IHK gegen kommunale Bettensteuern

Zusätzliche Belastungen vermeiden

Die IHK Reutlingen spricht sich gegen die Einführung von kommunalen Bettensteuern aus. Die IHK-Vollversammlung hat auf Initiative des Tourismusausschusses einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Zusätzliche Belastungen vermeidenFoto: Kzenon - Fotolia.com

Bettensteuern sind eine weitere finanzielle Herausforderung für die Beherbergungsbranche. „Viele Betriebe kämpfen immer noch mit den Nachwirkungen der Pandemie, zuletzt kamen die drastisch gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise dazu. Zusätzliche Belastungen müssen vermieden werden“, sagt Max-Richard Freiherr Raßler von Gamerschwang, Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses.

Die Einführung einer Bettensteuer bedeutet zudem einen enormen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe, aber auch für die Verwaltungen. Häufig übersteigen die administrativen Kosten die durch die Steuer generierten Einnahmen. „Die Einnahmen aus einer Bettensteuer fließen ohne jede Zweckbindung in den allgemeinen Haushalt der Kommunen. Die Übernachtungsbetriebe und die Gäste profitieren also gar nicht von der Steuer“, erläutert von Raßler.

Lokale Übernachtungssteuern landesweit verbieten
Die Vollversammlung fordert die Landesregierung außerdem auf, das Kommunalabgabengesetz nach dem Vorbild des Bayrischen Landtages abzuändern. Auf diesem Weg ist es möglich, die Einführung von lokalen Übernachtungssteuern durch die Kommunen zu verbieten. In der Region hat Albstadt bereits eine entsprechende Steuer beschlossen. In anderen Gemeinden sollen bislang noch inoffizielle Diskussionen zu dem Thema laufen. Von Raßler: „Es wäre besser, durch eine Landesregelung das Thema abzuräumen. Das vermeidet viel Streit vor Ort und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen unseren touristischen Destinationen.“

Matthias Miklautz

Matthias Miklautz

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IHK-Zentrale
Position: Leiter IHK-Geschäftsstelle Zollernalbkreis
Schwerpunkte: Regionalmanagement Zollernalbkreis, IHK-Gremium Zollernalbkreis: Geschäftsführung, Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
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