Fehlzeiten, Zulassung, Freistellung

Fehlzeiten

Bis zu einer Abwesenheit von 10 Prozent geht man von einer Geringfügigkeit aus, sodass ohne weitere Einzelfallprüfung eine Zulassung erfolgt.

Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen, sodass bei einer dreijährigen Ausbildung 10 Prozent entsprechend 66 beziehungsweise aufgerundet maximal 70 Fehltage von der IHK ohne besondere Prüfung toleriert werden (Urlaubstage nicht eingerechnet).

Wird diese Grenze überschritten, so muss im Einzelfall dargelegt werden, dass trotzdem das Ausbildungsziel erreicht worden ist.

Fehlzeiten von mehr als 10 Prozent aber weniger als 20 Prozent der Ausbildungszeit 
Es muss dargelegt werden, dass aufgrund des individuellen Leistungsstandes und trotz der erheblichen zeitlichen Lücken das Gesamtziel der Ausbildung noch erreicht worden ist. Eine entsprechende Bescheinigung ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

Fehlzeiten ab 20 Prozent der Ausbildungszeit 
Es ist zu vermuten, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Sollte im Einzelfall doch die Zulassung gerechtfertigt sein, so muss detailliert nachgewiesen werden, welche Unterrichts- und Praxisgebiete durch die Fehlzeiten betroffen waren und wie die Lücken ausgeglichen wurden. Eine entsprechende Bescheinigung ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

Die IHK behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Bereits bei Bekanntwerden hoher Fehlzeiten der oder des Auszubildenden ist es notwendig, darüber zu entscheiden, ob und wie die verpassten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden können.

Eine Verlängerung der Ausbildungszeit zur Erreichung des Ausbildungsziels kann nach § 8 BBiG auf Antrag der oder des Auszubildenden zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung erfolgen. Dies ist sicher sinnvoll, wenn bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Ausbildung abzusehen ist, dass auf Grund hoher Fehlzeiten das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.

Hohe Fehlzeiten können auch mit mangelnder Motivation und Leistungseinstellung einer oder eines Auszubildenden zusammenhängen. Ist dadurch das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet, wenden Sie sich frühzeitig an die IHK. Die Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen unterstützen Sie sehr gerne, wenn dadurch ein Abbruch der Berufsausbildung vermieden werden kann.

Zulassung

Zur Abschlussprüfung können auf Antrag weiter zugelassen werden:

Abkürzung der Ausbildungszeit
Auszubildende vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit nach Anhören des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule gemäß § 45 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor angestrebter Abschlussprüfung eingereicht werden.
Bei angestrebter Prüfungsteilnahme im Sommer muss der Antrag jeweils bis spätestens 15. Februar und für die Winterprüfung jeweils bis spätestens 15. August eingereicht werden.   

Wichtig ist: Mit dem Antrag muss eine schriftliche Stellungnahme der Berufsschule zu den schulischen Leistungen des Auszubildenden oder der Auszubildenden eingereicht werden. Das neue Formular enthält einen entsprechenden Abschnitt zum Ausfüllen durch die Berufsschule. Auch der Ausbildungsbetrieb wird weiterhin um eine Beurteilung gebeten.

Antrage und Merkblatt “Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung”

Externenprüfung
Bewerber, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Abschlussprüfung teilnehmen wollen (externe Prüfungsteilnehmer, ausnahmsweise Zulassung gemäß § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz).

Antrag und Merkblatt “Externe Zulassung zur Abschlussprüfung”

Zusatzformulare
Bei der Anmeldung sind nur die von der Industrie- und Handelskammer zugesandten Anmeldevordrucke zu verwenden. Bei einigen Ausbildungsberufen muss zusätzlich ein Antrag beziehungsweise eine Anlage mit eingereicht werden.
Zur Seite mit den Zusatz-Formularen

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung - auch in den schriftlichen Prüfungsfächern - ist nur möglich, wenn die Anmeldung fristgerecht erfolgt ist und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Die Einladungen zur Teilnahme an der praktischen oder mündlichen Abschlussprüfung werden den Auszubildenden von der IHK über die Ausbildungsbetriebe übersandt. Die externen Prüfungsteilnehmer sowie Prüfungsteilnehmer, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen und nicht mehr im Ausbildungsbetrieb sind, erhalten die Einladungen fristgerecht von der IHK an ihre Adresse übersandt.

Freistellung von schriftlichen Prüfungen

Bei der Freistellung am Tag vor der schriftlichen Prüfung macht das Berufsbildungsgesetz keinen Unterschied zwischen voll- und minderjährigen Azubis. Die Freistellungspflicht gilt für einen Arbeitstag, wenn dieser direkt vor dem Prüfungstermin liegt. Die Freistellung betrifft auch die Prüfung Teil 1, wenn es sich um einen Ausbildungsberuf mit gestreckter Abschlussprüfung handelt. Anders sieht es bei Berufen mit klassischer Zwischen- und Abschlussprüfung, hier ist nur bei der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen, nicht bei der Zwischenprüfung.

DIHK-Flyer "Freistellung und Anrechnung" als Download (PDF | 120 KB)

Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

Ugur Aktas

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Position: Leiter Kompetenzstelle Prüfer/Ehrenamt
Schwerpunkte: Kaufmännische Berufe, Büromanagement, Immobilien, Banken, Versicherungen; Prüferehrenamt
Telefon: 07121 201-166
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Patricia Betz

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Position: Prüfungskoordinatorin
Schwerpunkte: Technische Berufe: Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer (Metalltechnik), Fachkraft für Metalltechnik, Produktionstechnologe, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker
Telefon: 07121 201-207
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Marco Böbel

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Position: Prüfungskoordinator
Schwerpunkte: Technische Berufe: Elektroniker, Industrieelektriker, IT-Berufe, Mechatroniker
Telefon: 07121 201-293
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Sabrina Covic

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Position: Prüfungskoordinatorin
Schwerpunkte: Technische Berufe: Fachkraft Lederherstellung und Gerbereitechnik, Tierpfleger, Bau-, Chemie-, Holztechnische-, Kunststofftechnische-, Medien-, Textilmode- und Textiltechnikberufe, Lagerberufe
Telefon: 07121 201-295
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Roman Dollwet

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Position: Leiter gewerblich/technische Prüfungen und Ausbildungsberater Metall/Elektro
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, technische Aus- u. Weiterbildungsprüfungen
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Diana Majer

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Schwerpunkte: Technische Berufe: Metallfeinbearbeiter, Mikrotechnologen, IT-Systemelektroniker, Technischer Produktdesigner, Technischer Systemplaner, Werkstoffprüfer
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Helen Schindler

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Position: Prüfungskoordinatorin
Schwerpunkte: Kaufmännische Berufe Einzelhandel und Industriekaufmann/-frau
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Karin Walter

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Position: Leiterin kaufmännische Prüfungen
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, kaufmännische Aus- und Weiterbildungsprüfungen
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