Industriekaufleute

Auf unserer Online-Plattform "APrOS" können Projektantrag und Report online eingereicht werden.

Informationen zum Antrag für die Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/-frau vom 23.07.2002 ist in der Abschlussprüfung eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet einschließlich Report vorgesehen.

Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen.

Kriterien für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet:

  • Das Thema muss aus dem Einsatzgebiet gewählt werden.
  • Es muss mindestens ein Geschäftsprozess analysiert werden.
  • Es müssen Schnittstellen zu anderen Prozessen erkennbar sein.
  • Die Aufgabe muss auf höchstens 5 Seiten dargestellt und in höchstens 15 Minuten präsentiert werden können.

Für die Bearbeitung der Fachaufgabe einschließlich der Erstellung des Reports empfehlen wir einen zeitlichen Rahmen von ca. 20-30 Stunden.

Die Abgabe und das Genehmigungsverfahren der Anträge zur Fachaufgabe sowie die Einreichung der Reporte wird elektronisch im Onlineportal „AbschlussPrüfungsOnlineSystem (APrOS)“ abgewickelt.

1. Der Antrag für die Fachaufgabe (bitte ohne Anlagen) muss bis zu dem von der IHK festgesetzten Termin in die Online-Anwendung eingestellt werden. Nach diesem Termin ist der Zugang zum System für die Prüflinge nicht mehr möglich.

Die Zugangsdaten und Zugangszeiträume werden den Prüflingen von der IHK schriftlich mitgeteilt.

Wird der Antrag ohne wichtigen Grund bis zum Abgabetermin nicht eingestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

2. Nach der Begutachtung der Anträge durch die Prüfungsausschüsse werden die Prüflinge über das Ergebnis per E-Mail informiert.

3. Wird eine Fachaufgabe abgelehnt, so erhält der Antragsteller per E-Mail eine Begründung vom Prüfungsausschuss und muss den überarbeiteten Antrag bis zu dem von der IHK neu festgelegten Termin einreichen.

Informationen zur Präsentation und zum Fachgespräch über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er

  • komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann und
  • die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht.

In der Präsentation soll der Prüfling auf Grundlage des Reports zeigen, dass er

  • Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und
  • mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann.

In dem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er

  • die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann.

Bei der Ermittlung des Ergebnisses im Prüfungsbereich Einsatzgebiet hat die Präsentation ein Gewicht von 50% und das Fachgespräch von 50%.

Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten und die Präsentation zwischen 10 und 15 Minuten dauern.

Die IHK stellt für die Durchführung der Präsentation Visualizer,
Beamer, Leinwand, Pinnwand und Flipchart zur Verfügung.
Werden andere Präsentationsmittel gewählt, sind diese zur
Prüfung mitzubringen.
Der Aufbau der Hilfsmittel darf im
Prüfungsraum nicht länger als 5 Minuten in Anspruch nehmen.

WICHTIG: Dem Prüfungsteilnehmer muss es möglich sein, beim
Ausfall der technischen Hilfsmittel, die Prüfung mit einem
alternativen Präsentationsmedium durchzuführen. Sollte dies nicht
möglich sein, wird der Prüfungsteil „Präsentation“ mit 0 Punkten
bewertet.

Informationen zum Report über die Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet

Durch die selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet soll der Prüfling zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann.

Über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet muss der Prüfling einen Report erstellen, der als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch dient. In diesem Report sollen die Fachaufgabe und deren Ziele beschrieben sowie die vor- und nachgelagerten Prozesse dargestellt werden. Eine Beurteilung des Reports im Rahmen des Prüfungsbereiches Einsatzgebiet ist nicht vorgesehen.

Umfang des Reports, eventuell benötigte Anlagen und weitere Inhalte

  • Umfang des Reports: höchstens 5 Seiten in üblicher Schriftgröße (Schriftgrad 10–12), Zeilenabstand 1,5; Die maximale Seitenzahl des Reportes wird von der Ausbildungsordnung vorgeschrieben und muss unbedingt eingehalten werden. Zu den maximal 5 Seiten für den Report kommen noch hinzu:
  • Ihre Anlage/n: soweit erforderlich, betriebsübliche Unterlagen, der Umfang ist auf das Notwendigste zu beschränken; max. 5 DIN A4 Seiten
  • Ein Deckblatt: Name des Prüfungsbewerbers, Ausbildungsberuf Name des Ausbildungsbetriebes Aufgabenstellung (Titel der Aufgabe)
  • Ein Inhaltsverzeichnis oder eine Gliederung
  • Der Antrag zur Fachaufgabe bleibt für die Prüfer sichtbar im System und muss nicht mehr beigefügt werden.
  • Die Persönliche Erklärung muss innerhalb der Onlineanwendung von jedem Prüfling abgegeben werden. Ein zusätzliches Formular ist nicht mehr nötig.
  • Der Upload der Berichtshefte in der Onlineanwendung ist nicht erforderlich.

Der Report muss bis zu dem von der IHK festgesetzten Termin in die Onlineanwendung eingestellt werden. Dies erfolgt als eine gesamte PDF- Datei, die 4 MB nicht überschreiten darf.

Nach diesem Termin ist der Zugang zum System für die Prüflinge nicht mehr möglich.

Wird der Report ohne wichtigen Grund bis zum Abgabetermin nicht eingestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

Helen Schindler

Helen Schindler

Ausbildung / Prüfungswesen
IHK-Zentrale
Position: Team Prüfungswesen
Schwerpunkte: Kaufmännische Berufe Einzelhandel und Industriekaufmann/-frau
Telefon: 07121 201-226
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