Änderung des Feiertagsgesetzes

Zeit zum Tanzen

Es darf mehr getanzt werden. Die Landesregierung hat eine Änderung des bisher strikten Tanzverbots auf den Weg gebracht.

Zeit zum TanzenFoto: Pressmaster - Fotolia.com

Dazu reformiert die Landesregierung das geltende Feiertagsgesetz. An vielen Feiertagen entfällt künftig das Tanzverbot, etwa an Neujahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und den Weihnachtsfeiertagen. Auch soll das an Sonntagen geltende Tanzverbot von 3 bis 11 Uhr nicht mehr gelten, heißt in der Mitteilung des Landes.

Die Schutzvorschriften für Sonn- und Feiertage sollen allerdings unberührt bleiben. Das heißt: ruhestörende Arbeiten sind ebenso verboten wie störende Handlungen zur Gottesdienstzeit und in der Nähe von Kirchen. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht. Das soll künftig gelten:

Tanzverbot fällt weg:

  • Alle Sonntage
  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Heilig Abend
  • 1. Weihnachtstag
  • 2. Weihnachtstag

Tanzverbote bleiben bestehen:

  • Allerheiligen
  • Allgemeiner Buß- und Bettag
  • Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Gründonnerstag (ab 18 Uhr)
  • Karfreitag
  • Karsamstag (bis 20 Uhr)

Den derzeitigen Stand des Gesetzes sowie den Entwurf gibt es zum Nachlesen im Beteiligungsportal Baden-Württemberg.

Matthias Miklautz

Matthias Miklautz

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IHK-Zentrale
Position: Leiter IHK-Geschäftsstelle Zollernalbkreis
Schwerpunkte: Regionalmanagement Zollernalbkreis, IHK-Gremium Zollernalbkreis: Geschäftsführung, Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
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