Abschlussprüfung nicht bestanden – wie geht es jetzt weiter?

Du hast deine Abschlussprüfung nicht bestanden? Keine Panik! Nicht jeder schafft dies beim ersten Anlauf. Du kannst die Abschlussprüfung zweimal wiederholen – also insgesamt dreimal ablegen, um deinen erfolgreichen Abschluss zu erlangen!

Bestehst Du die Abschlussprüfung nicht, hier gibt es weitere Informationen:

1. Du verlängerst deine Ausbildung

Verlängerung der Ausbildung:

Bei einer nicht bestandenen Prüfung können Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. Sprich hierzu zuerst mit deinem Ausbildungsbetrieb. 

Die Verlängerung erfolgt in der Regel um 6 Monate, bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchstens jedoch um ein Jahr. 

Solltest du nach einem halben Jahr auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, kannst du nochmals bis zum nächsten Prüfungstermin die Verlängerung beantragen. Mit Ablegen der zweiten Wiederholungsprüfung - und spätestens nach insgesamt einem Jahr seit dem ursprünglichen Vertragsende - endet die Ausbildung. 

Eine Verlängerung der Ausbildung erfolgt niemals automatisch. 

Vertragsverlängerung
Die Verlängerung des Ausbildungsvertrages muss der IHK Reutlingen vom Ausbildungsbetrieb über das ASTA-Infocenter mitgeteilt werden und sollte vor dem regulären Vertragsende passieren.

Berichtsheft/Ausbildungsnachweis 
Wird der Ausbildungsvertrag verlängert, muss das Berichtsheft weiterhin geführt werden.

Berufsschule
Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag verlängert wurde, können auch weiterhin zur Berufsschule. Der Ausbildungsbetrieb muss dies gegenüber der Berufsschule anmelden. 

Wiederholungsprüfung
Du bekommst automatisch ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung von uns zugeschickt. Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren. 

Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?
Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden. 

Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden. 

In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung. 

Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen: 

  • in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
  • die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden

2. Du verlängerst deine Ausbildung nicht

Die Ausbildung wird nicht verlängert:

Wenn bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag nicht verlängert wird, endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit (z. B. 31.08.) 

In bestimmten Fällen kann an der Wiederholungsprüfung auch ohne Betrieb teilgenommen werden. 

Achtung: Bei bestimmten Berufen wird für die Wiederholung von praktischen Prüfungsteilen zwingend ein geeigneter Betrieb benötigt. 

Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wende dich bitte zeitnah an deinen zuständigen Prüfungskoordinator bei der IHK Reutlingen. Die Prüfungsgebühr musst du in diesem Fall selbst bezahlen. 

Berufsschule
Wenn du dich ohne Ausbildungsbetrieb anmeldest, musst du die Berufsschule nicht mehr besuchen

Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?
Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden. 

Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden. 

In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung. 

Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen: 

  • in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
  • die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden

3. Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer

Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer

Umschüler
Wenn du keine reguläre Ausbildung, sondern eine Umschulung absolviert hast, sprich bitte mit deinem Bildungs-/Reha-Träger und/oder dem Kostenträger, inwieweit eine Verlängerung der Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.

Überstellte Prüflinge
Bitte wende dich zunächst an die örtlich zuständige IHK oder HWK, bei der dein Ausbildungsvertrag registriert wurde. Von dieser bekommst du Informationen, die speziell für dich gelten.

4. Abschlussprüfung im 3. Versuch nicht bestanden

In diesem Fall hast du endgültig nicht bestanden und kannst die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.