Industriekaufleute - neue Verordnung

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/-frau vom 12.03.2024 hat der Prüfling nach einem zugrunde gelegten Einsatzgebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine Fachaufgabe durchzuführen, die ihm einen Nachweis der in § 12 (1) genannten Anforderungen ermöglicht. Über die Fachaufgabe hat der Prüfling eine Dokumentation sowie eine Präsentation zu erstellen und ein sich daran anschließendes fallbezogenes Fachgespräch zu führen.

Informationen zum Antrag für die Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet

Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung sowie der dabei zu berücksichtigenden Prozesse enthalten.

Kriterien für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet:

  • Das Thema muss aus dem Einsatzgebiet gewählt werden.
  • In einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet muss eine komplexe, berufstypische Aufgabe prozessorientiert umgesetzt werden.
  • Es müssen Schnittstellen zu anderen Prozessen erkennbar sein.
  • Die Aufgabe muss in 3-5 Seiten dargestellt und in höchstens 10 Minuten präsentiert werden können.

Wiederkehrende Standardaufgaben mit fest strukturierten Abläufen entsprechen nicht den

Anforderungen einer komplexen Fachaufgabe.

Für die Erstellung der Dokumentation wir ein zeitlicher Rahmen von 16 Stunden vorgegeben und für die Erstellung der Präsentation 8 Stunden.

Die Abgabe und das Genehmigungsverfahren der Anträge zur Fachaufgabe sowie die Einreichung der Dokumentation wird elektronisch im Onlineportal „Digitaler Projektantrag“ abgewickelt.

1. Der Antrag für die Fachaufgabe (bitte ohne Anlagen) muss bis zu dem von der IHK festgesetzten Termin in die Online-Anwendung eingestellt werden. Nach diesem Termin ist der Zugang zum System für die Prüflinge nicht mehr möglich.

Die Zugangszeiträume zum System werden den Prüflingen von der IHK schriftlich mitgeteilt. Wird der Antrag ohne wichtigen Grund bis zum Abgabetermin nicht eingestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

2. Nach der Begutachtung der Anträge durch die Prüfungsausschüsse werden die Prüflinge über das Ergebnis per E-Mail informiert. Es gibt drei mögliche Ergebnisse:

  • Genehmigt: Die Fachaufgabe kann wie im Antrag beschrieben durchgeführt werden.
  • Genehmigt mit Auflage: Die Fachaufgabe kann unter den genannten Auflagen durchgeführt werden. Die Auflagen müssen bei der Durchführung der Fachaufgabe, bei der Erstellung der Dokumentation und bei der Präsentation berücksichtigt werden. Es muss kein neuer Antrag hochgeladen werden.
  • Abgelehnt: Wird eine Fachaufgabe abgelehnt, so erhält der Antragsteller per E-Mail eine Begründung vom Prüfungsausschuss und muss den überarbeiteten Antrag bis zu dem von der IHK neu festgelegten Termin einreichen.

Informationen zur Dokumentation über die Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet

Zur durchgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet hat der Prüfling eine Dokumentation zu erstellen. In der Dokumentation hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, die Durchführung und die Begründung der Vorgehensweise sowie das Ergebnis und dessen Bewertung zu beschreiben. Die Bewertung der Dokumentation fließt mit 10 % in das Ergebnis des Prüfungsbereichs „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ mit ein. Für die Erstellung der Dokumentation wir ein zeitlicher Rahmen von 16 Stunden vorgegeben.

Formalitäten:

  • Umfang der Dokumentation: 3 bis 5 Seiten in Schriftgröße 11, Zeilenabstand: 1; Die Seitenanzahl der Dokumentation wird von der Ausbildungsordnung vorgeschrieben und muss unbedingt eingehalten werden. Zu den 3 - 5 Seiten Dokumentation kommen noch hinzu:
    • Ihre Anlage/n: Der Dokumentation können zur Erläuterung maximal drei Seiten praxisüblicher Unterlagen beigefügt werden. Die Seitenzahl wird von der Ausbildungsordnung vorgeschrieben und muss unbedingt eingehalten werden.
    • Ein Deckblatt: Name des Prüfungsbewerbers, Ausbildungsberuf, Name des Ausbildungsbetriebes, Titel der Aufgabe.
    • Ein Inhaltsverzeichnis oder eine Gliederung.

  • Der Antrag zur Fachaufgabe bleibt für die Prüfer sichtbar im System und muss nicht mehr beigefügt werden.
  • Die Persönliche Erklärung muss innerhalb der Onlineanwendung von jedem Prüfling abgegeben werden. Ein zusätzliches Formular ist nicht mehr nötig. 

Die Dokumentation muss bis zu dem von der IHK festgesetzten Termin in die Onlineanwendung eingestellt werden. Dies erfolgt als eine gesamte PDF- Datei, die 50 MB nicht überschreiten darf.

Nach diesem Termin ist der Zugang zum System für die Prüflinge nicht mehr möglich.

Wird der Report ohne wichtigen Grund bis zum Abgabetermin nicht eingestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Informationen zur Präsentation und zum Fachgespräch über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss die Planung, Durchführung und Auswertung der

betrieblichen Fachaufgabe in einer Präsentation darzustellen. Ausgehend von der Fachaufgabe, der dazu erstellten Dokumentation und der Präsentation wird mit ihm das fallbezogene Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Präsentation und das fallbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 30 Minuten.

Präsentation: 

  • Für die Erstellung der Präsentation wir ein zeitlicher Rahmen von 8 Stunden vorgegeben.
  • Die Durchführung der Präsentation soll eine Dauer von 10 Minuten nicht überschreiten.
  • Die Bewertung der Präsentation fließt mit 20 % in das Ergebnis des Prüfungsbereichs „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ mit ein.
  • Als Zielgruppe für die Präsentation ist der Prüfungsausschuss definiert. Das fachliche Niveau der Präsentation sollte dementsprechend angelegt sein.

Fachgespräch:

  • Das Fachgespräch ist mit einer Dauer von 20 Minuten vorgesehen.
  • Die Bewertung des Fachgesprächs fließt mit 70 % in das Ergebnis des Prüfungsbereichs „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ mit ein.

Die IHK stellt für die Durchführung der Präsentation einen Beamer/Bildschirm, Leinwand, Pinnwand und Flipchart zur Verfügung. Werden andere Präsentationsmittel gewählt, sind diese zur Prüfung mitzubringen. Der Aufbau der Hilfsmittel darf im Prüfungsraum nicht länger als 5 Minuten in Anspruch nehmen.

WICHTIG: Dem Prüfungsteilnehmer muss es möglich sein, beim Ausfall der technischen Hilfsmittel, die Prüfung mit einem alternativen Präsentationsmedium durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Prüfungsteil „Präsentation“ mit 0 Punkten bewertet. 

TIPP: Bringen Sie deshalb Ihre vorbereitete Präsentation sicherheitshalber in Papierform mit.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

Fabian Hauser

Fabian Hauser

Ausbildung & Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Prüfungskoordinator
Schwerpunkte: Kaufmännische Berufe: Industriekaufleute, Handel, Drogisten
Telefon: 07121 201-262
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