiker/-in Fachrichtung: Systemintegration

max. 35 Stunden

IT-Systemelektroniker/-in 

max. 35 Stunden

IT-Systemkaufmann/-frau   

max. 35 Stunden

Informatikkaufmann/-frau

max. 35 Stunden

Für Auszubildende, die ab dem 1.8.2020 (Neuordnung 2020) ihre Ausbildung begonnen haben, gilt folgende Durchführungszeit:

Ausbildungsberuf

Durchführungszeit

Fachinformatiker/-in Fachrichtung: Anwendungsentwicklung  

max. 80 Stunden

Fachinformatiker/-in Fachrichtung: Systemintegration

max. 40 Stunden

Fachinformatiker/-in Fachrichtung: Daten- und Prozessanalyse

max. 40 Stunden

Fachinformatiker/-in Fachrichtung: Digitale Vernetzung

max. 40 Stunden

IT-Systemelektroniker/-in 

max. 40 Stunden

Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement

max. 40 Stunden

Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement

max. 40 Stunden

Für die betriebliche Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer einen Auftrag oder abgegrenzten Teilauftrag ausführen, der den fachlichen Ausbildungsinhalten des Berufsbildes im Berufsausbildungsvertrag entspricht.

Die Projektarbeit muss real durchgeführt werden. Fiktive Projekte sind für die Abschlussprüfung nicht geeignet. Die Projektarbeit darf sich nicht auf Betriebsgeheimnisse beziehen und nicht gegen den Datenschutz verstoßen.

Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit muss die Aufgabenstellung einschließlich der Zeitplanung der Projektphasen beim Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit dem Projekt darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden!

Hinweis zur Antragsangabe

Die Antragsabgabe erfolgt ausschließlich digital über die Online-Plattform APrOS. Die Zugangsdaten für das Portal verschicken wir rechtzeitig an alle angemeldeten Prüfungsteilnehmer.

Der Antrag muss bis zum festgelegten Termin online abgegeben werden. Wird der Antrag ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Im Projektantrag sind die Projektziele und die jeweiligen technischen und organisatorischen Umfeldbedingungen verständlich zu definieren. Die Projektphasen sollen aussagekräftig die wesentlichen Arbeitsschritte erläutern und eine grobe Zeitplanung aufzeigen.

Über die Entscheidung des Prüfungsausschusses werden Sie per E-Mail informiert:

  • Antrag genehmigt: Auftrag kann ab sofort wie geplant durchgeführt werden
  • Antrag mit Auflage genehmigt: Auftrag kann ab sofort unter Beachtung der Auflagen durchgeführt werden.
  • Antrag nicht genehmigt: die Begründung des Prüfungsausschusses können Sie der E-Mail entnehmen. Beachten Sie hier auch die neue Zugangsfrist!

Hinweise zur Dokumentation

Durch die Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen, sowie deren Dokumentation kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann.

Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird nicht das Ergebnis, zum Beispiel ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs. Der laut Ausbildungsordnung vorgegebene zeitliche Rahmen (Vergleich Tabelle oben) muss unbedingt eingehalten werden. Eine Zeitüberschreitung wird in der Bewertung berücksichtigt und kann zum Nichtbestehen im Prüfungsteil A führen.

Inhalt der Dokumentation

  • Name des Prüfungsbewerbers, Geburtsdatum, Ausbildungsberuf
  • Name des Ausbildungsbetriebes
  • Thema der Projektarbeit (Projektziel)
  • falls erforderlich, eine Beschreibung/Konkretisierung des Auftrages
  • Angabe zur Software, Anzahl der Endgeräte, der verwendeten Plattform/en etc., Ressourcenplanung, Kostenkalkulation
  • umfassende Beschreibung der Prozess-Schritte und der erzielten Ergebnisse

Umfang der Dokumentation und evtl. zusätzliche Anlagen

  • Dokumentation: ca. 10–15 maschinengeschriebene DIN A4 Seiten in üblicher Schriftgröße
  • Anlage/n: soweit erforderlich, praxisbezogene Dokumente und Unterlagen; der Umfang ist auf das Notwendigste zu beschränken; ca. 10-15 DIN A4 Seiten

Bei der Erstellung Ihrer Dokumentation denken Sie bitte daran, dass auch bei Prüfungen das Urheberrecht gilt (z. B. bei der Verwendung von Bildern und Fremdtexten). Nicht selbst erstellte Elemente, wie Schaubilder, Textpassagen, etc. müssen gekennzeichnet und die Quelle genannt werden.

Die Dokumentation laden Sie als EINE PDF-Datei (max. 4 MB) innerhalb der vorgegebenen Frist im Online-Tool hoch.
Wird die Dokumentation ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Hinweise zur Präsentation mit Fachgespräch

Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er

  • fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen,
  • den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie
  • die Vorgehensweise im Projekt begründen kann.

Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation und für das Fachgespräch jeweils ca. 15 Minuten, also insgesamt 30 Minuten, vorgesehen.

Zu Beginn teilen Sie dem Prüfungsausschuss die Zielgruppe mit, an welche sich Ihre Präsentation richtet (zum Beispiel Kunden/Anwender, Administratoren, Mitgliedern des Managements, Geschäftsleitung etc.). Hierbei muss es sich um eine reale Zielgruppe handeln, die Zielgruppe „Prüfungsausschuss“ ist daher nicht geeignet. In der Präsentation stellen Sie die Ergebnisse und den Nutzen für die Zielgruppe dar.

Die Präsentation muss sich auf die Projektarbeit beziehen, muss sich aber als eigenständige Prüfungsleistung erkennbar von der Dokumentation der Projektarbeit abgrenzen.

Benötigen Sie für die Präsentation elektronische Hilfsmittel (z.B. Beamer oder Laptop), müssen Sie diese zusammen mit den entsprechenden Kabeln selbst mitbringen. Denken Sie auch an ein adäquates Backup, falls ein technisches Problem auftritt.

Thorsten Leupold

Thorsten Leupold

Ausbildung / Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss
Telefon: 07121 201-136
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