Elektronische AU-Bescheinigung in der Praxis
Zu umständlich und nicht schnell genug
Das Verfahren geht eigentlich so: Der Beschäftigte fühlt sich unwohl und geht zu seiner Ärztin oder seinem Arzt, die oder der nimmt eine Krankschreibung vor. Die Krankschreibung geht an die Krankenkasse und dort kann der Arbeitgeber die Information abrufen. Klingt nach einem schlanken Prozess.
Tatsächlich sind die Erfahrungen nicht gut, zeigt eine IHK-Umfrage unter Personalverantwortlichen heimischer Betriebe. Grund: Unternehmen müssen selber die Abfrage starten und diese ist aus Sicht der Firmen umständlich, da man jeweils Daten wie Krankenkassen- und Versichertennummer eintragen müsse ehe überhaupt die Abfrage gestartet werden kann. Dazu kommt: Die Rückmeldung der Krankenkasse dauert oft mehrere Tage. Zudem nutzen längst nicht alle Ärzte das neue System, so die Erfahrungen der Betriebe. Je nach Praxis braucht es also doch noch den ausgedruckten gelben Schein. Zahlreiche Betriebe sagen, dass sich derzeit der Aufwand für die Verarbeitungen von Krankschreibungen verdoppelt habe.
Die Personalverantwortlichen schlagen vor, dass Verfahren zu vereinfachen und digitaler zu gestalten: Die Krankenkassen sollten automatisch an die Betriebe weiter melden. Dann wäre auch gleich klar, ob es sich um eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung handelt. Das ist gerade für die Lohn- und Gehaltsabrechnung wichtig.
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