Änderung des Feiertagsgesetzes
Zeit zum Tanzen
Dazu reformiert die Landesregierung das geltende Feiertagsgesetz. An vielen Feiertagen entfällt künftig das Tanzverbot, etwa an Neujahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und den Weihnachtsfeiertagen. Auch soll das an Sonntagen geltende Tanzverbot von 3 bis 11 Uhr nicht mehr gelten, heißt in der Mitteilung des Landes.
Die Schutzvorschriften für Sonn- und Feiertage sollen allerdings unberührt bleiben. Das heißt: ruhestörende Arbeiten sind ebenso verboten wie störende Handlungen zur Gottesdienstzeit und in der Nähe von Kirchen. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht. Das soll künftig gelten:
Tanzverbot fällt weg:
- Alle Sonntage
- Neujahr
- Heilige Drei Könige
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Heilig Abend
- 1. Weihnachtstag
- 2. Weihnachtstag
Tanzverbote bleiben bestehen:
- Allerheiligen
- Allgemeiner Buß- und Bettag
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Gründonnerstag (ab 18 Uhr)
- Karfreitag
- Karsamstag (bis 20 Uhr)
Den derzeitigen Stand des Gesetzes sowie den Entwurf gibt es zum Nachlesen im Beteiligungsportal Baden-Württemberg.
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