Technische/-r Produktdesigner/-in Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur praktischen Prüfung des Ausbildungsberufs Technische/-r Produktdesigner/-in Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion.

Antrag des betrieblichen Auftrages

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesignerin vom 21. Juni 2011 soll der Prüfling zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag in insgesamt 70 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und in höchstens 10 Minuten präsentieren sowie darüber in höchstens 20 Minuten ein Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen. In den Downloads finden Sie das Antragsformular und eine Entscheidungshilfe für die Zulassung des betrieblichen Auftrages.

Antrag für den betrieblichen Auftrag:

  1. Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des betrieblichen Auftrags ist mit 70 Stunden festgelegt.
  2. Die Bezeichnung muss abhängig vom betrieblichen Auftrag und dem Unternehmen gewählt werden.
  3. Die Beschreibung des betrieblichen Auftrages soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei ist der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. In den einzelnen folgenden Phasen (Planung, Konzeption/Entwurf, Ausarbeitung, Dokumentation/Präsentation) ist neben der Beschreibung auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben. Abkürzungen oder betriebsspezifische Bezeichnungen sind zu erklären. Benutzen Sie die Entscheidungshilfe für die Zulassung des betrieblichen Auftrages.
  4. Das Antragsformular besteht aus drei DIN A 4 Seiten und sollte mit einem Textverarbeitungssystem vollständig ausgefüllt werden. Die Auftragsbeschreibung muss verständlich und nachvollziehbar sein. Zum besseren Verständnis für den internen oder externen Kunden (Prüfungsausschuss) muss eine Anlage angefügt werden. Das heißt, alle notwendigen Umgebungsgeometrien bzw. Vorgaben an den Prüfling für den Betrieblichen Auftrag, sind dem Antrag als Hardcopy bzw. Screenshot, beizufügen. Dürfen geheim zu haltende Daten nicht verwendet werden, müssen „Dummys“ (Ersatzgeometrien) zur Verfügung gestellt werden.

Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Anfertigung im Schnellhefter mit Klarsichtfront zu dem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Anträge ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht werden. Hierbei gilt das Datum des Poststempels.

Wichtige Hinweise:
1. Wird ein Antrag für den betrieblichen Auftrag „Genehmigt unter Vorbehalt“, werden dem Antragsteller die geforderten Änderungen schriftlich mitgeteilt. Diese sind bei der Durchführung des betrieblichen Auftrages zu berücksichtigen und kenntlich zu machen.
2. Wird ein Antrag für den betrieblichen Auftrag „Abgelehnt“, erhält der Antragsteller eine schriftliche Begründung vom Prüfungsausschuss und kann einen neues Antrag bis zu dem von der Industrie-und Handelskammer festgesetzten Termin einreichen.

Mit der Durchführung des betrieblichen Auftrages darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt beziehungsweise unter Vorbehalt genehmigt wurde.

Dokumentation des betrieblichen Auftrages

Die Ausführung des betrieblichen Auftrages beträgt einschließlich Dokumentation insgesamt 70 Stunden und muss vom Prüfling eigenständig durchgeführt werden. Der Prüfling soll einen
betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein bezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentationen und die praxisbezogenen Unterlagen geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabestellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Dokumentation und die Präsentation werden mit je 20 Prozent und das Fachgespräch mit 60 Prozent gewichtet.
Formaler und inhaltlicher Aufbau der Auftragsbeschreibung und der praxisbezogenen Unterlagen

1. Deckblatt

  • Ausbildungsberuf
  • Titel des betrieblichen Auftrages
  • Name, Adresse des Ausbildungs-/Praktikumsbetriebes
  • Datum und Unterschrift des Prüflings und des Paten/der Patin für den betrieblichen Auftrag
  • Name und Telefonnummer des
  • Paten/der Patin für den betrieblichen Auftrages

2. Inhaltverzeichnis, Gliederung
3. Kopie des vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrages
4. Aufbau und Inhalte des betrieblichen Auftrages

Für die Durchführung des betrieblichen Auftrages gelten die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Anforderungen. Zum Nachweis kommt insbesondere die Erstellung oder Änderung eines 3D-Datensatzes in
Betracht. Dieser Datensatz ist in einem einen CAD-systemneutralen Format zu speichern und mit der Dokumentation abzugeben. Phasen/Kriterien für die
Erarbeitung und Genehmigung eines betrieblichen Auftrages.

In der Dokumentation über die Auftragsdurchführung sollen keine allgemeinen Verfahrens- und Prozessbeschreibungen verwendet,
sondern die eigenen Auftragsschritte des Prüflings in ihrer zeitlichen Abfolge (Phasen) und den erzielten Ergebnissen dargestellt werden.

Der Dokumentation sind praxisbezogene Unterlagen beizufügen, wie z. B.

  • Technische Zeichnungen
  • Berechnungen
  • Mess- und Prüfprotokolle
  • Abnahmeprotokolle
  • Stücklisten oder Programmlistings
  • Datenblätter
  • Skizzen

In der Dokumentation muss ein Querverweis auf die Unterlagen erfolgen. Diese müssen deshalb eindeutig gekennzeichnet werden; nur dann können sie berücksichtigt werden.

Geringfügige Abweichungen (z. B. Kundenanforderungen) gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Auftrag, müssen in der Dokumentation begründet und gekennzeichnet werden.
Umfang der Dokumentation und der Anlagen

  • Der Umfang der Dokumentation soll aus maximal 20 maschinengeschriebene DIN A 4 Seiten in üblicher Schriftgröße, gebunden in einem Schnellhefter mit Klarsichtfront (kein Ringbuch/Ordner oder Klarsichthüllen) bestehen.
  • Die Anlagen bestehen aus den praxisbezogenen Unterlagen, Umfang auf das Notwendigste zu beschränken ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Dokumentation steht, da die Bewertung der Dokumentation im Vordergrund steht.

5. Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
6. Persönliche Erklärung Die der Dokumentation beizulegende Persönliche Erklärung kann in den Downloads heruntergeladen werden.
Die kompletten Unterlagen sind in vierfacher Ausfertigung zu dem von der IHK festgesetzten Termin, beim Prüfungsvorsitzenden einzureichen. Wird
die Dokumentation verspätet eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Wichtiger Hinweis!
Werden Auflagen (Genehmigung unter Vorbehalt), die der Prüfungsausschuss im genehmigten Antrag auferlegt hat, beim betrieblichen Auftrag nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.

Präsentation und zum Fachgespräch

Das Fachgespräch wird unter Anwendung des 3D- Datensatzes und der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt. Unter Berücksichtigung der Ausführung und
Anwendung des 3D-Datensatzes und der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch und die Präsentation die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden.

Hinweise zur Präsentation:
Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation 10 Minuten und für das Fachgespräch 20 Minuten, also insgesamt höchstens 30 Minuten vorgesehen. Durch die Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er

  • fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen
  • den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeichnen sowie,
  • die Vorgehensweise im Projekt begründen kann
  • die Präsentation ist keine Wiederholung der Dokumentation
  • dabei können auch Modelle oder Anschauungsmaterialien vorgelegt werden
  • die Präsentationsunterlagen gehören nicht zur Dokumentation

Wichtig, bitte beachten:

  • Die Präsentation muss sich auf die Projektarbeit beziehen, soll sich aber als eigenständige Prüfungsleistung erkennbar von derDokumentation abgrenzen.
  • Werden für die Präsentation elektronische Hilfsmittel z. B. Beamer oder Laptop eingesetzt, sind diese zusammen mit den entsprechenden Kabeln und Anschlüssen vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen.
  • Prüfungsteilnehmer, denen das gewählte Präsentationsmittel am Prüfungstag nicht zur Verfügung steht, müssen ein angemessenes und sachgerechtes alternatives Präsentationsmittel mitbringen und verwenden. Ohne dieses kann die Prüfung (Präsentation/Fachgespräch) nicht abgelegt werden. Die Auswahl der eingesetzten Medien hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Präsentation.

Hinweise zum Fachgespräch:
Grundlage des Fachgespräches ist die Dokumentation. Das Fachgespräch wird durch den Prüfungsausschuss gesteuert und hat einen unmittelbaren Bezug zum Prüfprodukt. Die
Durchführung des Auftrags wird hinterfragt, so dass dem Prüfling Raum gegeben wird für eine vertiefende Betrachtung der Thematik und um ggf. Missverständnisse zu klären. Das Fachgespräch ist als ein Gespräch unter Fachleuten zu verstehen und nicht als reine Wissensabfrage.

Prüfungstermine

Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

Diana Majer

Diana Majer

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Team Prüfungswesen
Schwerpunkte: Metallfeinbearbeiter, Technischer Produktdesigner, Technischer Systemplaner, Werkstoffprüfer
Telefon: 07121 201-146
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