Konflikte in der Ausbildung? Schlichtung hilft!

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: Monkey Business Images/shutterstock.com

Wenn es zu Streitigkeiten, Abmahnungen oder sogar Kündigungen während der Ausbildung kommt, kann der Schlichtungsausschuss Betrieben wie Auszubildenden weiterhelfen.

Der Beginn der Ausbildung ist für Jugendliche ein bedeutender Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens. Neben den fachlichen Anforderungen, die in Betrieb und Schule auf die Auszubildenden zukommen, gilt es auch, sich mit Vorgesetzten und Kollegen zurecht zu finden, die meist einer anderen Generation angehören und bestimmte Erwartungen an die Leistung und an das Verhalten der Auszubildenden haben.

Meistens funktioniert dies reibungslos, es gibt aber auch Fälle, in denen es zu Störungen des Ausbildungsverhältnisses kommt, weil die beiderseitigen Vorstellungen von Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag auseinander gehen. Findet keine Einigung statt, sind arbeitsrechtliche Konsequenzen - Abmahnungen und Kündigung - meist nicht mehr zu vermeiden.

Ist zwischen den Beteiligten umstritten, ob eine Kündigung berechtigt ist, kann der Schlichtungsausschuss der IHK angerufen werden. Gemäß § 111 (2) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist der Gang vor das Arbeitsgericht erst dann möglich, nachdem die Beteiligten in der Schlichtung waren.

Verlauf einer Schlichtung

In nicht öffentlicher Verhandlung tragen die Parteien den ehrenamtlichen Schlichtern ihre Position vor. Nach Beratung unterbreiten diese einen Vorschlag zur gütlichen Einigung. Ist eine solche nicht möglich, kann der Schlichtungsausschuss einen Spruch fällen, der nach Anerkennung durch die Beteiligten die Rechtskraft eines Urteils besitzt. Auch die Feststellung, dass ein Spruch nicht möglich ist, kann vom Schlichtungsausschuss getroffen werden. Erscheint eine der beteiligten Parteien nicht zu dem anberaumten Schlichtungstermin, kommt es zu einem Säumnisspruch. Schließlich ist auch denkbar, dass der Antrag auf Schlichtung im Verlauf der Verhandlung zurückgenommen wird. Eine Einigung ist dann nicht mehr nötig.

Das Schlichtungsergebnis wird schriftlich protokolliert und den Beteiligten übermittelt. Fällt der Schlichtungsausschuss einen Spruch oder kommt ein Spruch nicht zustande, erhalten die Beteiligten eine Rechtsmittelbelehrung, die Ihnen den weiteren Rechtsweg aufzeigt. Erkennt eine Partei den Spruch des Schlichtungsausschusses nicht an, muss binnen zwei Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
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Schlichtungsantrag

Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des/der Auszubildenden oder des/der Ausbildenden tätig. Bei minderjährigen Beteiligten kann der Antrag nur von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden. Er muss bei der Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses schriftlich eingereicht werden. Vor Antragsstellung empfiehlt die IHK den Vertragsparteien, sich zunächst mit dem Ausbildungsberater der IHK Reutlingen für den jeweiligen Ausbildungsberuf in Verbindung zu setzen, um Streitigkeiten aus einem Berufsbildungsvertrag bereits im Vorfeld einer Klärung zuzuführen.

Der Schlichtungsantrag soll enthalten:

  • die Bezeichnung der Beteiligten (Antragssteller und Antragsgegner),
  • ein bestimmtes Antragsbegehren (was wird beantragt),
  • eine Begründung des Antragsbegehrens,
  • zum Verständnis des Antragsbegehrens notwendige Unterlagen, wie zum Beispiel Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Ausbildungsvertrag jeweils in Kopie.

Bei Vorliegen eines Antrages setzt die IHK den Verhandlungstermin fest bzw. informiert über den Termin und beruft aus dem Ausschuss einen Vertreter der Arbeitgeber und einen Vertreter der Arbeitnehmer als Schlichter.

Die Beteiligten sollten an der mündlichen Verhandlung persönlich anwesend sein. Sie können sich auch von einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft beziehungsweise Vereinigung von Arbeitgebern vertreten lassen.

Ziel des Verfahrens ist es, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das Verfahren ist gebührenfrei.

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses als Download

Thorsten Leupold

Thorsten Leupold

Ausbildung / Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss
Telefon: 07121 201-136
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